Betreff
Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen für die Mitgliederversammlung 2022 des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Vorlage
2022/1293
Aktenzeichen
011-08-04-sie
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I. Für die am 01. und 02.06.2022 in Essen stattfindende Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen werden sechs stimmberechtigte Abgeordnete aus Leverkusen sowie deren Vertreterinnen und Vertreter bestellt:

 

Abgeordnete:                                              Vertretung:

 

1. Rh. Stefan Hebbel (CDU)_______     Rf. Kerstin Nowak (CDU)____

 

2. Rh. Tim Feister (CDU)__________    Rf. Michaela Di Padova (CDU)

 

3. Bürgermeisterin Heike Bunde (SPD)             Rf. Regina Sidiropulos (SPD)_

 

4. Rf. Roswitha Arnold____________   Rf. Claudia Wiese___________

    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)______            (BÜNDNIS 90//DIE GRÜNEN)___

 

5. Rh. Yannick Noé (AfD)___________            Rh. Stephan Adams (OP)_____

 

6. Oberbürgermeister Uwe Richrath       Beig. Alexander Lünenbach___

 

II. Als Gastteilnehmende ohne Stimmrecht wird benannt:

 

Rf. Claudia Wiese (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

(zugleich in Vertretung des

Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

In Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, vertritt gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW eine vom Rat bestellte Vertreterin oder ein Vertreter die Gemeinde. Sofern weitere Vertreterinnen oder Vertreter zu benennen sind, muss der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Bedienstete oder Bediensteter der Gemeinde dazu zählen.

 

Die Stadt Leverkusen kann zur Rechtswahrung als unmittelbare Mitgliedstadt 6 Abgeordnete zur Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen entsenden. Die Hälfte der Abgeordneten soll aus vom Volk gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern bestehen.

 

Die Abgeordneten sind nach § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu bestellen.

 

Nach den Vereinbarungen zum einheitlichen Wahlvorschlag zu Beginn dieser Ratsperiode auf Grundlage der Berechnungsmethode von Hare-Niemeyer stellen die CDU-Fraktion 2 Abgeordnete und 2 Vertreterinnen oder Vertreter sowie die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN je eine Abgeordnete oder Abgeordneten und je eine Vertretung. Der fünfte Abgeordnete und seine Vertretung wurden durch das von Hare-Niemeyer vorgesehene Losverfahren aus den Vorschlägen von BÜRGERLISTE, OP, AfD und FDP ermittelt.

 

Ohne Anrechnung auf die 6 Delegierten nimmt Herr Beigeordneter Adomat als Vorsitzender eines Fachausschusses als stimmberechtigter Delegierter an der Tagung teil.

 

Es wird den Mitgliedstädten des Städtetages Nordrhein-Westfalen freigestellt, weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gäste zu der Mitgliederversammlung zu entsenden. Deren Teilnahme erfolgt auf eigene Kosten.

 

Aus Gründen des Infektionsschutzes ist die Teilnahme an der Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen 2022 nur für vollständig geimpfte oder genesene Personen möglich.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

T Ja – ergebniswirksam

Produkt: 010501 Sachkonto: 541200

Aufwendungen für die Maßnahme: 500,00 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

T Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

T Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein