Betreff
Zuwendungsantrag für Billigkeitsleistungen des Landes NRW zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021
Vorlage
2022/1319
Aktenzeichen
ZFM-Ay
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den Wiederaufbauplan, welcher als Grundlage für den Zuwendungsantrag für Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 dient, zur Kenntnis.

 

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt auf Grundlage des vorliegenden Wiederaufbauplans einen Zuwendungsantrag bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.

 

3.    Der Wiederaufbauplan weist die bisher ermittelten Schäden in einer Gesamtsumme von 68.193.413 € aus. Hiervon sind Kosten in Höhe von 62.482.237 € bis zu 100 % förderfähig.

 

 

gezeichnet:

                            In Vertretung          In Vertretung       In Vertretung       In Vertretung

Richrath             Molitor                     Lünenbach          Adomat                 Deppe

Begründung:

 

Neben der Beseitigung und Wiederherstellung der Schäden sollen die im vorliegenden Wiederaufbauplan genannten Maßnahmen gleichermaßen zur Abwehr von Schäden bei zukünftigen Hochwasserereignissen dienen. Der Wiederaufbauplan, der als Grundlage für den Antrag dient, beruht auf ersten Kostenschätzungen der Fachbereiche. Die Gesamtkosten für alle notwendigen Maßnahmen anlässlich der Flutkatastrophe belaufen sich auf insgesamt 68.193.413 €.

 

Mit Bescheid vom 22.07.2021 hat die Stadt Leverkusen gem. Runderlass 304-46.17-2239/21 einen Betrag in Höhe von 1.000.000 € als finanzielle Unterstützung für die erste Instandsetzung kommunaler Infrastruktur, Räumung und Reinigung aufgrund der Umweltkatastrophe vom 14./15.07.2021 vom MHKBG erhalten. Die Zuwendung ist im Antrag anzurechnen und wurde im Wiederaufbauplan in Abzug gebracht.

 

Die 2-fach Halle der Theodor-Heuss Realschule wurde so stark zerstört, dass sie abgerissen und neu gebaut werden muss. Als Ersatzbau soll eine 3-fach Halle entstehen. Da der zusätzliche Bau nicht förderfähig ist, werden die Gesamtkosten für diese Maßnahme in Höhe von 14.040.000 € nicht in voller Höhe als förderfähig anerkannt. Die Kosten für den Wiederaufbauplan wurden daher mit 2/3 in Ansatz gebracht, sodass von 14.040.000 € nur 9.360.000 € förderfähig sind. 4.680.000 € sind aus Eigenmitteln der Stadt Leverkusen zu finanzieren. Ebenso wurden zu erwartende Versicherungsleistungen in Höhe von 31.177 € aus dem Fachbereich Feuerwehr in Abzug gebracht. Somit beläuft sich die Summe der beantragten Billigkeitsleistung auf 62.482.237 €.

 

Änderungsanträge sind unter Beifügung der notwendigen Unterlagen insbesondere möglich, wenn sich nach Erlass des Leistungsbescheids die im Gutachten festgelegte Schadenssumme unvorhergesehen und ohne Verschulden der Kommune erhöht. Auf Antrag kann der Wiederaufbauplan frühestens nach Ablauf von 18 Monaten nach der Bewilligung aktualisiert und überprüft werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20 Achim Krings 20 12:      

 

Im Haushalt 2022, der am 13.12.2021 durch den Rat der Stadt Leverkusen beschlossen wurde (Vorlage Nr. 2021/1085), sind bisher Erträge i. H. v. 2,1 Mio. € etatisiert worden (siehe Anlage 2, Zeile 83, zur Vorlage Nr. 2021/1085). Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Haushalt hat die Stadt Leverkusen bereits Aufträge zur Schadensbeseitigung FLUT i. H. v. über 4,5 Mio. € vergeben. Diese Finanzmittel wurden durch originäre Ansätze der Stadt (3,5 Mio. €) sowie durch die erhaltene Soforthilfe des Landes (1 Mio. €) finanziert. Bei einer vorsichtig geschätzten 60 %-Förderung (von 3,5 Mio. €) seitens des Landes ergeben sich somit 2,1 Mio. €, die der Stadt bereits aus den Vorgängen in 2021 zustehen. Daher erfolgte die o. g. Etatisierung im HH 2022.

 

Weitere Veranschlagungen sind im HH 2022 nicht erfolgt. Darüber hinaus wurden entsprechende Haushaltsvermerke aufgenommen, um die Fördermittel nach der Überweisung durch das Land zweckentsprechend den jeweiligen Fachbereichen kurzfristig zur Verfügung stellen zu können.

 

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein