Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss bestellt als:
2. stellvertretenden Schriftführer: Herrn Daniel Capitain
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bestellt der Ausschuss den Schriftführer und seine Stellvertreter.
Mit der Vorlage Nr. 0188/2009 wurde Frau Brigitte Kreie zur 2. stellvertretenden Schriftführerin im Hauptausschuss bestellt. Auf Grund von Veränderungen bei der Aufgabenwahrnehmung in der Abteilung 012 des Fachbereiches Oberbürgereister, Rat und Bezirke wird eine Neubesetzung des 2. stellvertretenden Schriftführers erforderlich. Die Verwaltung schlägt daher vor, Herrn Daniel Capitain zum 2. stellvertretenden Schriftführer im Hauptausschuss zu bestellen.
Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Entsprechend § 17
Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt
Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Hauptausschuss
am 10.11.2010 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die
Tagesordnung genommen wird.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
0786/2010
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bestellung des 2. stellvertretenden Schriftführers im Hauptausschuss.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Keine.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Keine.
Begründung der besonderen
Dringlichkeit:
Wegen Verhinderung des bisherigen Schriftführers und seines Stellvertreters kommt die neue 2. Stellvertretung bereits in der Sitzung am 10.11.10 zum Zuge, so dass aus diesem Grund die Veränderung auch für die Zukunft direkt mit beschlossen werden sollte.