Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Fällung des Berg-Ahorns (Baum Nr. 26) auf der Solinger Straße und des Berg-Ahorns (Baum Nr. 545) im Bayer Erholungspark zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Bei turnusmäßigen Baumkontrollen wurden durch das städtische Fachpersonal an einem Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus, Baum Nummer 26) auf der Solinger Straße und einem Berg-Ahorn (Baum Nummer 545) am Kinderspielplatz im Bayer Erholungspark umfangreiche Schäden festgestellt. Die beiden Bäume weisen gravierende Rindenschäden in Form von abgelöster Rinde auf. Ursächlich ist ein Befall mit der Rußrindenkrankheit festzustellen, die hierzulande hauptsächlich bei Berg-Ahornen auftritt. Durch den Pilz Cryptomstroma corticale ausgelöst - ein Schwächeparasit - führt die Krankheit über Jahre langsam zum Baumtod.
Die hier genannten Bäume zeigen keine Kallusbildung (Wundverschluss) als Abwehrreaktion auf. Darüber hinaus gibt es große Astungswunden und Höhlungen an den Kronenansätzen. Die Kronen sind bereits teilweise abgestorben. Es besteht Bruchgefahr durch das Totholz.
Eine Fällung der beiden Berg-Ahorne zur Wahrung der Verkehrssicherheit ist unumgänglich. Eine Ersatzpflanzung erfolgt an gleicher Stelle.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 1305 Sachkonto: 720000
Aufwendungen für die Maßnahme: 1.755,00 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Notwendigkeit der Fällung ist mit Priorität 2 eingestuft. Dies bedeutet, dass die Bäume innerhalb von einem Monat gefällt werden müssen. Daher kann mit der Zustimmung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nicht bis zum Mai-Turnus gewartet werden.