Beschlussentwurf:
1) Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die Einführung zweier Verfügungsfonds im Rahmen der Stadtteilentwicklung Leverkusen-Wiesdorf für den Geltungsbereich des Sanierungsgebietes City Leverkusen. Dies umfasst einen Verfügungsfonds auf der Grundlage der Ziffer 14 der „Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes Nordrhein-Westfalen“ (FRL Stadterneuerung 2008) sowie einen Verfügungsfonds auf der Grundlage der Ziffer 17 der FRL Stadterneuerung 2008.
2) Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die „Förderrichtlinie der Stadt Leverkusen für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Rahmen der Stadtteilentwicklung Leverkusen-Wiesdorf gem. Ziffer 14 Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008“ - kurz Cityfonds - in Höhe von 200.000 € (siehe Anlage 1) und beauftragt die Verwaltung, den Fachbereich Stadtplanung (FB 61), mit der Umsetzung.
3) Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die „Förderrichtlinie der Stadt Leverkusen für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Rahmen der Stadtteilentwicklung Leverkusen-Wiesdorf gem. Ziffer 17 Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008“ - kurz Bürgerfonds - in Höhe von 200.000 € (siehe Anlage 2) und beauftragt die Verwaltung, die Fachbereiche Soziales (FB 50) und Kinder und Jugend (FB 51) mit der Umsetzung.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Der Rat der Stadt
Leverkusen hat in seiner Sitzung am 01.10.2018 das Integrierte Handlungskonzept
Leverkusen-Wiesdorf (InHK Wiesdorf) beschlossen und die Verwaltung u. a.
mit der Beantragung von Fördermitteln für die als förderfähig eingestuften
Einzelmaßnahmen sowie deren Umsetzung beauftragt (siehe Vorlage Nr. 2018/2400). Zum Stadterneuerungsprogramm 2021 wurden
Städtebaufördermittel für das Projekt 2.4 Verfügungsfonds des InHK in Höhe von
400.000 € förderfähige Kosten beantragt. Mit Zuwendungsbescheid Nr. 05/42/21
wurden die beantragten Mittel mit einem Umsetzungszeitraum bis zum 31.12.2025
anerkannt.
Wie mit dem InHK
Wiesdorf beschlossen, werden im Sanierungsgebiet City Leverkusen zwei
Verfügungsfonds auf der Grundlage der Förderrichtlinien Stadterneuerung
2008 des Landes Nordrhein-Westfalen“ (FRL Stadterneuerung 2008) eingerichtet. Es wird ein Verfügungsfonds auf
der Grundlage der Ziffer 14 der FRL Stadterneuerung 2008 mit dem Ziel der
Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches, kurz Cityfonds, eingerichtet sowie
ein Verfügungsfonds auf der Grundlage der Ziffer 17 der FRL Stadterneuerung
2008 mit dem Ziel der Stärkung der aktiven Mitwirkung, kurz Bürgerfonds.
Cityfonds
Das Budget des Cityfonds beläuft sich auf insgesamt 200.000 €,
die mit gleichen Anteilen auf die Jahre 2022 bis 2025 (50.000 € pro Jahr)
eingestellt sind. Der Cityfonds soll einen Beitrag zur Aktivierung privaten
Engagements und Investments zur Stärkung und Aufwertung insbesondere der City
Leverkusen-Wiesdorf als zentralem innerstädtischen Versorgungsbereich leisten.
Investive und investitionsvorbereitende Projekte lokaler Akteure können mit 50 %
und bis zu einer Fördersumme von max. 7.500 € bezuschusst werden, der
verbleibende Eigenanteil ist durch die Antragstellenden bereitzustellen. Die
Entscheidung über eine Förderung trifft ein noch zu bildender Beirat. Die
Vergabe der Mittel sind in der „Förderrichtlinie der Stadt Leverkusen für die
Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Rahmen der Stadtteilentwicklung
Leverkusen-Wiesdorf gem. Ziffer 14 Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008“ -
kurz Cityfonds - definiert (siehe Anlage 1).
Bürgerfonds
Das Budget des Bürgerfonds beläuft sich auf insgesamt 200.000 €, die mit gleichen Anteilen auf die Jahre 2022 bis 2025 (50.000 € pro Jahr) eingestellt sind. Der Bürgerfonds soll die Motivation für bürgerschaftliches Handeln im und für den Stadtteil und damit zur Förderung des Gemeinschaftsgedankens und des Zusammengehörigkeitsgefühls fördern. Projektideen können mit bis zu 100 % und bis zu einer Gesamtsumme von 5.000 € gefördert werden. Die Entscheidung über eine Förderung trifft ein noch zu bildender Beirat. Die Vergabe der Mittel sind in der „Förderrichtlinie der Stadt Leverkusen für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Rahmen der Stadtteilentwicklung Leverkusen-Wiesdorf gem. Ziffer 17 Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008“ - kurz Bürgerfonds - definiert (siehe Anlage 2).
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Verfügungsfonds nach Ziff. 14 der Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008
(sog. Cityfonds)
FB 61: Produkt: PN0905 Sachkonto: 526100
Aufwendungen für die Maßnahme: 200.000 €, davon in:
2022: 50.000 €
2023: 50.000 €
2024: 50.000 €
2025: 50.000 €
Erträge für die Maßnahme: 160.000 €, davon in:
2022: 40.000 €
2023: 40.000 €
2024: 40.000 €
2025: 40.000 €
Verfügungsfonds nach Ziff. 17 der Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008
(sog. Bürgerfonds)
FB 50: Produkt: PN0525 Sachkonto: 526100
Aufwendungen für die Maßnahme: 100.000 €, davon in:
2022: 24.000 €
2023: 24.000 € (Ansatzanpassung auf 26.000 € mit der Mittelanmeldung
2023)
2024: 24.000 € (Ansatzanpassung auf 25.000 € mit der Mittelanmeldung
2023)
2025: 24.000 € (Ansatzanpassung auf 25.000 € mit der Mittelanmeldung
2023)
Erträge für die Maßnahme: 80.000 €, davon in:
2022: 20.000 €
2023: 20.000 €
2024: 20.000 €
2025: 20.000 €
FB 51: Produkt: PN0615 Sachkonto: 531800
Aufwendungen für die Maßnahme: 100.000 €, davon in:
2022: 25.000 €
2023: 25.000 €
2024: 25.000 €
2025: 25.000 €
Erträge für die Maßnahme: 80.000 €, davon in:
2022: 20.000 €
2023: 20.000 €
2024: 20.000 €
2025: 20.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja, 80 %
Name Förderprogramm: Städtebauförderung
Ratsbeschluss vom 01.10.2018 zur Vorlage Nr. 2018/2400
Beantragte Förderhöhe: 320.000 €
Erträge aus Städtebauförderung werden vereinnahmt unter:
Produkt: PN0905, PN0525, PN0615, Sachkonten 41400/414100
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |