Betreff
Instandsetzung der Brückenbauwerke Talstraße/Wiembach und Biesenbacher Weg/Wiembach sowie Wiederaufbau des Geh- und Radweges Biesenbacher Weg
Vorlage
2022/1363
Aktenzeichen
TBL-694-is
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Instandsetzung der Brücke Talstraße/Wiembach in Höhe des Hallen- und Freibades Wiembachtal wird zugestimmt.

 

2.    Der Instandsetzung der Brücke Biesenbacher Weg/Wiembach sowie dem Wiederaufbau des Geh- und Radweges Biesenbacher Weg wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die Brückenbauwerke Talstraße/Wiembach und Biesenbacher Weg/Wiembach befinden sich in den Stadtteilen Opladen bzw. Quettingen. Sie sind Bestandteile von wichtigen Wegeverbindungen für den Fuß- und Radverkehr. Der Biesenbacher Weg verbindet den Ortsteil Biesenbach mit dem Werner-Heisenberg-Gymnasium und ist daher auch als Schulweg von besonderer Bedeutung.

 

Sachstand:

Im Rahmen des Hochwasserereignisses am 14./15. Juli 2021 wurden die o. g. Bauwerke im Gründungsbereich stark beschädigt und mussten daher gesperrt werden. In Folge der aufgetretenen hohen Fließgeschwindigkeiten sind in großen Teilen die Sohlbefestigungen weggebrochen und die Widerlager bis zur Gründung freigespült. Die Standsicherheit ist ohne Sohl- und Böschungsbefestigung nur noch eingeschränkt gegeben.

 

Weitere Schäden verursachte das Hochwasser im Bereich des Fuß- und Radweges Biesenbacher Weg vor und hinter der Brücke. Die Böschungen und Teile des Weges sind auf größerer Länge abgerutscht. Eine gefahrlose Nutzung des Fuß- und Radweges ist aufgrund der fehlenden Standsicherheit und den großen Absturzhöhen nicht mehr möglich, sodass neben der Brücke auch die gesamte Wegeverbindung gesperrt werden musste.

 

Geplante Maßnahmen:

Aus den zuvor genannten Gründen sollen die Fußgängerbrücken sowie der Geh- und Radweg Biesenbacher Weg schnellstmöglich instandgesetzt werden. In diesem Zusammenhang sollen bauliche Anpassungen an den vorhandenen Brückenbauwerken erfolgen, um die zukünftigen Prüfungen und Unterhaltungen der Bauwerke zu erleichtern.

 

Folgende Arbeiten sind vorgesehen:

 

-       Wiederherstellung der Bachprofile mit einer Erhöhung des Durchflussquerschnitts,

-       Herstellung von begehbaren Bermen (Wartungswegen),

-       Herstellung von Wartungstreppen an den Widerlagern,

-       Wiederherstellung der Straße Biesenbacher Weg.

 

Die Planungen erfolgen in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutz- und Wasserbehörde. Die Maßnahmen werden in der Sitzung des Naturschutzebeirates am 08.03.2022 vorgestellt.

 

Bauzeit:

Der Beginn der Instandsetzung ist vorbehaltlich der zu erteilenden Genehmigungen für den Sommer 2022 vorgesehen. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt insgesamt ca. drei Monate.

 

Finanzierung:

Die geschätzten Projektkosten belaufen sich auf ca. 480.000 € brutto. Sie betragen im Einzelnen:

 

Instandsetzung Brücke Talstraße/Wiembach:                             60.000 €.

Instandsetzung Brücke Biesenbacher Weg/Wiembach:            60.000 €.

Instandsetzung Biesenbacher Weg:                                            360.000 €.

 

Die erforderlichen Mittel werden im konsumtiven Teil des Haushaltes im Bereich der Produktgruppe PN 1205, Innenaufträge 660012050203 (für die Brücken) und 660012050202 (für den Biesenbacher Weg), Sachkonto 523200, etatisiert. Für die Maßnahmen werden gemäß der „Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ Fördermittel beantragt; sie sind im entsprechend zu erstellenden Wiederaufbauplan enthalten.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: PN1205 Sachkonto: 523200

Aufwendungen für die Maßnahmen: 480.000,- €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja 100 % Beantragung erfolgt noch

Name Förderprogramm: Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen

Ratsbeschluss vom 14.02.2022 zur Vorlage Nr. 2022/1319

Beantragte Förderhöhe: 480.000 €

 

 Ja – investiv

Finanzstelle:     Finanzposition:

Auszahlungen für die Maßnahme: €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2022

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: € /            

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um die weiteren Bearbeitungsschritte zeitnah vorbereiten zu können, ist eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus angeraten. Daher wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.