Betreff
Mitgliedschaft in Vereinen und Verbänden
- Bergische WasserkompetenzRegion :aqualon e. V.
Vorlage
2022/1409
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Als Vertretung der Stadt Leverkusen in der Mitgliederversammlung des Trägervereins „Bergische WasserkompetenzRegion :aqualon e. V.“ wird Herr Beigeordneter Alexander Lünenbach und im Vertretungsfall Frau Christiane Jäger, Leiterin des Fachbereichs Mobilität und Umweltschutz, bestellt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Der Bergische WasserkompetenzRegion :aqualon e. V. verfolgt das Ziel, im Einzugsgebiet der Dhünn die Themenfelder der Wasserwirtschaft und der Raumentwicklung als hervorragende Kompetenzbereiche der Region innovativ weiterzuentwickeln, in nachvollziehbarer Form darzustellen, erlebbar zu machen und den Gesamtraum als einen Modellraum für eine nachhaltige Wasserwirtschaft zu etablieren. Im Trägerverein :aqualon e. V. arbeiten bereits der Wupperverband, Regionalverkehr Köln GmbH, der Bergische Abfallwirtschaftsverband, regionale Kommunen, der Rheinisch-Bergische-Kreis sowie Hochschulen und Privatpersonen kooperativ zusammen. Das Netzwerk an Akteuren aus dem Naturschutz, der Wasserwirtschaft und der Politik sollen im weiteren Prozessverlauf mit eingebunden werden.

 

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Geschäftsführung. Nach § 3 Abs. 4 der Vereinssatzung entsenden der Wupperverband und der Rheinisch-Bergische-Kreis je zwei Vertreterinnen/Vertreter, die übrigen Mitglieder je eine Vertreterin/einen Vertreter mit Stimmrecht in die Mitgliederversammlung.

 

Zum Vertreter der Stadt Leverkusen in der Mitgliederversammlung des Trägervereins „Bergische WasserkompetenzRegion :aqualon e. V.“ wurde bisher Herr Stadtdirektor Marc Adomat entsandt. Zukünftig wird Herr Beigeordneter Alexander Lünenbach und als Vertretung Frau Christiane Jäger, Leiterin Fachbereich Mobilität und Klimaschutz (FB 31), entsandt. Hintergrund der Umbesetzung ist, dass der Trägerverein :aqualon e. V: fortan viele Berührungspunkte mit der Thematik „Hochwasser“ haben wird. Die Hochwasserkatastrophe vom 14. Juli 2021 übertraf alle bisherigen Erfahrungen.

 

Der jährliche Beitragssatz für Städte und Gemeinden beträgt 2.500 €. Für die Umbesetzung und Weiterführung der Mitgliedschaft im Trägerverein ist ein Beschluss des Rates erforderlich.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: IA 310014010101 Sachkonto:  526100

Aufwendungen für die Maßnahme: 2.500,00  

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle 401020

 in Höhe von 2.500,00  

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand: 2.500,00

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um eine Beschlussfassung noch im laufenden Turnus zu erreichen, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.