Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt die
Widmung des Stichweges
Am Alten Schafstall (Flurstück 545, Gemarkung Bürrig, Flur 10) nach § 6
Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeinde-/befahrbarer Wohnweg.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Abteilung Liegenschaften des Fachbereichs Konzernsteuerung (FB 02) hat angeregt, den bislang privatrechtlichen Weg, der der rückwärtigen Andienung der Häuser Hardenbergstr. 54 - 55, Küppersteger Str. 2 - 8 und Am Alten Schafstall 6 dient, formell nach Straßen- und Wegegesetz NRW zu widmen.
Dies entspricht der Festsetzung als öffentliche Verkehrsfläche (Spielstraße) im rechtskräftigen Bebauungsplan 65 B/II.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |