Betreff
Besetzung der Organe von Unternehmen und Einrichtungen
- Verbandsversammlung Wupperverband
Vorlage
2022/1298
Aktenzeichen
020-01-80-01-schw
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gem. § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Herrn Wolfgang Herwig als Mitglied aus der Verbandsversammlung des Wupperverbandes ab.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung zu 1. gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW als Mitglied in die Verbandsversammlung des Wupperverbandes:

 

Herrn Hans-Michael Bappert.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

(in Vertretung des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Der ehemalige Vorstand der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL AöR), Herr Wolfgang Herwig, wurde als Delegierter in die Verbandsversammlung des Wupperverbandes entsandt (Vorlage Nr. 2020/0063, Rat am 02.11.2020).

Aufgrund der befristeten Bestellung von Herrn Herwig als Vorstand der TBL AöR bis zum 31.12.2021 sowie dessen Eintritt in die Freizeitphase der Altersteilzeit ab dem 01.04.2022 ist eine Nachbesetzung in der Verbandsversammlung des Wupperverbandes erforderlich.

 

Da aufgrund der Aufgaben der Stadtentwässerung und des Hochwasserschutzes die TBL AöR naturgemäß die wichtigste Schnittstelle des Wupperverbandes zur Stadt Leverkusen ist und die TBL AöR darüber hinaus die Beiträge an den Wupperverband in Höhe von mehr als 10 Mio. Euro jährlich leistet, ist aus Sicht der Verwaltung eine Vertretung der TBL AöR in den Gremien des Wupperverbandes weiterhin unverzichtbar. Daher schlägt die Verwaltung als Nachfolger für Herrn Herwig in der Verbandsversammlung des Wupperverbandes den derzeitigen Vorstand der TBL AöR, Herrn Hans-Michael Bappert, vor.

 

Gem. § 12 Abs. 2 des Wupperverbandsgesetzes (WupperVG) ist jedes Verbandsmitglied berechtigt, so viele Delegierte mit je einer Stimme in die Verbandsversammlung zu entsenden, wie es aufgrund seiner Jahresbeiträge an vollen Beitragseinheiten erreicht. Diese Beitragseinheit beträgt nach § 6 Abs. 2 der Satzung des Wupperverbandes ein Hundertstel der Summe aller zu berücksichtigenden Jahresbeiträge der Mitglieder.

 

Somit entsendet die Stadt Leverkusen 11 Vertreter in die Verbandsversammlung. Delegierter darf gem. § 13 Abs. 1 WupperVG nur sein, wer selbst Mitglied des Verbandes ist, wer bei dem Mitglied beruflich tätig ist, wer bei juristischen Personen vertretungsberechtigt ist oder den Organen eines Mitgliedes (Rat oder Bezirksvertretung) angehört. Gem. § 13 Abs. 5 WupperVG dürfen von einer Gebietskörperschaft nicht mehr Vertretende der Verwaltung als Mitglieder des Rates entsandt werden. Dies ist auch nach Abberufung von Herrn Herwig und Neubestellung von Herrn Bappert der Fall.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein