Beschlussentwurf:
Folgende Ratsmitglieder oder sachkundige Bürger*innen werden als Beisitzer*innen bzw. stellv. Beisitzer*innen in den Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 20 - Leverkusen zur Landtagswahl in NRW am 15.05.2022 gewählt:
a) als Beisitzer b) als Stellvertreter
1. ___________________ (CDU 1. ___________________ (CDU)
2. ___________________ (CDU) 2. ___________________ (CDU)
3. ___________________ (SPD) 3. ___________________ (SPD)
4. ___________________ (SPD) 4. ___________________ (SPD)
5. ___________________ (GRÜ) 5. ___________________ (GRÜ)
6. ____________________ 6. ___________________
(BÜR/OP/AfD/FDP) (BÜR/OP/AfD/FDP)
gezeichnet:
Richrath
Hinweis des
Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Entsprechend § 3 Absatz 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Rat am 14.02.2022 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.
Begründung:
1. Das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW) hat den 15.05.2022 als nächsten Wahltermin für den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt.
2. Gemäß § 10 Absatz 3 Landeswahlgesetz NRW ist für jeden Wahlkreis ein Kreiswahlausschuss zu bilden. Die sechs Beisitzerinnen/Beisitzer im Kreiswahlausschuss werden von den Vertretungen der kreisfreien Städte gewählt (Ratsmitglieder oder sachkundige Bürgerinnen/Bürger). Auf den Kreiswahlausschuss finden die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts entsprechende Anwendung. Neben den Beisitzerinnen/Beisitzern ist auch eine entsprechende Anzahl von stellvertretenden Beisitzerinnen/Beisitzern zu wählen.
3. Seit 2005 bildet das Gebiet der Stadt Leverkusen den (eigenständigen) Wahlkreis 20, sodass ausschließlich die Vertretung der Stadt Leverkusen zuständig ist. Sofern eine Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag und ein einstimmiger Beschluss des Rates nicht zustande kommen, sind die Sitze im Kreiswahlausschuss nach den Grund-sätzen der Verhältniswahl nach § 50 Absatz 3 GO NRW zu verteilen (Hare-Niemeyer).
Auf Grundlage der Berechnungsmethode von Hare-Niemeyer stellen CDU-Fraktion und SPD-Fraktion jeweils zwei Beisitzerinnen/Beisitzer und zwei Stellvertreterinnen/Stellvertreter sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Beisitzerin/einen Beisitzer und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Die 6. Beisitzerin/der 6. Beisitzer und die Stellvertretung ist durch das von Hare-Niemeyer vorgesehene Losverfahren aus den Vorschlägen der Fraktionen der BÜRGERLISTE, OP, AfD und FDP zu ermitteln.
Die Beisitzerinnen bzw.
Beisitzer des Kreiswahlausschusses dürfen
-
keine
Wahlbewerberinnen/kein Wahlbewerber,
-
keine
Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge,
-
keine
stellvertretenden Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge
sein.
4. Die Wahl der Beisitzerinnen/Beisitzer sollte kurzfristig erfolgen, da der Kreiswahlausschuss ggf. schon im Mängelbeseitigungsverfahren für Wahlvorschläge als letzte Instanz gegen Verfügungen des Wahlleiters zusammentreten muss.
Die derzeit vorhersehbaren Sitzungen des Kreiswahlausschusses finden im Zusammenhang mit der Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge am 25.03.2022 bzw. der Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis am 20.05.2022 statt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der besonderen Dringlichkeit:
Gemäß § 10 Abs. 4 i.V.m. § 21 Abs. 3 LWahlG beschließt der Kreiswahlausschuss spätestens am 47. Tag vor der Wahl über die Zulassung der Wahlvorschläge. Somit muss der Kreiswahlausschuss zum 25.03.2022 gebildet sein.