Betreff
Übergangsweise Beauftragung der Deutschen Marktgilde eG mit der Weiterführung der Wochenmärkte bis zum 31.03.2023
Vorlage
2022/1364
Aktenzeichen
361-64-sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, sich bezüglich der übergangsweisen Weiterführung der Wochenmärkte vom 01.07.2022 bis zum 31.03.2023 an die Deutsche Marktgilde eG zu wenden.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, für diesen Übergangszeitraum einen Vertrag mit der Deutschen Marktgilde eG abzuschließen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                       Molitor

 

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 13.12.2021 hat der Rat der Stadt Leverkusen entschieden, dass die Verwaltung den Vertrag mit der Deutschen Marktgilde eG fristgerecht kündigt, damit sich dieser nicht automatisch verlängert. Es war beabsichtigt, die Vergabe der Wochenmärkte mit der Vorgabe neu auszuschreiben, dass die regionalen Erfordernisse und Verhältnisse stärker in den Vordergrund gerückt und die angesprochenen Mängel auf den Wochenmärkten beseitigt werden. Es ist vorgesehen, die Leverkusener Märkte nicht mehr in Gänze, sondern bezirks- bzw. stadtteilbezogen auszuschreiben sowie die Möglichkeit von sogenannten „Feierabendmärkten“ zu prüfen.

 

In der Zwischenzeit ist der Vertrag mit der Deutschen Marktgilde eG fristgerecht zum 30.06.2022 gekündigt worden. Die Deutsche Marktgilde eG hat angekündigt, sich am neuen Ausschreibungsverfahren beteiligen zu wollen. Zur Umsetzung des politischen Willens wurden mehrere Gespräche mit den örtlichen Vertreterinnen und Vertretern geführt, um die Änderungswünsche zur zukünftigen Gestaltung der einzelnen Märkte zu eruieren. Weiterhin wurde auch das Thema Feierabendmarkt mit den örtlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern besprochen. Die Ergebnisse sollen Bestandteile der Ausschreibung werden. Das Konzept der Märkte der Werbegemeinschaften, die in den Fußgängerzonen der einzelnen Stadtteile stattfinden (Bauernmarkt, Frischemarkt sowie der Markt in der Wiesdorfer Fußgängerzone), soll unverändert Bestand haben. Nach dem Beschluss des Rates vom 13.12.2021 ist festzustellen, dass sich hierzu ein Vergabeverfahren mit vier bis fünf Losen anbietet, die jeweils den speziellen örtlichen Anforderungen angepasst werden.

 

Nach Rücksprache mit der Zentralen Vergabestelle (ZV) der Stadt Leverkusen ergibt sich nach erfolgter Abgabe des Verfahrens an diese eine Bearbeitungszeit von der Fertigstellung der Ausschreibung bis zur Auftragserteilung von mindestens 11 bis 14 Wochen im Unterschwellenbereich und 15 bis 17 Wochen im EU-Bereich. Folglich empfiehlt die ZV, als reine Bearbeitungszeit im Unterschwellenbereich mindestens 3 bis 4 Monate anzusetzen und im Oberschwellenbereich (EU) mit mindestens 4 bis 5 Monaten, evtl. 6 Monaten (wegen ggf. möglicher Rügen und Verzögerungen im Unterschrifts- und Entscheidungsweg), zu rechnen. Es wird unterstellt, dass die Zuschlagsentscheidungen lediglich aufgrund der schriftlichen Angebote erfolgen und keine Verhandlungsgespräche oder Vorstellungs- bzw. Präsentationstermine stattfinden. Dies wäre möglich, würde den zeitlichen Umfang der Vergabe aber erhöhen. Gleiches gilt, wenn die Vergabe nicht durch Bieterfragen/Verfahrensrügen verzögert wird und auch kurzfristig ein in Abhängigkeit von der Auftragshöhe ggf. erforderlicher Ratstermin zur Mitzeichnung des Auftrages zur Verfügung steht. Es handelt sich bei den angegebenen Zeitumfängen um Schätzungen einer Mindestbearbeitungszeit.

 

Weiterhin ist zu beachten, dass zwischen der Auftragserteilung und dem Leistungsbeginn ein angemessener Zeitraum für den Auftraggebenden vorhanden sein muss, damit dieser sich auf die Leistungserbringung einstellen und vorbereiten kann. Die Übernahme nach der Ausschreibung ist nicht so zeitnah umsetzbar, da bis zur Entscheidung nur die Planungsunterlagen für das Vergabeverfahren vorliegen. Ab diesem Zeitpunkt müssen u. a. die Marktmeisterinnen/Marktmeister erst eingestellt werden. Es muss eine Bestandsaufnahme auf den Wochenmärkten bezüglich Stromkästen, Toilettenregelungen, Händlerinnen und Händlern etc. durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen Verträge mit den Marktbeschickenden abgeschlossen werden, die einige Interessierte zum Teil vorab rechtlich prüfen lassen. Es muss ein Bezahlsystem installiert und entsprechende personelle Nachbearbeitungs-/Buchungskapazitäten eingeplant werden.

 

Damit diese Vergabe rechtssicher und wunschgemäß erfolgt, wurde über den Fachbereich Recht und Vergabestelle (FB 30) die Rechtsanwaltskanzlei Baumeister aus Münster beauftragt. Diese hat u. a. erfolgreich das Vergabeverfahren der Weihnachtsmärkte für die Stadt Münster rechtsanwaltlich begleitet. Aus der Erfahrung heraus sieht die Kanzlei die Beendigung des Ausschreibungsverfahrens und Beauftragung frühestens im Herbst/Winter 2022, sofern die Ausschreibung zeitnah auf den gängigen Plattformen veröffentlicht wird. Die Übernahme der Märkte durch den/die Bietenden erfolgt ca. Ende 1. Quartal 2023, da eine entsprechende Rüstzeit zwecks Vorbereitung und Planung einzuräumen ist. Aus den genannten Gründen ist eine Übernahme der Wochenmärkte durch andere Bietende zum 01.07.2022 nicht möglich.

 

Da die Marktgilde die Wochenmärkte seit fast fünf Jahren betreibt, ist bei der Stadt keine Infrastruktur mehr vorhanden, um die Märkte übergangsweise vom 01.07.2022 bis 31.03.2023 wieder selbst zu betreiben. Diese könnte auch nicht mehr fristgerecht bis zum 30.06.2022 wiederhergestellt werden. Daher scheidet eine übergangsweise Übernahme der Wochenmärkte für den Zeitraum 01.07.2022 bis 31.03.2023 durch die Stadt aus.

 

Die Deutsche Marktgilde eG hat sich bereiterklärt, übergangsweise die Wochenmärkte weiterzuführen, damit diese ab dem 01.07.2022 nicht brachliegen. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Marktbeschickenden weiterhin auf den Leverkusener Märkten zu halten. Die Marktgilde bräuchte keine neue Organisation aufzubauen, sondern kann die bestehenden Verträge mit den Marktbeschickenden fortführen. Es wird ein Abwandern der Händlerinnen und Händler verhindert und Anfang 2023 hat die neue Betreiberin/der neue Betreiber die Möglichkeit, die Händlerinnen und Händler rechtzeitig vertraglich an sich binden.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein