Betreff
Widmung ZOB-Opladen (Bruno-Wiefel-Platz und Goethestraße)
Vorlage
2021/1241
Aktenzeichen
660-2172-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt die Widmungen gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz für den Busbahnhof Opladen (Teil des Bruno-Wiefel-Platzes) als Platz der Gemeinde sowie der Goethestraße zwischen Humboldtstraße und Europa-Allee als Gemeinde-/Haupterschließungsstraße.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Der Busbahnhof Opladen wurde am 10.09.2020 für den Verkehr freigegeben. Nach Vorliegen aller Voraussetzungen soll er straßenrechtlich dem öffentlichen Straßenverkehr als Gemeindeplatz gemäß Straßen- und Wegegesetz gewidmet werden. Er ist laut Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 09.05.2017 zur Vorlage Nr. 2017/1600 Teil des genannten Bruno-Wiefel-Platzes.

 

Gleichzeitig ist die tangierende Goethestraße, die bis zur Europa-Allee verlängert wurde, als Gemeinde-/Haupterschließungsstraße zu widmen. Aufgrund der Umbauten beginnt die Widmung an der Humboldtstraße. Das alte Teilstück der Goethestraße zwischen Bahnallee und Bahnhofstraße ist im Bruno-Wiefel-Platz aufgegangen.

 

Die zu widmende Fläche ist im Anlageplan dargestellt.

 

Die Benutzung des Omnibusbahnhofes richtet sich nach Straßenverkehrsrecht. Auf eine Beschränkung der Widmung auf einen Benutzerkreis (des öffentlichen Nahverkehrs) wird angesichts der Andienung an der Westseite verzichtet (GFL-Recht nach B-Plan 208 B/II).

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein