Betreff
Beteiligung der Stadt Leverkusen an der neuen Projektphase Jugend stärken (JUST BEst)
Vorlage
2021/1246
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss stimmt der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren zum Projekt „Jugend stärken - Brücken in die Eigenständigkeit “ (JUST BEst) durch den Fachbereich Kinder und Jugend zu. Sollte die Kommune zur Antragstellung aufgefordert werden, wird der Antrag den entsprechenden Gremien zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Das Bundesprogramm „Jugend stärken im Quartier“ (JUSTiQ), finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), läuft seit 2014. Die Trägerschaft des Projektes JUSTiQ liegt in der Verantwortung der Kommunen, so auch in Leverkusen. Die aktuelle Laufzeit der 2. Förderphase endet im Juni 2022.

 

Mit der neuen Förderperiode „Jugend stärken - Brücken in die Eigenständigkeit“ (JUST BEst) sollen junge Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren, die Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung und Verselbstständigung benötigen, gefördert werden.

 

Zielgruppen des Programms sind:

 

-       junge Menschen, die Hilfen zur Erziehung (§§ 27 - 35 SGB VIII) oder Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) erhalten, aber voraussichtlich bei Hilfeende weitere Unterstützung benötigen,

-       entkoppelte junge Menschen, die u. a. von Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind und keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten.

 

Junge Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahre, die zu den oben genannten Zielgruppen gehören, benötigen gerade im Lebensabschnitt der schulischen oder beruflichen Ausbildung eine sichere, geschützte und begleitete Unterkunft und Unterstützung beim Erlangen der notwendigen Fähigkeiten, ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben führen zu können. Mit dem neuen Programm sollen Angebote konzipiert werden, die an bestehende stationäre oder auch ambulante Jugendhilfemaßnahmen anschließen und vor allem den Wohnraum für diese jungen Menschen sichern.

 

Die Analyse der bestehenden Angebote zeigt auf, dass die bestehenden Angebote, vor allem an bezahlbarem Wohnraum aber auch an adäquater Unterstützung, nicht bedarfsgerecht sind. Förderziel des neuen Programms ist es, ein Konzept mit den in Leverkusen tätigen Trägern der Jugend- und Sozialhilfe zu entwickeln, das Angebots-/
Versorgungslücke und Netzwerkschwachstelle in Leverkusen aufzeigt und entsprechende Angebote schafft, diese Lücken zu schließen. Nach Ende der Förderphase ist darauf hinzuarbeiten, die Maßnahme zu verstetigen und somit in Leverkusen die Angebotslandschaft in diesem Bereich zu attraktiveren und zu vervollständigen.

 

Geplante Maßnahmen sind dabei u. a.:

 

-       ambulant-sozialpädagogisches Wohncoaching,

-       ambulante Begleitung der jungen Menschen mit Schwerpunkt auf Wohnraumsicherung (i. V. m. § 34 / §13 III SGB VIII) u. a. im Anschluss an stationäre Jugendhilfemaßnahmen,

-       Wohnraumbereitstellung und -sicherung in Kooperation mit den ortsansässigen Wohnungsbaugesellschaften.

 

Die Umsetzung des Projektes soll in Kooperation mit den bisherigen Partnern, der Kath. Jugendagentur/Offene Jugendberufshilfe und dem JobService Leverkusen, erfolgen. Eine Zusammenarbeit mit weiteren freien Trägern ist fester Bestandteil der zu erstellenden Konzeption.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

Die konkreten und zahlenmäßigen Auswirkungen auf den Haushalt sowie die Ergebniswirksamkeit ergeben sich erst mit Beantragung des Förderprogramms und werden dann in einer erneuten Vorlage ergänzt und vorlegt.

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:

Sachkonto:  Innenauftrag:

Aufwendungen für die Maßnahme:

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Bislang sind noch keine Mittel beantragt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2023

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Das derzeit laufende Projekt „Jugend stärken im Quartier“ endet im Juni 2022. Das Interessenbekundungsverfahren für das Anschlussprogramm JUST BEst startete am 01.12.2021 und endet am 14.02.2022. Um fristgerecht am Interessenbekundungsverfahren teilnehmen zu können, ist eine Beschlussfassung durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss noch im Januar-/Februarturnus erforderlich.