Betreff
Fällung zweier Berg-Ahorne
Vorlage
2022/1407
Aktenzeichen
670-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Fällung des Berg-Ahorns (Baum Nr. 26) auf der Solinger Straße und des Berg-Ahorns (Baum Nr. 545) im Bayer Erholungspark zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Bei turnusmäßigen Baumkontrollen wurden durch das städtische Fachpersonal an einem Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus, Baum Nummer 26) auf der Solinger Straße und einem Berg-Ahorn (Baum Nummer 545) am Kinderspielplatz im Bayer Erholungspark umfangreiche Schäden festgestellt. Die beiden Bäume weisen gravierende Rindenschäden in Form von abgelöster Rinde auf. Ursächlich ist ein Befall mit der Rußrindenkrankheit festzustellen, die hierzulande hauptsächlich bei Berg-Ahornen auftritt. Durch den Pilz  Cryptomstroma corticale ausgelöst - ein Schwächeparasit - führt die Krankheit über Jahre langsam zum Baumtod.

 

Die hier genannten Bäume zeigen keine Kallusbildung (Wundverschluss) als Abwehrreaktion auf. Darüber hinaus gibt es große Astungswunden und Höhlungen an den Kronenansätzen. Die Kronen sind bereits teilweise abgestorben. Es besteht Bruchgefahr durch das Totholz.

 

Eine Fällung der beiden Berg-Ahorne zur Wahrung der Verkehrssicherheit ist unumgänglich. Eine Ersatzpflanzung erfolgt an gleicher Stelle.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 1305 Sachkonto: 720000

Aufwendungen für die Maßnahme: 1.755,00 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:     Finanzposition/en:

Auszahlungen für die Maßnahme: €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Notwendigkeit der Fällung ist mit Priorität 2 eingestuft. Dies bedeutet, dass die Bäume innerhalb von einem Monat gefällt werden müssen. Daher kann mit der Zustimmung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nicht bis zum Mai-Turnus gewartet werden.