Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Stadtteilentwicklungsgesellschaft Wiesdorf/Manfort mbH (SWM)
- Wirtschaftsplan für das Rumpfgeschäftsjahr 2021 und das Folgejahr 2022
Vorlage
2021/1185/1
Aktenzeichen
020-01-schw
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Der Beschlussentwurf wird wie folgt geändert:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der SWM Weisung, dem von der Geschäftsführung der SWM aufgestellten Wirtschaftsplan in der aktualisierten Version als Anlage dieser Vorlage für das Rumpfgeschäftsjahr 2021 und das Folgejahr 2022 Zustimmung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

Richrath                                                      

Begründung:

 

Aufgrund der Einlassung eines Aufsichtsratsmitglieds der SWM wurden lediglich redaktionelle Änderungen im Wirtschaftsplan vorgenommen. Die Spalte für das Planjahr 2027 wurde gelöscht, da die SWM nach § 15 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags nur eine fünfjährige Finanzplanung aufzustellen hat.

 

Darüber hinaus wurden Unterpositionen bei den Positionen 2.3.8. Sitzungsgelder und 3.1. Vergütungen ausgeblendet. Das gesamte Zahlenwerk ist ansonsten unverändert geblieben.

 

Der aktualisierte Wirtschaftsplan für das Rumpfgeschäftsjahr 2021 und das Folgejahr 2022 sind als Anlagen 1 - 3 beigefügt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 092901 Sachkonto: 531700

Aufwendungen für die Maßnahme: 1.000.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da der Wirtschaftsplan 2022 Geschäftsgrundlage für das Tätigwerden der SWM für das nächste Jahr ist, ist eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus angeraten, um die weiteren Bearbeitungsschritte entsprechend vorbereiten zu können.