Beschlussentwurf:
Die
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt zur rechtlichen
Klarstellung die Widmungen nach § 6 Straßen- und Wegegesetz als
Gemeinde-/Anliegerstraßen für die
1. Görlitzer
Straße (östlich Feldstraße),
2. Breslauer
Straße und
3. Stettiner
Straße.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Straßen liegen
im alten Bebauungsgebiet Quettingen-West. Die ersten Straßen wurden 1953
benannt. Das Kerngebiet wurde zur Bebauung an die Gemeinnützige
Wohnungsbaugesellschaft der Eisenbahn veräußert, wobei im Vertrag die
Kostenerstattung zur Herstellung der Straßen enthalten war. Die Fertigstellung
des Straßenausbaus erfolgte kurz nach dem Stichtag 01.01.1962, sodass die
Voraussetzungen zur faktischen Widmung erfüllt sind.
Zur juristischen
Klarstellung der Widmung ist ein formelles Verfahren erforderlich.
Die Verkehrsflächen
sind in der Anlage farblich dargestellt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |