- Bergische WasserkompetenzRegion :aqualon e. V.
Beschlussentwurf:
Als Vertretung der Stadt Leverkusen in der Mitgliederversammlung des Trägervereins „Bergische WasserkompetenzRegion :aqualon e. V.“ wird Herr Beigeordneter Alexander Lünenbach und im Vertretungsfall Frau Christiane Jäger, Leiterin des Fachbereichs Mobilität und Umweltschutz, bestellt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Der Bergische WasserkompetenzRegion :aqualon e. V. verfolgt das Ziel, im Einzugsgebiet der Dhünn die Themenfelder der Wasserwirtschaft und der Raumentwicklung als hervorragende Kompetenzbereiche der Region innovativ weiterzuentwickeln, in nachvollziehbarer Form darzustellen, erlebbar zu machen und den Gesamtraum als einen Modellraum für eine nachhaltige Wasserwirtschaft zu etablieren. Im Trägerverein :aqualon e. V. arbeiten bereits der Wupperverband, Regionalverkehr Köln GmbH, der Bergische Abfallwirtschaftsverband, regionale Kommunen, der Rheinisch-Bergische-Kreis sowie Hochschulen und Privatpersonen kooperativ zusammen. Das Netzwerk an Akteuren aus dem Naturschutz, der Wasserwirtschaft und der Politik sollen im weiteren Prozessverlauf mit eingebunden werden.
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Geschäftsführung. Nach § 3 Abs. 4 der Vereinssatzung entsenden der Wupperverband und der Rheinisch-Bergische-Kreis je zwei Vertreterinnen/Vertreter, die übrigen Mitglieder je eine Vertreterin/einen Vertreter mit Stimmrecht in die Mitgliederversammlung.
Zum Vertreter der Stadt Leverkusen in der Mitgliederversammlung des Trägervereins „Bergische WasserkompetenzRegion :aqualon e. V.“ wurde bisher Herr Stadtdirektor Marc Adomat entsandt. Zukünftig wird Herr Beigeordneter Alexander Lünenbach und als Vertretung Frau Christiane Jäger, Leiterin Fachbereich Mobilität und Klimaschutz (FB 31), entsandt. Hintergrund der Umbesetzung ist, dass der Trägerverein :aqualon e. V: fortan viele Berührungspunkte mit der Thematik „Hochwasser“ haben wird. Die Hochwasserkatastrophe vom 14. Juli 2021 übertraf alle bisherigen Erfahrungen.
Der jährliche Beitragssatz für Städte und Gemeinden beträgt 2.500 €. Für die Umbesetzung und Weiterführung der Mitgliedschaft im Trägerverein ist ein Beschluss des Rates erforderlich.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: IA 310014010101
Sachkonto: 526100
Aufwendungen für die Maßnahme: 2.500,00 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle 401020
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: 2.500,00 €
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um eine Beschlussfassung noch im laufenden Turnus zu erreichen, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.