- Bestellung der Medizinischen Geschäftsführerin der Klinikum Leverkusen gGmbH
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum) die Weisung, Frau Dr. Anja Maria Mitrenga-Theusinger zum 01.05.2022 für die Dauer von zunächst 5 Jahren zur Medizinischen Geschäftsführerin der Klinikum Leverkusen gGmbH zu bestellen und den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen im Aufsichtsrat des Klinikums die Weisung, mit ihr einen entsprechenden Anstellungsvertrag abzuschließen.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die Stelle der
Medizinischen Geschäftsführung wurde am 23.08.2021 im Deutschen Ärzteblatt mit
einer Bewerbungsfrist bis zum 30.09.2021 ausgeschrieben und ergänzend die
Personalberatung Dobrindt zur Begleitung des Stellenbesetzungsverfahrens beauftragt.
Das Ergebnis der Direktansprache durch die Personalberatung Dobrindt sowie der
Ausschreibung im Deutschen Ärzteblatt wurde dem Aufsichtsrat des Klinikums zur
Verfügung gestellt.
Zur Vorbereitung der
Aufsichtsratssitzung am 03.11.2021 haben der Aufsichtsratsvorsitzende und
Oberbürgermeister Uwe Richrath und die stellv. Aufsichtsratsvorsitzende
Ratsfrau Annegret BruchhausenScholich unter Begleitung des Geschäftsführers
Herrn Hans-Peter Zimmermann, des Personalleiters Herrn Detlef Odendahl und unter
Moderation von Frau Dobrindt die eingegangenen Bewerbungen gesichtet.
Die Bewerbungen wurden nach persönlicher Qualifikation, bisheriger Tätigkeit, beruflicher Erfahrung und Werdegang, Ermächtigung zur Weiterbildung, Anforderung laut Stellenausschreibung sowie den Empfehlungen von Frau Dobrindt im Rahmen einer Videokonferenz analysiert. Die für die engere Wahl einvernehmlich vorgeschlagenen sieben Bewerberinnen bzw. Bewerber haben sich in der Aufsichtsratssitzung am 03.11.2021 vorgestellt. Im Anschluss an die Vorstellungsgespräche fanden im Kreise des Aufsichtsrats die Beratungen zur Bewerbendenauswahl und Festlegung der grundsätzlichen Anstellungsbedingungen statt.
Der Aufsichtsrat empfahl der Gesellschafterversammlung, die Position der Medizinischen Geschäftsführerin/des Medizinischen Geschäftsführers (w/m/d) in Personalunion mit der Ärztlichen Leitung Zentralambulanz zunächst mit einem anderen Bewerber zu besetzen. Nachdem der mehrheitlich gewählte Bewerber auch nach erneuter Kontaktaufnahme Mitte Januar endgültig abgesagt hatte, haben sich der Aufsichtsratsvorsitzende und seine Stellvertreterin erneut beraten und das bisherige Verfahren reflektiert. Im Ergebnis wurde vorgeschlagen, aus dem Kreis der Bewerbenden nunmehr Frau Dr. Mitrenga-Theusinger mit den Aufgaben der Medizinischen Geschäftsführung zu betrauen, jedoch in der Funktion „Ärztliche Leitung Zentralambulanz“ kommissarisch, d. h., mit einer übergangsweisen Verpflichtung.
In seiner Sitzung am 09.02.2022 empfahl der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung, die Position der Medizinischen Geschäftsführerin/des Medizinischen Geschäftsführers (w/m/d) in Personalunion mit der kommissarischen Ärztlichen Leitung Zentralambulanz mit Frau Dr. Mitrenga-Theusinger zu besetzen. Ihr Lebenslauf liegt als nicht öffentliche Anlage 1 bei.
Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages des Klinikums hat die Gesellschaft eine/n oder mehrere Geschäftsführer/innen. Die Bestellung der Geschäftsführung obliegt gemäß § 14 Ziffer 2. g) des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Der Abschluss des Anstellungsvertrages obliegt gem. § 11 Ziffer 2 c) des Gesellschaftsvertrages dem Aufsichtsrat.
Bei der Festsetzung der Anstellungsbedingungen hat sich der Gesellschafter grundsätzlich an den branchenüblichen Eckdaten zu orientieren. Der Rat der Stadt Leverkusen hat darüber hinaus in seiner Sitzung am 23.03.2015 mit großer Mehrheit (Vorlage Nr. 2015/0434) beschlossen, die Geschäftsführergehälter auf das Doppelte des Jahresbruttoeinkommens der Besoldungsgruppe, in welcher der Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen eingruppiert ist, zu begrenzen.
Beim Abschluss eines Anstellungsvertrages ist zudem darauf zu achten, dass die Vorgaben des § 108 GO NRW zur Offenlegung von Geschäftsführergehältern eingehalten werden. Die grundsätzlichen Anstellungsbedingungen ergeben sich aus der nicht öffentlichen Anlage 2.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |