Betreff
InHK Wiesdorf - Einführung zweier Verfügungsfonds im Sanierungsgebiet City Leverkusen
Vorlage
2021/1237
Aktenzeichen
612-kü
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

1)  Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die Einführung zweier Verfügungsfonds im Rahmen der Stadtteilentwicklung Leverkusen-Wiesdorf für den Geltungsbereich des Sanierungsgebietes City Leverkusen. Dies umfasst einen Verfügungsfonds auf der Grundlage der Ziffer 14 der „Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes Nordrhein-Westfalen“ (FRL Stadterneuerung 2008) sowie einen Verfügungsfonds auf der Grundlage der Ziffer 17 der FRL Stadterneuerung 2008.

 

2)  Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die „Förderrichtlinie der Stadt Leverkusen für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Rahmen der Stadtteilentwicklung Leverkusen-Wiesdorf gem. Ziffer 14 Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008“ - kurz Cityfonds - in Höhe von 200.000 € (siehe Anlage 1) und beauftragt die Verwaltung, den Fachbereich Stadtplanung (FB 61), mit der Umsetzung.

 

3)  Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die „Förderrichtlinie der Stadt Leverkusen für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Rahmen der Stadtteilentwicklung Leverkusen-Wiesdorf gem. Ziffer 17 Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008“ - kurz Bürgerfonds - in Höhe von 200.000 € (siehe Anlage 2) und beauftragt die Verwaltung, die Fachbereiche Soziales (FB 50) und Kinder und Jugend (FB 51) mit der Umsetzung.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 01.10.2018 das Integrierte Handlungskonzept Leverkusen-Wiesdorf (InHK Wiesdorf) beschlossen und die Verwaltung u. a. mit der Beantragung von Fördermitteln für die als förderfähig eingestuften Einzelmaßnahmen sowie deren Umsetzung beauftragt (siehe Vorlage Nr. 2018/2400). Zum Stadterneuerungsprogramm 2021 wurden Städtebaufördermittel für das Projekt 2.4 Verfügungsfonds des InHK in Höhe von 400.000 € förderfähige Kosten beantragt. Mit Zuwendungsbescheid Nr. 05/42/21 wurden die beantragten Mittel mit einem Umsetzungszeitraum bis zum 31.12.2025 anerkannt.

 

Wie mit dem InHK Wiesdorf beschlossen, werden im Sanierungsgebiet City Leverkusen zwei Verfügungsfonds auf der Grundlage der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes Nordrhein-Westfalen“ (FRL Stadterneuerung 2008) eingerichtet. Es wird ein Verfügungsfonds auf der Grundlage der Ziffer 14 der FRL Stadterneuerung 2008 mit dem Ziel der Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches, kurz Cityfonds, eingerichtet sowie ein Verfügungsfonds auf der Grundlage der Ziffer 17 der FRL Stadterneuerung 2008 mit dem Ziel der Stärkung der aktiven Mitwirkung, kurz Bürgerfonds.

 

Cityfonds

Das Budget des Cityfonds beläuft sich auf insgesamt 200.000 €, die mit gleichen Anteilen auf die Jahre 2022 bis 2025 (50.000 € pro Jahr) eingestellt sind. Der Cityfonds soll einen Beitrag zur Aktivierung privaten Engagements und Investments zur Stärkung und Aufwertung insbesondere der City Leverkusen-Wiesdorf als zentralem innerstädtischen Versorgungsbereich leisten. Investive und investitionsvorbereitende Projekte lokaler Akteure können mit 50 % und bis zu einer Fördersumme von max. 7.500 € bezuschusst werden, der verbleibende Eigenanteil ist durch die Antragstellenden bereitzustellen. Die Entscheidung über eine Förderung trifft ein noch zu bildender Beirat. Die Vergabe der Mittel sind in der „Förderrichtlinie der Stadt Leverkusen für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Rahmen der Stadtteilentwicklung Leverkusen-Wiesdorf gem. Ziffer 14 Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008“ - kurz Cityfonds - definiert (siehe Anlage 1).

 

Bürgerfonds

Das Budget des Bürgerfonds beläuft sich auf insgesamt 200.000 €, die mit gleichen Anteilen auf die Jahre 2022 bis 2025 (50.000 € pro Jahr) eingestellt sind. Der Bürgerfonds soll die Motivation für bürgerschaftliches Handeln im und für den Stadtteil und damit zur Förderung des Gemeinschaftsgedankens und des Zusammengehörigkeitsgefühls fördern. Projektideen können mit bis zu 100 % und bis zu einer Gesamtsumme von 5.000 € gefördert werden. Die Entscheidung über eine Förderung trifft ein noch zu bildender Beirat. Die Vergabe der Mittel sind in der „Förderrichtlinie der Stadt Leverkusen für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Rahmen der Stadtteilentwicklung Leverkusen-Wiesdorf gem. Ziffer 17 Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008“ - kurz Bürgerfonds - definiert (siehe Anlage 2).

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

 

Verfügungsfonds nach Ziff. 14 der Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008
(sog. Cityfonds)
FB 61: Produkt: PN0905 Sachkonto: 526100

Aufwendungen für die Maßnahme: 200.000 €, davon in:

2022: 50.000 €

2023: 50.000 €

2024: 50.000 €

2025: 50.000 €

 

Erträge für die Maßnahme: 160.000 €, davon in:

2022: 40.000 €

2023: 40.000 €

2024: 40.000 €

2025: 40.000 €

 

Verfügungsfonds nach Ziff. 17 der Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008
(sog. Bürgerfonds)

FB 50: Produkt: PN0525 Sachkonto: 526100

Aufwendungen für die Maßnahme: 100.000 €, davon in:

2022: 24.000 €

2023: 24.000 € (Ansatzanpassung auf 26.000 € mit der Mittelanmeldung 2023)

2024: 24.000 € (Ansatzanpassung auf 25.000 € mit der Mittelanmeldung 2023)

2025: 24.000 € (Ansatzanpassung auf 25.000 € mit der Mittelanmeldung 2023)

 

Erträge für die Maßnahme: 80.000 €, davon in:

2022: 20.000 €

2023: 20.000 €

2024: 20.000 €

2025: 20.000 €

 

FB 51: Produkt: PN0615 Sachkonto: 531800

Aufwendungen für die Maßnahme: 100.000 €, davon in:

2022: 25.000 €

2023: 25.000 €

2024: 25.000 €

2025: 25.000 €

 

Erträge für die Maßnahme: 80.000 €, davon in:

2022: 20.000 €

2023: 20.000 €

2024: 20.000 €

2025: 20.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja,  80 %

Name Förderprogramm: Städtebauförderung

Ratsbeschluss vom 01.10.2018 zur Vorlage Nr. 2018/2400

Beantragte Förderhöhe: 320.000 €

 

Erträge aus Städtebauförderung werden vereinnahmt unter:
Produkt: PN0905, PN0525, PN0615, Sachkonten 41400/414100

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:

 

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein