Beschlussentwurf:
1. Die Beschlüsse zur Planung der Straßen Am Sportplatz und Sperberweg (Dringlichkeitsvorlagen Nr. 2021/0503/2 und Nr. 2021/0504/1) werden hinsichtlich der Ausführungsplanung geändert.
2. Der Planung der Straßen Am Sportplatz und Sperberweg in Pflasterbauweise anstatt Asphaltbauweise wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die beiden Straßenbaumaßnahmen Am Sportplatz
und Sperberweg wurden als Dringlichkeitsentscheidungen am 06.05.2021 beschlossen
und am 17.06.2021 von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III genehmigt
(siehe Dringlichkeitsvorlagen Nr. 2021/0503/2 und Nr. 2021/0504/1). Hierbei war
eine Oberflächenherstellung in Asphaltbauweise vorgesehen, da sich bei der im
Herbst 2020 durchgeführten Bürgerbeteiligung die Mehrzahl der eingegangenen
Rückmeldungen für diese Ausbauweise der Fahrbahn ausgesprochen hatte.
Kurz vor der Veröffentlichung der
Ausschreibung wurde bei Vorortterminen von den Anwohnenden entgegen den politischen
Beschlüssen mehrfach der Wunsch nach einem Ausbau in Pflasterbauweise geäußert.
Es wurde auch eine Unterschriftenliste der Anwohnenden eingereicht. Eine
daraufhin von Seiten der Verwaltung durchgeführte erneute Befragung der
Anwohnenden, insbesondere zur Frage der Ausbauart, ergab, dass sich dabei die
überwiegende Mehrheit doch für eine Pflasterbauweise aussprach.
Wohnstraßen können grundsätzlich sowohl mit
einer Oberfläche in Asphalt, als auch in Betonsteinpflaster hergestellt werden.
Die Kosten sind bei beiden Ausbauweisen in etwa gleich. In Bezug auf die Tragfähigkeit
und Belastbarkeit, wie auch bei der Dauerhaftigkeit, bestehen ebenfalls keine
Unterschiede in den Bauweisen. Auch bei der Unterhaltung im Hinblick auf die
Reinigung besteht laut Auskunft der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen
AöR (TBL) kein Unterschied. Hinsichtlich der Fahrgeräusche bestehen in Wohnstraßen
mit Tempo 30 km/h ebenfalls keine objektiven Unterschiede.
Die Ausbauarten unterscheiden sich bei
nachträglich notwendigen Aufbrüchen. Bei einer Asphaltbauweise bleiben
Aufbrüche nach dem Verschließen sichtbar, bei Pflasterbauweise können Aufbrüche
rückstandslos wieder verschlossen werden.
Fazit
Dem Wunsch der Anliegenden soll nachgekommen
werden und die beiden Maßnahmen Am Sportplatz und Sperberweg in Pflasterbauweise
hergestellt werden. Aus diesem Grund ist eine Änderung der gefassten Beschlüsse
notwendig.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: 668312005021119 + 66831205021143 Finanzposition/en: 783200
Auszahlungen für die Maßnahme: 260.000 € + 450.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: 6.000 € + 9.000 €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten):5.000 €+6.300 €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |