Betreff
Sanierungsgebiet Schiffsbrücke Wuppermündung
- Aufhebungsbeschluss
Vorlage
2022/1286
Aktenzeichen
612-ko
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Aufhebung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Schiffsbrücke Wuppermündung“, in Kraft getreten am 07.05.2007, wird gemäß § 162 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. d. F. d. B. vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), in Kraft getreten am 1. Oktober 2020 und am 1. November 2020, als Satzung beschlossen.

 

 

gezeichnet:

                                                      In Vertretung                   In Vertretung

Richrath                                       Lünenbach                      Deppe

 

Begründung:

 

Die in der Vorlage R 819 16.TA vom 26.03.2007 beschriebenen Sanierungsziele konnten weitestgehend umgesetzt werden. Zusammengefasst waren dies:

 

-    die Wiedererrichtung der Schiffsbrücke Wuppermündung,

-    der Betrieb der Schiffsbrücke Wuppermündung,

-    die Schaffung der Zuwegung und Ordnung des ruhenden Verkehrs.

 

Damit kann nun die Satzung aufgehoben werden.

 

Eine ausführliche Beschreibung der Maßnahmen ist auf der Website des Fördervereins Schiffsbrücke Wuppermündung e. V., www.schiffsbruecke.com, einzusehen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein