Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den Wiederaufbauplan, welcher als
Grundlage für den Zuwendungsantrag für Billigkeitsleistungen des Landes
Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher Infrastruktur
sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im
Juli 2021 dient, zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt auf Grundlage des vorliegenden
Wiederaufbauplans einen Zuwendungsantrag bei der Bezirksregierung Köln
einzureichen.
3. Der Wiederaufbauplan weist die bisher ermittelten Schäden in einer
Gesamtsumme von 68.193.413 € aus. Hiervon sind Kosten in Höhe von
62.482.237 € bis zu 100 % förderfähig.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Lünenbach Adomat Deppe
Begründung:
Neben der Beseitigung und Wiederherstellung der Schäden
sollen die im vorliegenden Wiederaufbauplan genannten Maßnahmen gleichermaßen
zur Abwehr von Schäden bei zukünftigen Hochwasserereignissen dienen. Der
Wiederaufbauplan, der als Grundlage für den Antrag dient, beruht auf ersten
Kostenschätzungen der Fachbereiche. Die Gesamtkosten
für alle notwendigen Maßnahmen anlässlich der Flutkatastrophe belaufen sich auf
insgesamt 68.193.413 €.
Mit Bescheid vom
22.07.2021 hat die Stadt Leverkusen gem. Runderlass 304-46.17-2239/21 einen Betrag
in Höhe von 1.000.000 € als finanzielle Unterstützung für die erste
Instandsetzung kommunaler Infrastruktur, Räumung und Reinigung aufgrund der Umweltkatastrophe
vom 14./15.07.2021 vom MHKBG erhalten. Die Zuwendung ist im Antrag anzurechnen
und wurde im Wiederaufbauplan in Abzug gebracht.
Die 2-fach Halle der Theodor-Heuss Realschule
wurde so stark zerstört, dass sie abgerissen und neu gebaut werden muss. Als
Ersatzbau soll eine 3-fach Halle entstehen. Da der zusätzliche Bau nicht förderfähig
ist, werden die Gesamtkosten für diese Maßnahme in Höhe von 14.040.000 € nicht
in voller Höhe als förderfähig anerkannt. Die Kosten für den Wiederaufbauplan
wurden daher mit 2/3 in Ansatz gebracht, sodass von 14.040.000 € nur
9.360.000 € förderfähig sind. 4.680.000 € sind aus Eigenmitteln der Stadt
Leverkusen zu finanzieren. Ebenso wurden zu erwartende Versicherungsleistungen
in Höhe von 31.177 € aus dem Fachbereich Feuerwehr in Abzug gebracht. Somit
beläuft sich die Summe der beantragten Billigkeitsleistung auf 62.482.237 €.
Änderungsanträge sind unter Beifügung der notwendigen Unterlagen insbesondere möglich, wenn sich nach Erlass des Leistungsbescheids die im Gutachten festgelegte Schadenssumme unvorhergesehen und ohne Verschulden der Kommune erhöht. Auf Antrag kann der Wiederaufbauplan frühestens nach Ablauf von 18 Monaten nach der Bewilligung aktualisiert und überprüft werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
ggf. Hinweis Dez. II/FB 20 Achim Krings 20
12:
Im Haushalt 2022,
der am 13.12.2021 durch den Rat der Stadt Leverkusen beschlossen wurde (Vorlage
Nr. 2021/1085), sind bisher Erträge i. H. v. 2,1 Mio. € etatisiert worden
(siehe Anlage 2, Zeile 83, zur Vorlage Nr. 2021/1085). Zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung über den Haushalt hat die Stadt Leverkusen bereits Aufträge
zur Schadensbeseitigung FLUT i. H. v. über 4,5 Mio. € vergeben. Diese
Finanzmittel wurden durch originäre Ansätze der Stadt (3,5 Mio. €) sowie durch
die erhaltene Soforthilfe des Landes (1 Mio. €) finanziert. Bei einer
vorsichtig geschätzten 60 %-Förderung (von 3,5 Mio. €) seitens des Landes
ergeben sich somit 2,1 Mio. €, die der Stadt bereits aus den Vorgängen in 2021
zustehen. Daher erfolgte die o. g. Etatisierung im HH 2022.
Weitere
Veranschlagungen sind im HH 2022 nicht erfolgt. Darüber hinaus wurden
entsprechende Haushaltsvermerke aufgenommen, um die Fördermittel nach der
Überweisung durch das Land zweckentsprechend den jeweiligen Fachbereichen
kurzfristig zur Verfügung stellen zu können.
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |