Betreff
Bestellung des 2. stellvertretenden Schriftführers im Rat der Stadt Leverkusen
Vorlage
0784/2010
Aktenzeichen
012-30-03-ca
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Der Rat bestellt als

 

2. stellvertretenden Schriftführer:                 Herrn Daniel Capitain

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

Gemäß § 52 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgt die Bestellung des Schriftführers und seiner Stellvertreter durch den Rat.

 

Mit der Vorlage Nr. 0001/2009 wurde Frau Brigitte Kreie zur 2. stellvertretenden Schriftführerin im Rat der Stadt Leverkusen bestellt. Auf Grund von Veränderungen bei der Aufgabenwahrnehmung in der Abteilung 012 des Fachbereiches Oberbürgereister, Rat und Bezirke wird eine Neubesetzung des 2. stellvertretenden Schriftführers erforderlich. Die Verwaltung schlägt daher vor, Herrn Daniel Capitain zum 2. stellvertretenden Schriftführer im Rat der Stadt Leverkusen zu bestellen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0784/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Capitain, Daniel; FB 01; 88 89

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Bestellung des 2. stellvertretenden Schriftführers im Rat der Stadt Leverkusen.

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine.

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Keine.

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Keine.

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Keine.