Betreff
Erweiterung KGS Don-Bosco (Neubau OGS, Verwaltung und Mensa), Quettinger Straße 90
- Kostenanpassung
Vorlage
2022/1281
Aktenzeichen
651-do
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Anpassung der Gesamtbaukosten der Erweiterung der KGS Don-Bosco um 2.900.000 € auf 9.500.000.000 €, einschließlich Mehrwertsteuer wird zugestimmt.

 

2.    Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Finanzplan unter der Finanzstelle 65020170011118, Finanzposition 783100, zur Verfügung gestellt. Die Deckungsmittel sind durch die Veranschlagung im Haushalt 2022 sowie aus den folgenden Finanzstellen bereitgestellt:

 

·        65000170011096,

·        65030170011095.

 

3.    Die Beauftragung und Ausführung der Arbeiten werden unmittelbar nach Beschlussfassung vorgenommen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit dem Beschluss zur Vorlage Nr. 2020/3489 am 25.06.2020 hat der Rat der Stadt Leverkusen den für den Bau der Erweiterung der KGS Don-Bosco erforderlichen Mitteln zugestimmt. Die genehmigten Baukosten lagen laut Kostenberechnung, bei 6.600.000 €, einschließlich Mehrwertsteuer. Hierin waren neben den Planungs- und Baukosten auch der Abbruch der Verwaltung, die Aufstellung eines Ersatzcontainers und die Umzüge der Auslagerung enthalten.

 

Das Projekt wird zu einem Teil (Planungskosten und Abbruch und Verbau) aus dem „Förderprogramm beschleunigter Infrastrukturausbau der Ganztagbetreuung für Grundschulkinder“ gefördert (in Höhe von 533.200,75 €). Die Lüftungsanlage wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für die Einrichtung von Corona-gerechten stationären raumlufttechnischen Anlagen in Höhe von 364.000 € gefördert.

 

Kostenanpassungen

 

Generalunternehmer(GU)-Leistungen:

Die Ausschreibung der GU-Leistungen des Neubaus erbrachte ein Submissionsergebnis in Höhe ca. 2,9 Mio. € über der Kostenberechnung der Bauvorlage. Die Gründe für die Erhöhung der GU-Kosten im Vergleich zur Bauvorlage sind wie folgt:

 

Preissteigerungen Bau:

Der Versand der Ausschreibungsunterlagen verzögerte sich durch Engpässe bei der Vergabestelle und kam erst mit einem halben Jahr Verspätung auf den Markt. Eine erste Ausschreibung erbrachte nur ein Ergebnis mit einer 100%igen Kostensteigerung gegenüber der Kostenberechnung und wurde aus diesem Grund aufgehoben. Durch die Aufhebung und erneute Ausschreibung beträgt die Verzögerung bis jetzt ca. ein Jahr. Im zurückliegenden Jahr waren die Preissteigerungen im Baubereich exorbitant höher als in den Jahren zuvor. Diese Preissteigerungen sind insbesondere der aktuellen Marktlage am Bau geschuldet. In der letzten Zeit ist die Baubranche sowohl von Lieferengpässen, Kostensteigerungen bei Baumaterialien und auch einem hohen Auftragsvolumen betroffen.

 

Fehlende Indizierung:

Aufgrund der vorab dargestellten Verzögerungen ist die Indexierung der Kostenberechnung entsprechend fortzuschreiben. Hier sind Preissteigerungen entsprechend der erheblichen Baupreisentwicklung zu berücksichtigen, die in der Kostenberechnung der Vorlage nicht abgebildet waren.

 

Klimaschutz:

Aufgrund der Anforderungen zum Klimaschutz ist der Bau sehr aufwändig und somit nicht vergleichbar mit anderen Vergleichswerten für Schulgebäude, die für die Kostenberechnung herangezogen wurden.

 

Gewerk Erdarbeiten:

Hier wurden (durch einen externen Gutachter) die Massen für den Aushub und die Entsorgung zu niedrig angesetzt. Hierfür werden zusätzlich 153.438,10 € brutto benötigt.

 

Verlängerung Standzeit Container um 12 Monate:

Aufgrund der Verzögerungen beim Vergabeverfahren zum GU-Auftrag erhöhen sich die Kosten um 17.207,40 € brutto.

 

Kostenminderungen bei den Planungskosten KG 700:

Durch den Entfall der Planungskosten bei den Außenanlagen (der Fachbereich Stadtgrün (FB 67) hat die Planung in Eigenleistung durchgeführt) und der reduzierten Planungskosten, aufgrund der Durchführung der Maßnahme durch einen Generalunternehmer (GU) werden hier ca. 300.000 € weniger Mittel benötigt.

 

Die Gesamtkosten des Neubauprojektes erhöhen sich durch die vorgenannten Kostenanpassungen in Summe um 2.900.000 € auf nunmehr 9.500.000 €. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Baukonjunktur kann die Maßnahme noch als marktüblich und wirtschaftlich bezeichnet werden.

 

Die Vergabe des Auftrags zur Errichtung des Neubaus an den GU, soll, nach abschließender Prüfung und im Rahmen einer Dringlichkeitsvorlage, der Politik zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Bauzeiten und Verzögerungen

Um den Generalunternehmer (GU) beauftragen zu können und keine weiteren Verzögerungen im Projektablauf zu erhalten, ist eine Zustimmung zur Kostenanpassung unerlässlich. Derzeit laufen die Kosten für den Auslagerungscontainer weiter. Auch die vorbereitenden Abbruch- und Verbauarbeiten sind bereits in der Ausführung, sodass Sicherungsmaßnahmen erforderlich werden.

 

Jede Verzögerung des Baubeginns, aufgrund einer Umplanung oder Anpassung der Ausschreibung mit erneuter Veröffentlichung, würde die Fertigstellung des Projektes verzögern. Durch die steigenden Baupreise würde vermutlich ein Teil der zur Kostenreduzierung vorgenommenen Kompensationsmaßnahmen wieder aufgebraucht.

 

Der gesamte Sachverhalt wurde durch den Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung geprüft und als sachlich richtig und angemessen beurteilt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 65020170011118 Finanzposition/en: 783100

Auszahlungen für die Maßnahme: 9.500.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja      

Name Förderprogramm: Beschleunigter Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschüler

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe: 533.200,75 € für Planungskosten, Abbruch und Verbau

Name Förderprogramm: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, für die Einrichtung von Corona-gerechten stationären raumlufttechnischen Anlagen

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe: 364.000 € für die Lüftungsanlage

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle 65000170011096 in Höhe von 400.000 €, Finanzstelle 65030170011095 in Höhe von 300.000 €

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2024

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: ca. 190.000 €

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2024

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): ca. 47.000 €

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            




 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Für die Erstellung der Vorlage war es notwendig, erst die Submission der Generalunternehmer-Ausschreibung für den Neubau abzuwarten, da erst nach Prüfung der Angebote der genaue Mittelbedarf festgestellt werden konnte. Die Submission erfolgte am 14.03.2022. Um die weiteren Arbeitsschritte zeitnah in die Wege leiten zu können, ist eine Beschlussfassung noch im laufenden Turnus angeraten. Daher wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht