Betreff
Fällung einer Winterlinde an der Pfarrer-Jekel-Straße
Vorlage
2022/1371
Aktenzeichen
670-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Fällung der Winterlinde (Baum Nr. 23) an der Pfarrer-Jekel-Straße zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ein Leverkusener Architekturbüro reichte beim Fachbereich Bauaufsicht einen Bauantrag für den Neubau von 16 Wohneinheiten an der Pfarrer-Jekel-Straße 52 in Leverkusen-Quettingen ein. Bei der Prüfung der Unterlagen wurde festgestellt, dass bei der Planung des Mehrfamilienhauses im Zufahrtsbereich eine alte, den Straßenraum prägende Winterlinde (Tilia cordata, Baum Nr. 23), nicht berücksichtigt wurde.

 

Der Baum hat eine Höhe von 17 m, einen Stammumfang von 204 cm und wurde zuletzt bei der turnusmäßigen Baumkontrolle durch das städtische Fachpersonal für vital und verkehrssicher befunden. Gemäß § 10 Absatz 1 Nummer 2e, aa der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen, entscheiden die Bezirksvertretungen über die Entfernung von Solitärbäumen mit einem Stammumfang in einer Höhe von einem Meter über dem Erdboden von mindestens 160 cm. Eine Zustimmung zur Fällung der Winterlinde kann seitens des Fachbereichs Stadtgrün (FB 67) nicht erteilt werden; vielmehr wurde dem Bauträger empfohlen, den Baum in die Planung zu integrieren, um ihn zu erhalten. Nach Angabe des Bauträgers ist dies jedoch nicht möglich, da er nachvollziehbar die aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan mögliche Baumasse zur Schaffung von Wohnraum umsetzen möchte. Das Bauvorhaben kann nur umgesetzt werden, wenn der Baum gefällt wird, da der Baum die Zufahrt zum Haus blockiert und die Baumkrone wesentlich in den Baukörper hineinragen würde.

 

Sofern die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II der Fällung der Winterlinde zustimmt, würde die Verwaltung ein Baumwertgutachten in Auftrag geben. Die bei der Baumwertermittlung heute überwiegend angewandte Methode stellt die „Methode Koch“ dar. Diese Methode beinhaltet eine Berechnung der funktionsbezogenen Herstellungskosten eines Gehölzes nach gegenwärtigen Preisverhältnissen unter Berücksichtigung von Mängeln und Fehlern sowie Alterswertminderungen. Die Kosten des Baumgutachtens würden dem Bauträger in Rechnung gestellt. Darüber hinaus hat der Bauherr der Stadt Leverkusen die Summe, die durch das Baumwertgutachten für den Baum ermittelt wird, zu erstatten. Der Betrag würde zu Neupflanzungen von zwei Bäumen in der Pfarrer-Jekel-Straße verwendet.

 

Die Fällung und Entsorgung des Baumes sowie das Ausfräsen des Wurzelstubbens ist auf Kosten des Bauträgers an ein Fachunternehmen seiner Wahl zu beauftragen. Der Bauherr trägt sämtliche Lasten und Risiken, die mit der Fällung und Entsorgung des Baumes sowie des Wurzelstubbens in Verbindung stehen. Bei der Fällung ist zu beachten, dass die Krone (sofern es die Situation erfordert) stückweise abzusetzen ist. Der Stamm muss niveaugleich abgesägt und der Wurzelstubben noch am selben Tag bis zu einer Tiefe von mindestens 40 cm unter Niveau ausgefräst werden. Die Fräsgrube ist unmittelbar anschließend verkehrssicher aufzufüllen.

 

Die Versiegelung der Baumscheibe und die Wiederherstellung des Gehweges im betroffenen Bereich sowie der seitlich versetzte Neubau einer Baumscheibe wird von den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen AöR (TBL) an ein Vertragsunternehmen vergeben. Die Kosten hat ebenfalls der Bauherr zu tragen.

 

Die Beschlussvorlage wurde mit dem Fachbereich Bauaufsicht (FB 63) abgestimmt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:          Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da dem Bauträger noch Zeit zur Abgabe von weiteren Unterlagen gewährt wurde um sein Anliegen zu untermauern, muss die Beschlussvorlage über den Nachtrag eingereicht werden.