Beschlussentwurf:

 

Der Planung zur Erneuerung der Brandenburger Straße wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

Ausgangssituation

Die Brandenburger Straße in Leverkusen-Steinbüchel dient mit einer Gesamtlänge von ca. 730 m im gesamtstädtischen Straßennetz als Wohnsammelstraße bzw. Quartiersstraße mit Verbindungsfunktion zwischen der Wilmersdorfer Straße und der Straße Bohofsweg. Sie ist mit überwiegend beidseitig begleitenden Gehwegen in einer Breite von 1,50 - 1,75 m, einer durchgehend 2-spurigen Fahrbahn von 6 m (ohne Mittelmarkierung) und Parken in Längs- und Senkrechtaufstellung ausgebildet. Die Durchgängigkeit des Gehweges ist auf der nordöstlichen Fahrbahnseite aufgrund von Eigentumsverhältnissen und Querschnittsaufteilung nicht gegeben. Ein signalgeregelter Fußgängerüberweg (LSA-Anlage) und ein weiterer Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) sind im Straßenzug integriert. Die Straße ist mit einer Tempo-Zone-30 km/h ausgewiesen.

 

Die Brandenburger Straße dient dem Ziel- und Quellverkehr der Siedlung „Mathildenhof“ und der Andienung der Astrid-Lindgren-Grundschule. Es befinden sich im Straßenzug drei Bushaltestellen bzw. Busbuchten, die in Fahrtrichtung Wilmersdorfer Straße angefahren werden. Es verkehren die Linien 206, 207, 208 sowie SB 22 und 28 der wupsi GmbH. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert nicht. Es sind keine Sanierungs-/ Instandsetzungsmaßnahmen durch die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am vorhandenen Kanalnetz geplant.

 

Schäden im Bestand

Die vorliegenden Schäden sind großflächig und gegenüber der gewachsenen verkehrlichen Nutzung nicht mehr standhaft. Dazu erreichten die Stadtverwaltung auch Meldungen aus der Anwohnerschaft. Im Straßenverlauf erstrecken sich große Netzrissstrukturen einhergehend mit Asphaltausbrüchen, die auf ein Versagen der gebundenen und ungebundenen Tragschichten schließen lassen, d. h., der Fahrbahnkörper kann die gegenwärtigen Belastungen des wachsenden Straßenverkehrs nicht mehr aufnehmen. Die Rinne für die Straßenentwässerung weist ebenfalls Mängel auf (lose und gebrochene Rinnensteine) und muss erneuert werden. Die Gehwege sind im Bestand asphaltiert und durch Wurzelaufbrüche/Absackungen geprägt. Auch hier ist ein grundlegender Neubau zu empfehlen. Gemäß der Stellungnahme (vom 24.01.2020) der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) ist ein Vollausbau der Brandenburger Straße, inklusive sämtlicher Nebenanlagen in gesamter Breite, Länge und Tiefe erforderlich.

 

Ergebnisse Baugrunduntersuchung

Im Vorfeld der weiteren Planung wurde eine Baugrunduntersuchung beauftragt. Es wurden an insgesamt 13 Stellen im Fahrbahnbereich und an 9 Stellen im Gehwegbereich Sondierungen durchgeführt. Der überwiegende Straßenabschnitt besitzt in der gebundenen Schwarzdecke teerhaltige Bestandteile. Zwei Proben überschritten die Grenzwerte und wurden als gefährlicher Abfall eingestuft. Während des Ausbaus ist es ggf. sinnvoll, weitere Beprobungen durchzuführen, um den Bereich einzugrenzen.

 

Anwohnerbeteiligung in 2021

Die Beteiligung erfolgte im Herbst 2021. Die Planungsvorschläge wurden an die Eigentümerschaft per Post versendet. Die Anwohnenden wurden per Hausaushang informiert und auf die digitale Beteiligung hingewiesen. Die eingegangenen Anregungen, Bedenken und Änderungswünsche wurden gesammelt und ausgewertet. Insgesamt gab es 30 Rückmeldungen zur Planung, die in der Anlage „Rückmeldungen Bürgerinnen und Bürger“ aufgeführt sind. Entsprechende Stellungnahmen zu den jeweiligen Themenblöcken sind in der Anlage „Übersicht der Themenschwerpunkte“ hinterlegt. Allerdings haben nur sieben Personen an einer gleichzeitig durchgeführten digitalen Mobilitätsumfrage teilgenommen. Daher ist hier keine klare Tendenz abzuleiten.

 

Planung

Die Prüfung des Straßenquerschnitts zeigt, dass die Fahrbahn für den Begegnungsverkehr Bus/Pkw mit 6 m Breite sowie die überwiegend beidseitige Gehwegführung 1,50 -1,75 m (kein durchgängiger Gehweg auf der nordöstlichen Straßenseite; Grund: Privatgelände) und der Parkraum in Längsaufstellung bzw. in Senkrechtsaufstellung zu erhalten ist. Eine Neuaufteilung des Straßenraums wäre nur punktuell unter Wegfall von Parkmöglichkeiten umsetzbar. Aufgrund des dort vorherrschenden hohen Parkdrucks wird von einer Neuaufteilung des Querschnitts abgesehen.

 

Im Bestand gibt es derzeit ca. 79 Parkbuchten, zzgl. Längsparken am Fahrbahnrand. In der Planung entfallen durch die Verbreiterung und Umnutzung von CarSharing ca. vier Parkbuchten. Hinzu kommen gegenüber dem Garagenhof im Bereich Haus Nr. 2-10 ca. acht neue Längsparkstände dazu, sodass die Parkraumbilanz der öffentlichen Stellplätze ausgeglichen ist und ein Zugewinn von vier zu verzeichnen ist. Zur Sicherung des Fußgänger- und Schülerverkehrs wird die Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg/Parken mit einer Bordanlage erhalten. Die Bushaltestellen und Querungsanlagen/Kreuzungen werden barrierefrei ausgebaut (taktile Elemente bzw. Bordsteinabsenkungen sind vorgesehen). Des Weiteren wird durch weitere bauliche Elemente, wie punktuelle Fahrbahneinengungen und Optimierung des Parkraums, die Qualität des Straßenzuges aufgewertet.

 

Wahl des Oberflächenmaterials:

·         Fahrbahn wird in Asphaltbauweise ausgeführt,

·         Parkstreifen je nach Lage in Asphalt oder Betonsteinpflaster,

·         Gehwege werden mit Gehwegplatten 30x30 cm versehen,

·         Gehwegüberfahrten mit Betonsteinpflaster.

 

Weitere Details sind nachfolgend erläutert, Übersichtslageplan Anlage 0.

 

Straßenraum/Fahrbahneinengung/Parkraum

 

Anlage 1 Lageplan, Plan1 (4):

Der Straßenquerschnitt an den Sammelgaragen in Höhe der Haltestelle Halenseestraße soll zugunsten einer beidseitigen Gehwegführung, Parkraum in Längsaufstellung und dem Erhalt des Solitärbaumes bei Haus Nr. 6, neu gegliedert werden. Hierfür wird entlang der Sammelgaragen die bituminös befestigte städtische Vorfläche in einen überfahrbaren Gehweg mit abgesenktem Bord umgebaut. Die Wurzeln des Solitärbaums sollen mehr Raum erhalten. Hierfür wird der Gehweg auf der südlichen Straßenseite in den Fahrbahnbereich verlegt und eine großzügige Baumscheibe angelegt. Durch die Änderung im Querschnitt wird Fläche gewonnen, welche zu einer Verbreiterung des Gehweges führt und das Anlegen von neuen Parkbuchten ermöglicht, siehe hierzu Querschnitte A-A und B-B, Anlagen 5 und 6. Die neuen Parkbuchten dienen als Kompensation für die entfallenden Parkflächen (Plan 2+3), welche durch die Verbreiterung der Senkrechtparker erfolgen. Im Bestand besitzen die Stellplätze in den Parkbuchten eine Breite von 2,30 m, künftig werden diese auf 2,50 m gemäß Richtlinie verbreitert.

 

Anlage 2 Lageplan, Plan2 (4):

Die asphaltierte Sperrfläche in Höhe Haus Nr. 15 und 25 soll jeweils baulich als Gehwegfläche hergestellt werden und als Ausziehfläche für Sammelcontainer und Hausmüll dienen. Gegenüberliegend ist jeweils eine Bordabsenkung geplant, um die Querung der Fahrbahn zwischen dem öffentlichen Verbindungsweg (Treppenanlage) und dem gegenüberliegenden Gehweg an der Wohnbebauung zu ermöglichen. Die Sperrfläche zwischen Haus Nr. 19/21 wird nicht baulich hergestellt. Die Senkrechtparkstände werden neu geordnet und erhalten eine Breite von ca. 2,50 m. Die Einmündungsbereiche werden geometrisch angepasst. Es besteht die Möglichkeit, einen neuen Gehweg auf der nordöstlichen Straßenseite zu integrieren, dies ist aber abhängig von den topografischen Gegebenheiten (leichte Böschung erkennbar). Zurzeit werden weitere Höhenpunkte aufgenommen, um eine Einschätzung des baulichen Aufwandes abzuschätzen.

 

Anlage 3 Lageplan, Plan 3 (4):

Die Parkbucht mit Schrägaufstellung in Höhe Haus Nr. 16-18 (platzartige Fläche mit Geschäftsbesatz) kann zugunsten der besseren Verkehrserschließung in Senkrechtaufstellung mit Überhangstreifen und einer Gehwegverbreiterung ausgebildet werden. Die seitliche Dreiecksfläche kann als Motorradstellplatz ausgewiesen werden. In diesem Bereich wird zudem der Querschnitt geändert. Die Busbucht wird baulich angepasst und analog zu den anderen Bushaltestellen an den Fahrbahnrand gelegt. Hierdurch wird eine Verbesserung der Aufstellfläche für die Fahrgäste erreicht, siehe Querschnitt C-C, Anlage 7. Die Stellplätze in der Parkbucht vor dem Haus Nr. 37-43 werden ebenfalls auf eine Breite von 2,50 m verbreitert.

 

Anlage 4 Lageplan, Plan 4 (4):

Die geplante einseitige Fahrbahneinengung (Durchfahrtsbreite 4,50 m) in Höhe der Potsdamer Straße dient als geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme und bietet Ersatz für den Wegfall des mit Zebrastreifen gesicherten Fußgängerüberwegs. Solche gesicherten Fußgängerüberwege werden gemäß den Richtlinien in Tempo-30-Zonen nicht angeordnet. Die Einengung ist baulich mit der Ausbildung von Bordanlagen und einer Verbreiterung der Gehwegflächen vorgesehen. Die Einengung ist bewusst auf der Seite der Parkanlage geplant, um die ungestörte Fahrtrichtung für den Busverkehr an der Haltestelle „Potsdamer Straße“ zu erhalten. Die Haltestelle Potsdamer Straße wird barrierefrei ausgebaut, hierzu wird der Gehweg auf eine Breite von 2 m verbreitert. In diesem Zug wird die Beleuchtungsanlage in diesem Abschnitt verlegt, um die nördliche Hauptgehwegseite (Wohnbebauung und Bushaltestelle) auszuleuchten. Der gegenüberliegende Gehweg entlang der Parkseite (keine Wohnbebauung) wird hingegen auf eine Breite von ca. 1,55 auf 1,18 m verschmälert, vgl. Querschnitt D-D, Anlage 8.

 

Mobilitätsstation

An der Haltestelle Spreestraße ist vorgesehen, die Haltestelle als Mobilitätsstation umzubauen. Hierfür besteht die Möglichkeit, das bisherige Angebot von Leihrädern um weitere zu ergänzen bzw. das Angebot um ein Carsharing, Elektrofahrrad und/oder Elektrolastenrad zu erweitern. Hierfür werden bis zu zwei vorhandene Parkplätze umgewandelt. Der Bedarf wurde im Zuge der Bürgerbeteiligung mit abgefragt.

 

Knotenpunkte und Fußgängerlichtsignalanlage

Der signalgeregelte Fußgängerüberweg (LSA-Anlage) wird auf den aktuellen Stand der Technik mit Erneuerung der Maste umgerüstet. Darüber hinaus werden alle Kreuzungen/Einmündungen barrierefrei ausgestaltet und mit Bordabsenkungen sowie teilweise mit taktilen Elementen versehen. Die Einmündungen werden in ihrer Geometrie optimiert, sodass die Sichtachsen verbessert werden. Für die vier einmündenden Stichstraßen (Halensee-, Wannsee-, Havel- und Spreestraße) bleibt die Vorfahrtregelung „rechts vor links“ erhalten.

 

Beleuchtung

Die Beleuchtungsanlage wird aufgrund des Alters von fast 30 Jahren mittels einer Lichtraumberechnung überprüft und wo notwendig ggf. erneuert bzw. angepasst. Im Abschnitt Potsdamer Straße bis Bohofsweg wird die Beleuchtungsanlage auf die nördliche Hauptgehwegseite verlegt, um diesen optimal auszuleuchten. Insofern eine Erneuerung notwendig ist, wird die Standardleuchte mit Aufsätzen in LED-Technik verbaut, um eine gleichmäßige Beleuchtung zu gewährleisten und den Energieverbrauch so gering wie möglich zu halten. Die neuen LED-Aufsätze sind klima- und insektenfreundlich.

 

Kosten-/Anliegerbeiträge

Die geschätzten Baukosten liegen bei insgesamt ca. 2.600.000 €. Bei der Erneuerung der Brandenburger Straße fallen über die gesamte Ausbaustrecke für die Grundstücks- und Teileigentümerinnen bzw. Teileigentümer, deren Grundstücke durch den Ausbau baulich erschlossen sind, Anliegerbeiträge nach § 8 KAG NRW (Kommunalabgabengesetz NRW) an. Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen sowie der Umbau der LSA sind nicht beitragsfähig.

 

Bei der Brandenburger Straße handelt es sich um eine Haupterschließungsstraße, sodass gemäß § 4 der Satzung über die Erhaltung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW 50 % des Aufwands für die Fahrbahnerneuerung, 70 % für Gehweg- und Parkflächenerneuerung und 50 % für die Erneuerung der Beleuchtung auf die Anliegenden umgelegt werden können. Die Höhe der Beiträge ist u. a. abhängig von der Grundstücksgröße, der Anzahl der Geschosse und der jeweiligen Nutzungsart (Wohnen, Gewerbe etc.). Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge ist die Maßnahme grundsätzlich förderfähig, sodass sich der Anliegeranteil um bis zu 50 % reduzieren könnte.

 

Termine

Vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung wird die Ausführungsplanung gefertigt und eine Baubeschlussvorlage für die 2. Jahreshälfte 2022 vorbereitet. Der Beginn der Baumaßnahme ist für 2023 geplant.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

    Finanzstelle/n: 66431205021055

„öffentliche Verkehrsfläche“ – Brandenburger Straße -

2022:                      10.000 €,

2023:                 1.250.000 €,

2022:                 1.250.000 €.

Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            


 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein