Betreff
Konzept zur Erstellung einer neuen Planungsgrundlage für die Entwicklung des Ensembles Morsbroich
Vorlage
2022/1382
Aktenzeichen
Betriebsleitung
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt das Konzept zur Erstellung einer neuen

Planungsgrundlage für die Entwicklung des Ensembles Morsbroich (vgl.

Anlage 1) zur Kenntnis.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt mit dem Zuwendungsgeber, dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), aufzunehmen, um das Konzept vorzustellen und die Fördermöglichkeiten im Rahmen des Bundesprogramms „Förderung von Investitionen in nationale Projektes des Städtebaus“ bzw. deren Aufrechterhaltung zu erörtern. Sollte eine weitere Förderung über dieses Programm nicht möglich sein, wird die Verwaltung beauftragt, im weiteren Prozess alternative Fördermöglichkeiten zu suchen.

 

3.    Unabhängig von einer Förderung beschließt der Rat der Stadt Leverkusen für den anstehenden Prozess im Wirtschaftsjahr 2022 zunächst finanzielle Mittel in Höhe von 300.000 Euro bereitzustellen. Weitergehende Mittel sind in den Wirtschaftsplänen der KulturStadtLev für die Jahre 2023 bis 2026 in Höhe von je 400.000 Euro einzuplanen.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, für das Gartendenkmal Morsbroich ein Parkpflegewerk erstellen zu lassen und finanzielle Mittel in Höhe von 40.000 Euro für das Wirtschaftsjahr 2023 bereitzustellen. Im Parkpflegwerk soll die Entwicklungsgeschichte der Parkanlage analysiert und das künftige Leitbild unter der Berücksichtigung von Nutzungs- und Naturschutzaspekten daraus definiert werden. Ebenso soll das Parkpflegewerk ein Pflege- und Entwicklungskonzept für die Unterhaltung der Parkanlage beinhalten.

 

5.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, beginnend mit dem Wirtschaftsjahr 2023, jährlich finanzielle Mittel in Höhe von 50.000 Euro für Pflegemaßnahmen am Gartendenkmal Morsbroich zur Verfügung zu stellen. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan der KulturStadtLev zu berücksichtigen. Nach Auswertung der Erkenntnisse aus dem zu beauftragenden Parkpflegewerk ist dieser Betrag entsprechend zum dann darauffolgenden Wirtschaftsjahr anzupassen.

 

6.    Die Verwaltung wird beauftragt, die für eine Umsetzung des Konzeptes erforderlichen Maßnahmen zu prüfen, einzuleiten und durchzuführen.

 

 

gezeichnet:

 

                        In Vertretung                        In Vertretung                        In Vertretung

Richrath        Lünenbach              Adomat                      Deppe

                                                                                              gleichzeitig in Vertretung

des Stadtkämmerers

 

Begründung:

 

Mit Beschluss der Verwaltungsvorlage Nr. 2021/1014 hat der Rat der Stadt Leverkusen entschieden, eine Umsetzung des Wettbewerbsentwurfes der POLA Landschaftsarchitekten GmbH nicht länger zu verfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das damit zusammenhängende Auftragsverhältnis zu beenden sowie eine neue Planungsgrundlage zur Revitalisierung des Schlossparks zu entwickeln.

 

Mit Datum vom 29.10.2021 konnte zwischenzeitlich eine Aufhebungsvereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen sowie der POLA Landschaftsarchitekten GmbH abgeschlossen und die Zusammenarbeit somit beendet werden. Zudem erfolgte durch die neue Museumsleitung in Kooperation mit verschiedenen Künstlerinnen und Künstlern die Erarbeitung einer Konzeption zur Erstellung einer neuen Planungsgrundlage für die Entwicklung des Ensembles Morsbroich. Im Rahmen einer Online-Sitzung des politischen Beteiligungsformats „Kultur im Dialog“ am 01.02.2022 wurde der Politik hierzu ein erster Entwurf vorgestellt, der mit dieser Vorlage eine Konkretisierung erfährt.

 

Zu Beschlusspunkt 1.):

 

In den zurückliegenden Monaten hat das Kuratoren-Team des Museums Morsbroich eine grundlegende Neukonzeption für den Umgang mit der Gesamtanlage des Ensembles Morsbroich erarbeitet. Als Gesamtanlage definiert das Museum hierbei die gesamte Außenanlage, beginnend an den Bushaltestellen bis hin zum äußeren Park einschließlich des Obstguts Morsbroich, das historisch zum Schlossensemble gehörte. Diese Verbindung zwischen Schlossareal und Obstgut soll für die Besucherinnen und Besucher wieder stärker greifbar werden.

 

Die Kunst der letzten 50 Jahre hat die Grenzen des klassischen Schutzraums des Museums in vielfacher Weise und allen möglichen Spielarten verlassen. Nahezu alle denkbaren Dinge und Räume, Themenfelder und Zwischenzonen des Öffentlichen und im öffentlichen Raum, sind von Künstlerinnen und Künstlern (nicht von Designerinnen und Designern oder Planerinnen und Planern) als Handlungsfelder der Kunst ergriffen worden. Es gibt Skulpturen, die Bushaltestellen, Stromverteiler, Bänke, Brücken oder Wege sind, Skulpturen die Spielplätze, Parkplätze oder Ladestationen sind. Es gibt Künstlerinnen und Künstler, die sich zugleich als Bäuerinnen und Bauern oder Stadtraumplanerinnen und Stadtraumplaner definieren. Kunst, die öffentliche Räume als Kunstwerke gestaltet. Kunst, die an den Schnittstellen zwischen Kunst und Landwirtschaft Kunst und Naturschutz, Kunst und Bildung, Kunst und Medizin arbeitet. Kurz gesagt: Alles das, was es auch im Falle des Ensembles Morsbroich und seiner Nachbarschaften zu entwickeln gilt.

 

Diese mannigfachen Ausfächerungen möchte das Museum Morsbroich nutzen, um einen gänzlich neuen Entwicklungs- und Gestaltungsprozess für Morsbroich zu etablieren. Mit einem kleinen, gezielt ausgesuchten Kreis von zehn international anerkannten Künstlerinnen und Künstlern sollen insgesamt sieben unterschiedliche Zonen des Ensembles Morsbroich gestaltet werden.

 

Raumzonen im Außenbereich des Ensembles Morsbroich und zugehörige Kooperationen:

 

·         Äußerer Schlosspark - Margit Czenki/Christoph Schäfer;

·         Innerer Schlosspark/-garten - Tilo Schulz;

·         Ensemble-Vorfeld (Bereich rund um den Parkplatz) - Schirin Kretschmann;

·         Museum/Obstgut - Gabriela Oberkofler/Antje Schiffers.

 

Raumzonen im Innenbereich des Ensembles Morsbroich und zugehörige Kooperationen:

 

·         Treppenhäuser - Harald F. Müller;

·         Spiegelsaal I - Andrea Wolfensberger;

·         Spiegelsaal II - Gerda Steiner/Jörg Lenzlinger.

 

Dieses ganzheitliche Vorgehen wäre in seiner Radikalität ein zumindest bundesweit einmaliges Projekt und insofern nicht nur für Leverkusen modellhaft.

 

Das oberste Ziel dieses Entwicklungs- und Gestaltungsprozesses für Morsbroich ist, dass das Museum sein Profil als Ort für künstlerische Avantgarde weiter schärft, dass sich aber vor allem die verschiedenen Raumzonen des Ensembles Morsbroich in gänzlich neuer Weise für ihre Besucherinnen und Besucher öffnen. Das Ensemble Morsbroich soll ein öffentlicher und selbstverständlich zu nutzender Raum der Stadt Leverkusen werden. Spitzenkultur definiert sich hier dann auch als Beitrag zur Entwicklung einer Stadtgesellschaft, zur Entwicklung einer Stadtkultur der Zukunft und als ein Impulsgeber für eine Stadtentwicklung.

 

Als ein erstes Beispiel für diese künstlerisch geprägte Zukunftsentwicklung des Ensembles Morsbroich liegt ein Konzeptentwurf für den Umgang mit dem äußeren Schlosspark vor (vgl. Anlage 1). Die von den beiden Hamburger Kunstschaffenden Margit Czenki und Christoph Schäfer geschriebene und gezeichnete Skizze entwirft einen Prozess, der von Beginn an auf Beteiligung der Parknutzenden, also der Leverkusenerinnen und Leverkusener setzt. Dem liegt kein abgehobener, distanzierter Entwurf zugrunde, sondern die erklärte Absicht, sich unserer Stadt und ihren Bewohnerinnen und Bewohnern gegenüber zu öffnen sowie diese in die gestalterische Entwicklung mit einzubeziehen.

 

Zu Beschlusspunkt 2.):

 

Auf Grundlage des Beschlusses zur nichtöffentlichen Vorlage Nr. 2021/1014 vom 04.10.2021 hat die Verwaltung Gespräche mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) aufgenommen, um die Möglichkeiten für eine Aufrechterhaltung der Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ zu prüfen.

 

Das BBSR hat hierbei mitgeteilt, dass für eine abschließende Entscheidung des Fördergebers, durch den Zuwendungsempfänger ein Konzeptentwurf vorzulegen ist, in dem die weitere Umsetzung der Fördermaßnahme dargestellt wird. Sofern die von der Museumsleitung erarbeitete Konzeption auf politische Zustimmung trifft, ist die Verwaltung daher zu beauftragen, die Gespräche mit dem Zuwendungsgeber wiederaufzunehmen.

 

Sollte am Ende dieser Gespräche eine Fortführung der Fördermaßnahme nicht in Betracht kommen, beabsichtigt die Verwaltung alternative Fördermöglichkeiten zu prüfen, um für die Umsetzung der jetzt zu entwickelnden Planungsgrundlage gegebenenfalls entsprechende Zuwendungen zu akquirieren.

 

Zu Beschlusspunkt 3.):

 

Im Rahmen des Projektes zur Revitalisierung des Schlossparks Morsbroich wurden finanzielle Mittel in Höhe von ca. 240.000 Euro brutto – hiervon ca. 175.000 Euro brutto förderfähig – verausgabt. Hierbei sind jedoch auch Leistungen inkludiert, die

 

·         entweder im Rahmen des Landschaftsplanänderungsverfahrens zu erbringen waren (z. B. FFH-Verträglichkeitsprüfung) und somit bei jeder Änderung des äußeren Schlossparks angefallen wären,

oder

·         im Zuge alternativer Planungen wiederverwertet werden können (z. B. Artenschutzgutachten).

 

Sollte das BBSR zu dem Entschluss gelangen, das Förderprojekt einzustellen, würde dies möglicherweise den Verlust der mit Förderbescheid vom 20.12.2019 zugesprochenen Fördergelder in Höhe von 1.080.000 Euro brutto bedeuten. Von diesen Finanzmitteln wurde durch die Stadt Leverkusen bislang ein Betrag in Höhe von 168.000 Euro brutto abgerufen, der gegebenenfalls zurückgezahlt werden müsste. Im Falle einer Erstattung der Fördergelder könnten durch den Zuwendungsgeber zudem möglicherweise Zinsen – derzeit jährlich 4,12 % des Erstattungsbetrages nach Maßgabe der Förderbestimmungen sowie § 49a VwVfG und § 247 BGB – erhoben werden. Für diesen Fall wäre nach überschlägiger Kalkulation aktuell von einem Betrag in Höhe von voraussichtlich rund 10.000 Euro brutto bis Ende April 2022 auszugehen. Ob im Zuge einer möglichen Rückzahlung weitere Kosten anfallen könnten, ist derzeit nicht final abzusehen, da in der Verwaltung für eine derartige Abwicklung eines Förderprojektes bislang keine Erfahrungswerte vorliegen.

 

Vorbehaltlich der abschließenden Prüfung und Beurteilung der Fachbereiche Konzernsteuerung und Finanzen muss die KulturStadtLev zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgehen, dass die im Rahmen des Projektes bislang investiv verbuchten Finanzmittel bei einer möglichen Abwicklung des Förderprojektes ganz oder zu großen Teilen konsumtiv umgebucht werden müssten. In der Konsequenz würde der Wirtschaftsplan der KulturStadtLev in diesem Jahr im schlechtesten Fall – in Abhängigkeit der weiteren Gespräche mit dem BBSR – außerplanmäßig um voraussichtlich mehr als 400.000 Euro (verausgabte Gelder, zurückzuzahlende Zuwendungen sowie Zinsen) zusätzlich belastet.

 

Unabhängig davon empfiehlt die Verwaltung, für den zu beginnenden Prozess zur Erstellung einer neuen Planungsgrundlage für die Entwicklung des Ensembles Morsbroich im Wirtschaftsjahr 2022 zunächst finanzielle Mittel in Höhe von 300.000 Euro brutto bereitzustellen.

 

Mit Beschluss des Wirtschaftsplanes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev (vgl. Vorlage Nr. 2021/1116) am 13.12.2021 durch den Rat der Stadt Leverkusen wurden - dem Beschluss zur nichtöffentlichen Vorlage Nr. 2021/1014 vom 04.10.2021 folgend - für Investitionen in die Parkanlage am Schloss Morsbroich finanzielle Mittel in Höhe von 300.000 Euro brutto (seinerzeit eingeplante städtische Eigenmittel abzüglich damals bereits verausgabter Mittel) in den Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2022 eingestellt. Diese Gelder stehen für den zu beschließenden Prozess weiterhin zur Verfügung.

 

Anders als bei der bisherigen Revitalisierung des Schlossparks ist durch die KulturStadtLev sowie den Fachbereich Finanzen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht abschließend zu beurteilen, ob der Prozess in seiner Gesamtheit als Investition bewertet oder buchhalterisch doch zwischen einem konsumtiven und einem investiven Bereich unterschieden werden muss. In der Konsequenz sind für die weitere Umsetzung der Prozessmaßnahmen notwendigerweise auch finanzielle Mittel im Ergebnisplan der KulturStadtLev bereitzustellen. Um die weitere Handlungsfähigkeit in diesem Jahr zu gewährleisten, empfiehlt die Verwaltung daher zusätzlich konsumtive Mittel in Höhe von 300.000 Euro für das Wirtschaftsjahr 2022 zur Verfügung zu stellen. Der Wirtschaftsplan müsste somit in diesem Jahr außerplanmäßig um weitere 300.000 Euro belastet werden. Unabhängig von einer Zuordnung in den investiven bzw. konsumtiven Bereich sollen die in 2022 zu tätigenden Ausgaben die Summe von 300.000 Euro nicht überschreiten.

 

Für die Folgejahre 2023 bis 2026 werden in den Wirtschaftsplänen der KulturStadtLev zunächst Mittel in Höhe von je 400.000 Euro berücksichtigt. Die konkrete Verteilung der Gelder auf Ergebnis- bzw. Vermögensplan wird in Abstimmung mit den Fachbereichen Konzernsteuerung bzw. Finanzen vorgenommen. Nicht verausgabte Mittel können ins Folgejahr übertragen werden. Mehrausgaben in einem Jahr führen zu einer entsprechenden Reduzierung des Ansatzes im Folgejahr.

