Betreff
Öffnung und Sanierung Schulsportanlage Montanus-Realschule
Vorlage
2021/1262
Aktenzeichen
01-40-2021/1262-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Planung zur Sanierung und Öffnung der Außensportanlage der Montanus-Realschule für die Allgemeinheit zu. Die Kosten werden auf 107.000 Euro festgesetzt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                    In Vertretung

Adomat                                                              Deppe

(zugleich in Vertretung des

Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

Die SPD-Fraktion hatte mit Antrag Nr. 2021/1143 vom 01.11.2021 in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 25.11.2021 die Verwaltung aufgefordert, in Absprache mit dem Schulleiter der Montanus-Realschule einen Zugang vom Fußgängerweg entlang des Oulusees zum Sportplatz der Schule errichten zu lassen, damit der Sportplatz auch außerhalb der Schulöffnungszeiten von Kindern und Jugendlichen genutzt werden kann. Darüber hinaus sollten neue Fußballtore und ein Basketballkorb aufgestellt werden.

 

Da der Fachbereich Stadtgrün mit dem Fachbereich Gebäudewirtschaft und dem Schulleiter der Montanus-Realschule bereits für den 29.11.2021 einen Ortstermin vereinbart hatte, wurde der Antrag Nr. 2021/1143 in die nächste Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vertagt. Bei dem o. g. Ortstermin wurde festgestellt, dass die Schulleitung die Öffnung der Schulsportanlage für die Allgemeinheit befürwortet.

 

Um die Schulsportanlage angemessen herzurichten und den Zutritt nach Schulschließung zu ermöglichen, plant die Verwaltung, parkseitig am Zugang ein breites Tor einzusetzen und den Zaun zu reparieren. Die vorhandenen Fußballtore sind beschädigt und werden ersetzt, außerdem wird ein zusätzlicher Basketballständer aufgestellt. Auch ein neuer Abfallbehälter wird montiert. Diverse Unfallgefahren am Ballfangzaun der Schulsportanlage werden beseitigt. Weiter plant die Verwaltung, die alten und abgespielten Beläge des Spielfeldes und der Laufbahn zu erneuern und im Anschluss neue Markierungen aufzutragen.

 

Die Planung wird durch den Fachbereich Schulen begrüßt. Die Abteilung Gebäudeservice des Fachbereichs Gebäudewirtschaft wird bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen unterstützen, Gefahren abwehren und täglich Müll beseitigen. Eine Nutzungsordnung für Außensportanlagen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, wird noch festgelegt.

 

Da, wie in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 25.11.2021 zum o. g. Antrag dargelegt, der Landschaftsplan in Landschaftsschutzgebieten die Errichtung baulicher Anlagen verbietet und keine Aufstellung von Outdoor-Fitnessgeräten rund um den Oulusee möglich ist, wird so im Zuge der Attraktivierung des Naherholungsgebietes rund um den Oulusee den Kindern und Jugendlichen eine weitere Spiel- und Sportmöglichkeit zur Verfügung gestellt.

 

Aufnahmen, die den aktuellen Zustand des Areals widerspiegeln, sind in der Anlage beigefügt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 67001305012001 Finanzposition/en: 783300

Auszahlungen für die Maßnahme: 107.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

Da es sich um eine neue Maßnahme handelt bedarf es bis zur öffentlichen Bekanntmachung des Haushaltes 2022 einer Einzelfreigabe durch die Aufsichtsbehörde (vorläufige Haushaltsführung).

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein