Betreff
Schlebuscher Erlebnispfad an der Dhünn - Planungsbeschluss
Vorlage
2022/1324
Aktenzeichen
01-40-2022/1324-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der von der Verwaltung vorgelegten Konzeption zur Planung eines Erlebnispfades entlang der Dhünn zu.

 

Die einzelnen Maßnahmen zur Umsetzung der Konzeption sind baubeschlussreif zu planen und die Kosten für die einzelnen Schritte zu ermitteln. Sobald die Planung vorliegt, wird sie der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Mit Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 06.06.2019 zum Antrag Nr. 2019/2871 der CDU-Fraktion vom 15.04.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, wie ein thematischer Kinder- und Familienwanderweg zwischen Freudenthaler Sensenhammer und dem Schloss Morsbroich realisiert werden kann, wie hoch die Kosten zur Errichtung und die Folgekosten zur Unterhaltung des Erlebniswanderweges sind und wie diese durch Sponsoren und Fördergelder abgedeckt werden können.

 

Die Dhünn entspringt im Bergischen Land und mündet in Leverkusen in die Wupper. Sie ist der längste Nebenfluss der Wupper und durchquert das Stadtgebiet Leverkusens von Ost nach West. In 2013 wurde der ca. 26 km lange Dhünnweg, der die Dhünn von der Talsperre bis zur Mündung erschließt und sie erstmals für zu Fuß Gehende und Radfahrende durchgängig erlebbar macht, offiziell freigeben. Hierbei handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt des Rheinisch-Bergischen Kreises, der Stadt Leverkusen, der Gemeinde Odenthal und des Wupperverbandes, um die wertvolle Kultur- und Naturlandschaft entlang der Dhünn nachhaltig zu entwickeln. Ein Informationssystem und spezielle Gestaltungselemente leiten die Besuchenden über den Weg und informieren über Sehenswürdigkeiten, kulturelle Kleinode und landschaftliche Besonderheiten.

 

Der Schlebuscher Erlebnispfad knüpft hier an. Um die Frequenz der Besuchenden des schon jetzt beliebten Naherholungsgebietes am Dhünnweg zu steigern, könnten neue Perspektiven auf die prägnanten Schlebuscher Sehenswürdigkeiten eröffnet werden. Es besteht die Überlegung, Elemente des bestehenden Dhünnweges mit dem neuen
Schlebuscher Erlebnispfad zu verbinden. Denkbar sind Stationen aus baulichen Elementen, von denen Besuchende die Umgebung aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten können. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Plattformen, Türme oder Schaukeln. Die in nachhaltiger Bauweise errichteten Stationen laden Spaziergehende zum Erkunden und Verweilen ein. Bewusst wird die Strecke mit etwa 3 km gewählt, damit sie auch von Familien mit Kindern gut bewältigt werden kann.

 

Für die Erlebbarkeit der Elemente wird durch die Integration von QR-Codes zusätzlich eine digitale Ebene geschaffen, die den Nutzenden die Möglichkeit einer „Augmented Reality-Zeitreise“ anbietet. Unter augmented reality (englisch für erweiterte Realität, kurz AR) versteht man die computergestützte Erweiterung der Realitätswahrnehmung. Diese Information kann alle menschlichen Sinnesmodalitäten ansprechen. Im Gegensatz zur virtuellen Realität, bei der der Benutzende gänzlich in eine virtuelle Welt eintaucht, steht bei der erweiterten Realität die Darstellung zusätzlicher Informationen im Vordergrund. Diese digitale Ebene ermöglicht dem Besuchenden des Schlebuscher Erlebnispfades mithilfe des Smartphones den Zugriff auf digitale Spiele mit spannenden Informationen und Fakten über die verschiedensten Themen und Orte entlang der Route, insbesondere über die interessante Vergangenheit der eindrucksvollen Industriekultur in Schlebusch.

 

Nähere Einzelheiten zur Gestaltung können dem beigefügten Konzept des beauftragten Architekturbüros entnommen werden.

 

Nach einer ersten Schätzung betragen die Kosten für den Bau des Schlebuscher Erlebnispfades ca. 326.800 € brutto, je nach Auswahl und Anzahl der möglichen Stationen. Das regelmäßige Update der AR-Zeitreise-App würde jährlich ca. 30.000 € kosten. Die Unterhaltung des Erlebnispfades kann aus den laufenden Mitteln der Unterhaltungsabteilung bestritten werden, die Überprüfung der Stationen wird über die Spielplatzkontrolleure gewährleistet. Möglich Fördertöpfe und Sponsoren können erst im Rahmen der Planung aufgetan werden.

 

Bei positiver Beschlussfassung über diese Konzeption wird die Verwaltung eine baubeschlussreife Planung entwickeln, diese zur Beschlussfassung vorlegen und ggf. die notwendigen Mittel für die Haushaltsplanung anmelden.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

Dieser Planungsbeschluss hat noch keine darstellbaren finanziellen Auswirkungen. Die finanziellen Auswirkungen werden in der geplanten Beschlussvorlage dargestellt.

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein