Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Abberufung und Bestellung der Geschäftsführung der WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) und der WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen Service GmbH (WGL-Service)
Vorlage
2021/1259
Aktenzeichen
01-05-03-wo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der WGL sowie der WGL-Service nach § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, Herrn Wolfgang Mues mit Ablauf des 31.01.2022 als Geschäftsführer der WGL und als Geschäftsführer der WGL-Service abzuberufen.

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der WGL sowie der WGL-Service nach § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, Herrn Dieter Roeloffs und Herrn Stefan Altenbach als Geschäftsführer der WGL und als Geschäftsführer der WGL-Service ab dem 01.02.2022 zu bestellen.

 

gezeichnet:

                                                                            In Vertretung

Richrath                                                            Molitor

Begründung:

 

Der Anstellungsvertrag des derzeitigen Geschäftsführers der WGL und der WGL-Service, Herrn Wolfgang Mues, wurde auf Weisung des Rates vom 20.01.2021 (Antrag Nr. 2021/0320) mit Wirkung zum 31.01.2022 gekündigt.

 

Mit der Kündigung des Anstellungsvertrages muss eine Beendigung der Organstellung als Geschäftsführung erfolgen (Abberufung).

 

Nach §§ 13 Abs. 4 Buchstabe b) und 16 Buchstabe j) des Gesellschaftsvertrages der WGL beschließt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung. Gleiches gilt gemäß § 10 Abs. 1 Buchstabe h) der Satzung der WGL-Service.

 

Um die Handlungsfähigkeit der WGL sicherzustellen, ist die Bestellung einer neuen Geschäftsführung zum 01.02.2022 erforderlich. Diese Positionen sollen vorübergehend mit den beiden Prokuristen der WGL besetzt werden. Ein solches Vorgehen ist durchaus üblich und wurde in der Vergangenheit auch in der WGL nach dem Ausscheiden des hauptamtlichen Geschäftsführers Heiko Leonhard zum 31.12.2010 praktiziert. Damals wurden die Prokuristen Jürgen Heinzel und Stefan Altenbach jeweils ab dem 01.01.2011 bis zum 31.01.2012 zu gleichberechtigten Geschäftsführern bestellt. Die Prokura ist in diesem Zeitraum erloschen. Die Bestellung als Geschäftsführer endete mit der Bestellung von Herrn Mues zum hauptamtlichen Geschäftsführer (01.02.2012). Ab diesem Zeitpunkt wurde den Herren Heinzel und Altenbach wieder Prokura erteilt.

 

Im aktuellen Fall ist nunmehr vorgesehen, Herrn Stefan Altenbach aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in der WGL bis zu seinem voraussichtlichen Eintritt in den Ruhestand zum 31.12.2023 als Geschäftsführer zu berufen. Eine Einarbeitung der im Rahmen eines Auswahlverfahrens neu zu bestellenden Geschäftsführung ist damit weitgehend gewährleistet.

 

Herr Dieter Roeloffs soll kommissarisch ebenfalls bis zu seinem voraussichtlichen Ausscheiden aus dem aktiven Dienst der WGL zum 30.06.2023 als Geschäftsführer bestellt werden. Zum Zeitpunkt des Dienstantritts der neuen dauerhaften Geschäftsführung wird Herr Dieter Roeloffs als Geschäftsführer abberufen und wieder als Prokurist beschäftigt.

 

Bei der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern handelt es sich um weisungsabhängige Geschäftsvorfälle im Sinne der Vorlage R 90 (Beschlussfassung des Rates vom 24.04.1995).