 

Die im Rahmen der Vorlage dargestellten Reduzierungen des Eigenkapitals der KulturStadtLev im Wirtschaftsjahr 2022 erscheinen im Hinblick auf die zuletzt positiven Effekte des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen auf jenes (vgl. Vorlage Nr. 2021/1116 – Wirtschaftsplan 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev (KSL), S. 55) vertretbar. Die Verwaltung ist sich jedoch bewusst, dass die Realisierung des angestrebten Prozesses kurz- bis mittelfristig nur durch eine nachhaltig veränderte Finanzierungsstruktur sowie eine damit einhergehende auskömmliche Bezuschussung aus der Kernverwaltung möglich ist und elementare Einschnitte im Angebotsspektrum der KulturStadtLev nur so verhindert werden können.

 

Zu Beschlusspunkt 4.):

 

Ein Parkpflegewerk dient als ein Instrument zur Analyse, Dokumentation, denkmalgerechten Entwicklung sowie Pflege historischer Gärten, Parks, Plätze und Grünanlagen und gilt heute als Standard in der Gartenpflege. Es umfasst auf Basis einer umfangreichen Analyse jeweils ein mit allen Beteiligten abgestimmtes Programm für die Entwicklung, Pflege und Umgestaltung im Hinblick auf den Denkmalwert der Anlage. Weil es Fehlentwicklungen und Verlusten vorbeugen kann, ist es insbesondere dann aufzustellen, wenn Eingriffe in die historische Substanz beabsichtigt sind.

 

Für die Entwicklung des Ensembles Morsbroich ist daher die Erstellung eines Parkpflegewerks notwendig. Es schafft die konzeptionelle Grundlage für den Erhalt und Schutz sowie die Pflege und behutsame Weiterentwicklung des Parks unter Berücksichtigung der Gartenhistorie, des Naturschutzes und der heutigen kulturellen Nutzungsansprüche an eine besondere städtische Parkanlage mit ihren Freiraumfunktionen. Damit soll sichergestellt werden, dass nach einer Umgestaltung des Schlossparks dieser auch als solcher erhalten bleibt. Hierbei wird das gesamte Gartendenkmal Morsbroich in den Blick genommen.

 

Nach derzeitiger Kostenschätzung des Fachbereichs Stadtgrün sind für die Erstellung des Parkpflegewerks finanzielle Mittel in Höhe von 40.000 Euro brutto einzuplanen, welche in den Wirtschaftsplan der KulturStadtLev für das Jahr 2023 einzustellen sind. Der Bearbeitungszeitraum wird schätzungsweise 12 bis 18 Monate betragen. Über das Ergebnis ist eine entsprechende Beschlussvorlage in die politischen Gremien einzubringen.

 

Zu Beschlusspunkt 5.):

 

Gartendenkmäler sind sensible Kulturleistungen, da ihr wichtigster Werkstoff die Pflanze ist, die dem zyklischen Wandel der lebendigen Natur unterliegt. Auch naturnahe Parkbereiche müssen zum Erhalt regelmäßig gepflegt und überarbeitet werden. Dies betrifft Gehölzkulissen genauso, wie Parkwege und Sichtachsen. Dabei sind hier besonders die Belange des Naturschutzes zu berücksichtigen. Um das Gartendenkmal Schloss Morsbroich zu erhalten ist daher die Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen der Gartendenkmalpflege unumgänglich. Wie diese konkret im Ensemble Morsbroich zu gestalten sind und welche Kosten hiermit verbunden sein werden, soll als ein Bestandteil im zuvor beschriebenen Parkpflegewerk erarbeitet werden.

 

Im Zuge des Beschlusses zur nichtöffentlichen Vorlage Nr. 2021/1014 vom 04.10.2021 wurden im Wirtschaftsplan der KulturStadtLev für das Jahr 2022 finanzielle Mittel in Höhe von 50.000 Euro brutto eingeplant, um den Schlosspark im Jahr 2022 einer intensiven, naturverträglichen Pflegemaßnahme zu unterziehen. Um das Gartendenkmal Morsbroich auch langfristig für die Bevölkerung attraktiver zu gestalten, empfiehlt die Verwaltung, diese Mittel in Höhe von 50.000 Euro brutto zukünftig jährlich für Pflegemaßnahmen im Wirtschaftsplan der KulturStadtLev zur Verfügung zu stellen. Bei Vorlage der abschließenden Erkenntnisse aus dem zu beauftragenden Parkpflegewerk wäre dieser Betrag dann zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

 

Zu Beschlusspunkt 6.):

 

Nach Beschlussfassung ist von Seiten der Verwaltung so zeitnah wie möglich zu klären, auf welcher rechtlichen Basis das Museum Morsbroich und die von ihm eingeladenen Künstlerinnen und Künstler zukünftig zusammenarbeiten können. Des Weiteren müssen die verwaltungsinternen Modalitäten für den Zugriff auf sowie die Finanzbuchhaltung und Bilanzierung für die vom Rat der Stadt Leverkusen zur Verfügung gestellten Gelder final abgestimmt werden.

 

Danach beginnen unterschiedliche Projektprozesse, in deren Verlauf jeweils Einzelmaßnahmen sowohl im Hinblick auf mögliche neue Fördermittel als auch vergaberechtliche Regelungen zu beachten sind. Hinzu kommen rechtliche Restriktionen und Vorgaben für eventuell entstehende Bauten im öffentlichen Raum. Für alle diese Prozesse werden die fachlichen Expertisen unterschiedlichster Fachbereiche innerhalb der städtischen Verwaltung von Nöten sein, die einzelfallbezogen abgerufen werden müssen. In einzelnen Fällen kann es notwendig werden, externe Spezialisten und Berater zu beauftragen.

 

Die Verwaltung ist sich bewusst, dass so lange die Förderung aus dem oben genannten Bundesprogramm fortbesteht, die mit dem Förderbescheid vom 20.12.2019 einhergehenden Auflagen - beispielsweise der Einwilligungsvorbehalt des BBSR bei allen Verträgen und Vereinbarungen, die mit der Fördermaßnahme in Zusammenhang stehen – weiterhin Bestand haben und somit bei der Umsetzung von Maßnahmen von ihr zu beachten sind.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Wirtschaftsplan KulturStadtLev 2022:

Um die weitere Handlungsfähigkeit und Durchführung der in der Vorlage dargestellten Prozesse zu gewährleisten, sind im Wirtschaftsplan der KulturStadtLev zusätzlich konsumtive Mittel in Höhe von 300.000 Euro für das Wirtschaftsjahr 2022 zur Verfügung zu stellen, die das Eigenkapital der KulturStadtLev voraussichtlich entsprechend verringern. Darüber hinaus ist für den Fall der Abwicklung des derzeitigen Förderprojektes von einer zusätzlichen konsumtiven Belastung des Wirtschaftsplanes 2022 um möglicherweise mehr als 400.000 Euro (in Abhängigkeit der mit dem BBSR zu führenden Gespräche) auszugehen, die ebenfalls zu Lasten des Eigenkapitals der KulturStadtLev gehen.

 

 Ja – investiv

 

Wirtschaftsplan KulturStadtLev 2022 ff.:

In Abhängigkeit der Bewertung der einzelnen Maßnahmen.

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Wirtschaftsjahr: 2023

 Personal-/Sachaufwand: 490.000 € (2023), 450.000 € (ab 2024)

 Bilanzielle Abschreibungen: 

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Vor dem Hintergrund der umfangreichen Prüfungen und Abstimmungen war eine Abgabe zum regulären Abgabeschluss nicht möglich. Aufgrund der erforderlichen Abstimmungsgespräche mit dem BBSR und den daraus resultierenden finanziellen und rechtlichen Auswirkungen auf den weiteren Prozess (insbesondere im Hinblick auf die Aufrechterhaltung bzw. möglicherweise zu leistende Rückzahlung der Förderung) ist eine Beratung und Beschlussfassung im kommenden Beratungsturnus unbedingt erforderlich.