Betreff
Bildung Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 20 - Leverkusen zur Landtagswahl in NRW am 15.05.2022
Vorlage
2022/1348
Aktenzeichen
sp
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Folgende Ratsmitglieder oder sachkundige Bürger*innen werden als Beisitzer*innen bzw. stellv. Beisitzer*innen in den Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 20 - Leverkusen zur Landtagswahl in NRW am 15.05.2022 gewählt:

 

 

a) als Beisitzer                                             b) als Stellvertreter

 

1. ___________________ (CDU             1. ___________________ (CDU)

 

2. ___________________ (CDU)           2. ___________________ (CDU)

 

3. ___________________ (SPD)                        3. ___________________ (SPD)

 

4. ___________________ (SPD)                        4. ___________________ (SPD)

 

5. ___________________ (GRÜ)           5. ___________________ (GRÜ)

 

6. ____________________                      6. ___________________

   (BÜR/OP/AfD/FDP)                                   (BÜR/OP/AfD/FDP)

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Entsprechend § 3 Absatz 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Rat am 14.02.2022 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.

 

Begründung:

 

1. Das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW) hat den 15.05.2022 als nächsten Wahltermin für den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt.

 

2. Gemäß § 10 Absatz 3 Landeswahlgesetz NRW ist für jeden Wahlkreis ein Kreiswahlausschuss zu bilden. Die sechs Beisitzerinnen/Beisitzer im Kreiswahlausschuss werden von den Vertretungen der kreisfreien Städte gewählt (Ratsmitglieder oder sachkundige Bürgerinnen/Bürger). Auf den Kreiswahlausschuss finden die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts entsprechende Anwendung. Neben den Beisitzerinnen/Beisitzern ist auch eine entsprechende Anzahl von stellvertretenden Beisitzerinnen/Beisitzern zu wählen.

 

3. Seit 2005 bildet das Gebiet der Stadt Leverkusen den (eigenständigen) Wahlkreis 20, sodass ausschließlich die Vertretung der Stadt Leverkusen zuständig ist. Sofern eine Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag und ein einstimmiger Beschluss des Rates nicht zustande kommen, sind die Sitze im Kreiswahlausschuss nach den Grund-sätzen der Verhältniswahl nach § 50 Absatz 3 GO NRW zu verteilen (Hare-Niemeyer).

 

Auf Grundlage der Berechnungsmethode von Hare-Niemeyer stellen CDU-Fraktion und SPD-Fraktion jeweils zwei Beisitzerinnen/Beisitzer und zwei Stellvertreterinnen/Stellvertreter sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Beisitzerin/einen Beisitzer und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Die 6. Beisitzerin/der 6. Beisitzer und die Stellvertretung ist durch das von Hare-Niemeyer vorgesehene Losverfahren aus den Vorschlägen der Fraktionen der BÜRGERLISTE, OP, AfD und FDP zu ermitteln.

 

Die Beisitzerinnen bzw. Beisitzer des Kreiswahlausschusses dürfen

 

-          keine Wahlbewerberinnen/kein Wahlbewerber,

-          keine Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge,

-          keine stellvertretenden Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge

 

sein.

 

4. Die Wahl der Beisitzerinnen/Beisitzer sollte kurzfristig erfolgen, da der Kreiswahlausschuss ggf. schon im Mängelbeseitigungsverfahren für Wahlvorschläge als letzte Instanz gegen Verfügungen des Wahlleiters zusammentreten muss.

 

Die derzeit vorhersehbaren Sitzungen des Kreiswahlausschusses finden im Zusammenhang mit der Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge am 25.03.2022 bzw. der Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis am 20.05.2022 statt.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Gemäß § 10 Abs. 4 i.V.m. § 21 Abs. 3 LWahlG beschließt der Kreiswahlausschuss spätestens am 47. Tag vor der Wahl über die Zulassung der Wahlvorschläge. Somit muss der Kreiswahlausschuss zum 25.03.2022 gebildet sein.