- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss der frühzeitigen Beteiligung
Beschlussentwurf:
1.
Der Flächennutzungsplan
wird im Teilbereich " Weinhäuserstraße " geändert. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung
(Anlage 2 der Vorlage) zu entnehmen.
Die Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Dem Vorentwurf der 28. Änderung des
Flächennutzungsplans im Bereich „Weinhäuserstraße“,
einschließlich Begründung mit Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB, wird
in der vorliegenden Fassung (Anlagen 1 und 2 der Vorlage) zugestimmt.
2. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Der Vorentwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Weinhäuserstraße“ wird für die Dauer von 30 Tagen öffentlich ausgehängt. Zudem ist die Beteiligung in Form einer Bürgerversammlung unter der Leitung der Bezirksbürgermeisterin für den Stadtbezirk I durchzuführen.
Die Beschlussfassung erfolgt
vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den
Stadtbezirk I.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Lünenbach
Begründung:
Planungsanlass:
Die Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsplätze für Hitdorf
hat sich durch neu entstehende Wohngebiete dahingehend verändert, dass der Bau
einer weiteren Kindertagesstätte in Hitdorf erforderlich ist. Im Bereich des
parallel betriebenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 252/I "Hitdorf -
Kindertagesstätte Weinhäuserstraße" soll eine mehrgruppige
Kindertagesstätte mit Erschließungs- und Außenbereichsfläche realisiert werden.
Die Flächen innerhalb des Plangebietes sollen einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) im Sinne des § 1 Abs. 3
BauGB zugeführt werden. Teilflächen sollen in das Eigentum
der Stadt Leverkusen überführt werden.
Ziel + Zweck der Änderung des
FNP:
Das Ziel dieser Planung ist die Schaffung der entsprechenden Voraussetzungen für die geplante Entwicklung auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung. Hierzu ist die 28. Änderung des Leverkusener Flächennutzungsplans für den Bereich „Weinhäuserstraße“ erforderlich. Der im aktuellen Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellte Geltungsbereich des Vorhabens soll künftig teilweise als Gemeinbedarfsfläche dargestellt werden.
Die Erschließung des Gebietes sowie die Bebauungs- und Nutzungsstruktur werden durch den parallel zu erarbeitenden Bebauungsplan Nr. 252/I "Hitdorf - Kindertagesstätte Weinhäuserstraße" festgelegt.
Verfahren:
Durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen soll der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst werden. Das Verfahren wird parallel zum Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 252/I "Hitdorf - Kindertagesstätte Weinhäuserstraße" betrieben. (siehe Vorlage Nr. 2022/1411)
Prüfung der Umweltbelange:
Die Prüfung der Umweltbelange ist im Entwurf des Umweltberichtes als gesonderter Teil der Begründung des Bauleitplanes dargelegt.
Bodenordnung, Kosten und Umsetzung der Planung:
Zur Schaffung der erforderlichen Flächengröße einer Kindertagesstätte sind bodenordnende Maßnahmen erforderlich. Die Fa. Paeschke GmbH als derzeitige Eigentümerin eines der im Geltungsbereich liegenden Grundstücke hat zur Erarbeitung der Bauleitpläne ein Planungsbüro beauftragt und ist bereit, sämtliche Planungskosten zu übernehmen sowie die Errichtung der Kindertagesstätte in Abstimmung mit der Stadt konzeptionell zu planen und auszuführen.
Weiteres Vorgehen:
Die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt. Im Rahmen einer Bürgerversammlung und eines 30-tägigen Aushangs werden die Ziele und Zwecke der beigefügten Planung erläutert. Die Öffentlichkeit hat hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen werden nach Prüfung und Auswertung durch die Verwaltung den politischen Gremien zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung als nächster Verfahrensschritt vorgelegt.
Hinweis: Aufgrund aktueller Schutzmaßnahmen im Rahmen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) kann es zu weiteren Vorgaben in Bezug auf den öffentlichen Aushang der Planung (Terminabsprachen, Schutzmaßnahmen oder Schutzvorrichtungen) kommen, die im Amtsblatt der Stadt Leverkusen bekanntgemacht werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |