Betreff
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für ambulante und stationäre Hilfen gem. § 27 ff. SGB VIII
Vorlage
2021/1227
Aktenzeichen
13-3-1-00-ze
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Bei Innenauftrag 510006150103 - Sachkonten 53 34 00 und 53 35 00 - Finanzstelle PN0615 (ambulante und stationäre Hilfen gem. §§ 27 ff. SGB VIII) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 2.000.000 € bereitgestellt.

 

Die Mittel werden im Rahmen der Gesamtdeckung 2021 zur Verfügung gestellt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Der Mehrbedarf ist durch Veränderungen verschiedener, nicht beeinflussbarer und prognostizierbarer Faktoren entstanden. Bei der Ermittlung des Haushaltsansatzes für das jeweilige Folgejahr handelt es sich stets um eine prognostische Schätzung, da weder die Fallzahl noch die Verweildauer der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der ambulanten und stationären Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII und die jeweiligen Entgelte der ambulanten Anbieter und stationären Einrichtungen im Vorfeld verlässlich zu beziffern sind.

 

Aufgrund der Entwicklung der Fallzahlen und Strukturen in den einzelnen Hilfefällen, auch bedingt durch pädagogisch hoch anspruchsvolle und damit kostenintensivere Fälle (sogenannte „Systemsprenger“), reicht der bereitgestellte Ansatz nicht mehr aus, um Rechnungen der ambulanten und stationären Leistungserbringer bis Jahresende zu begleichen.

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von       € -> siehe Hinweis Dez. II/FB 20

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

Die Mittel werden haushaltsneutral durch Minderaufwendungen/Mehrerträge gedeckt. Die genauen Deckungsmittel können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden, da erfahrungsgemäß zum Ende des Jahres noch fiskalische Verschiebungen stattfinden.

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein