- Aufsichtsrat wupsi GmbH
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gemäß § 108 a
i. V. m. § 113 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Herrn Zoran Maslovaric als Arbeitnehmervertreter aus
dem Aufsichtsrat der wupsi GmbH ab.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der wupsi GmbH nach Beschlussfassung zu 1. gemäß § 108 a GO NRW i. V. m. § 7 des Gesellschaftsvertrages der wupsi GmbH:
Herrn
Viktor Fries.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Der Aufsichtsrat der wupsi GmbH besteht aus neun Mitgliedern. Gemäß § 7 Abs. 1 und 4 des Gesellschaftervertrages werden drei Arbeitnehmende nach den jeweils gültigen Vorschriften des Kommunalrechts NRW zur Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten bestellt und müssen im Unternehmen beschäftigt sein. Die Regelungen zur Arbeitnehmermitbestimmung gemäß § 108 a GO NRW gelten auch für Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform, in deren Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Aufsichtsrat vorgesehen ist und an denen mehrere Gemeinden unmittelbar oder mittelbar mit insgesamt mehr als 50 v. H. der Anteile beteiligt sind.
Die Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer der wupsi GmbH haben am 16.06.2020 in einer geheimen Wahl die Vorschlagsliste gemäß § 108 a Abs. 3 GO NRW für die Wahl der Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der wupsi GmbH erstellt. Diese Vorschlagsliste ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Voraussetzung, dass die Vorschlagsliste mindestens die doppelte Zahl der zu entsendenden Arbeitnehmenden enthält, ist mit der Aufnahme von insgesamt sieben Beschäftigten erfüllt. Aus dieser Liste wurden in der Sitzung des Rates am 02.11.2020 die drei Vertretenden der Arbeitnehmenden in der Reihenfolge ihrer erhaltenen Stimmen im Beschlussvorschlag der Verwaltung aufgeführt und vom Rat bestellt.
Herr Zoran Maslovaric, der als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der wupsi GmbH gewählt wurde, scheidet Ende März 2022 aus dem aktiven Dienst aus. Er ist daher gemäß § 108 a Abs. 4 i. V. m. § 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW aus seinem Amt im Aufsichtsrat abzuberufen.
Gemäß § 108 a Abs. 8 i. V. m. Abs. 9 GO NRW wird die Nachfolgerin bzw. der Nachfolger vom Rat der Stadt Leverkusen sowie vom Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises (RBK) übereinstimmend mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der Vorschlagsliste (s. Anlage) bestellt. Laut dieser Vorschlagsliste folgt Herr Viktor Fries als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der wupsi GmbH. Der analoge Beschluss zur Bestellung von Herrn Fries wird voraussichtlich im Kreistag des RBK am 17.03.2022 gefasst, sodass der Aufsichtsrat der wupsi GmbH in seiner geplanten Sitzung am 07.04.2022 dann wieder mit drei bestellten Arbeitsnehmervertretern tagen könnte.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Rat dazu berechtigt ist, auch eine andere Person als den genannten Arbeitnehmervertreter der Vorschlagsliste in den Aufsichtsrat zu bestellen oder sämtliche Vorschläge der Liste zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen. Seitens der Verwaltung wird gleichwohl eine dem Abstimmungsergebnis der Beschäftigten der wupsi GmbH entsprechende Beschlussfassung, wie im Beschlussvorschlag vorgesehen, empfohlen.
Die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder endet gemäß § 7 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages der wupsi GmbH mit Ablauf der regelmäßigen kommunalen Wahlperiode.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |