Betreff
Neubau der Außenanlagen der GGS Regenbogenschule und der GHS Theodor-Wuppermann-Schule – Baubeschluss
Vorlage
2022/1325
Aktenzeichen
670-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der vorgelegten Planung der Verwaltung zum Neubau der Außenanlage der GGS Regenbogenschule und der GHS Theodor-Wuppermann-Schule wird zugestimmt.

 

2.    Die prognostizierten Gesamtbaukosten betragen 3.320.240 € und werden in den Haushalt 2023 ff. eingestellt.

 

3.    Die Maßnahme ist nach erfolgter Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung durchzuführen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                             In Vertretung                          In Vertretung

Adomat                                      Molitor                                      Deppe

(In Vertretung des

Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Gemäß Beschluss der Vorlage Nr. 2020/0505 „Neubau der GGS Regenbogenschule und eines Teilbereichs der GHS Theodor-Wuppermann-Schule - Planungsbeschluss“ hat die Verwaltung die Planung zur Außenanlage der beiden Schulen weitergeführt.

 

Im Zuge des Neubaus der Grundschule Regenbogenschule und eines Teilbereichs der Gemeinschaftshauptschule Theodor-Wuppermann-Schule sollen die umgebenden Flächen neugestaltet und der Freiraum auf das geplante Schulgebäude abgestimmt werden. Die Regenbogenschule und die benachbarte Theodor-Wuppermann-Schule liegen gemeinsam auf dem Gesamtgrundstück, sodass es hier auch weithin gemeinsam genutzte Bereiche geben wird.

 

Das Thema der Nachhaltigkeit steht bei dem Entwurf im Vordergrund. Befestigte Flächen sind entsprechend der Nutzungsintensität zum Gebäude hin orientiert und lösen sich in großzügige Grünflächen nach außen hin auf. Insgesamt zeichnet sich die Planung im Gegensatz zum Bestand durch eine deutliche Reduktion versiegelter Flächen aus. Wo es sinnvoll ist, sollen versickerungsfähige Oberflächen hergestellt werden. Somit wird eine Überlastung der Kanalisation verhindert und die Gefahr einer Überflutung - wie zuletzt bei dem Starkregenereignis 2021 - verringert.

 

Das umgestaltete Gelände wird den Schülerinnen und Schülern verschiedene Aufenthalts- und Beschäftigungsmöglichkeiten bieten. Ziel der Gestaltung ist, die Außenanlagen der beiden Schulen insgesamt kindgerechter, bewegungsfreundlicher, schöner und - vor dem Hintergrund eines gestiegenen Umweltbewusstseins - naturnäher zu machen. Hier stehen Wahrnehmung und Naturerfahrung im Vordergrund.

 

Verwiesen wird auf die Parallelvorlage des Fachbereichs Gebäudewirtschaft zum Baubeschluss der Gebäude mit der Nr. 2021/1225 „Neubau der GGS Regenbogenschule und eines Teilbereichs der GHS Theodor-Wuppermann-Schule - Scharnhorststraße 3-5

- Baubeschluss“.

 

Eine ausführliche Baubeschreibung, ein Bauzeiten- und Mittelabflussplan sowie Entwurfspläne sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 65000170011169 Finanzposition/en: 783100

Auszahlungen für die Maßnahme: 3.320.240 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Mitteln des FB65

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Nach noch intern abzustimmender Sachverhalte zur Erstellung der Vorlage kann diese nun zum Nachtragstermin eingebracht werden, da eine Beratung in diesem Sitzungsturnus angeraten ist.