Beschlussentwurf:
1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Planung zur Aufstockung des nördlichen Gebäuderiegels der Theodor-Heuss-Realschule im Rahmen der Flutsanierung fortzuführen.
2. Die dazu erforderlichen Finanzmittel i. H. v. 600.000 € werden entsprechend zur Verfügung gestellt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Deppe
Begründung:
Sowohl in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen am 14.03.2022 als auch in dem parallel stattgefundenen Schulausschuss wurde durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft (FB 65) eine Übersicht über die anstehenden Maßnahmen bei den durch das Flutereignis im Sommer 2021 entstandenen Schäden an städtischen Gebäuden präsentiert, nachdem nunmehr aktuelle Kostenhochrechnungen sowie aktualisierte Bauzeitenpläne vorliegen.
Bezüglich der Sanierung des Schulgebäudes der
Theodor-Heuss-Realschule erläuterte der Fachbereich Gebäudewirtschaft in diesen
Sitzungen, dass aufgrund des notwendigen Ausgleichs infolge der flutsicheren
Neuverortung der Technik in höheren Etagen zwei Klassenräume und ein Nebenraum
im Untergeschoss umgenutzt werden. Darüber hinaus entfallen zwei Klassenräume
in den oberen Geschossen. Diese Räume bzw. der Entfall der Räume in den
Obergeschossen durch die Verlagerung der Technik aus dem Keller sollen durch
eine Aufstockung des nördlichen Gebäuderiegels in verkürzter Bauzeit durch
vorgefertigte Holzbauweise und eine Verlängerung des Treppenhauses in das
entstehende zweite Obergeschoss kompensiert werden. Die Planung ist sowohl mit
dem Fachbereich Schulen (40) als
auch mit den Nutzenden abgestimmt. Die Maßnahme ist Teil des durch den Rat in
seiner Sitzung am 14.02.2022 beschlossenen Wiederaufbauplans für
Infrastrukturen in Kommunen (vgl. Anlage zur Vorlage Nr. 2022/1319, Zuwendungsantrag
für Billigkeitsleistungen des Landes NRW zur Beseitigung von Schäden an
öffentlicher Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen-
und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021, lfd. Projektnummer 123). Für die
Maßnahme sind Gesamtkosten i. H. v. 2.500.000 € im Wiederaufbauplan aufgenommen
worden.
Aus Sicht der
Verwaltung kann aus fördertechnischen Gründen nicht ausgeschlossen werden, dass
die zur Umsetzung der Baumaßnahmen notwendigen Planungs- und Baubeschlüsse
gegenüber dem Fördermittelgeber formell nachgewiesen werden müssen.
Daher kann
trotz der extremen personellen Belastung des Fachbereiches Gebäudewirtschaft durch
die Sanierung der Flutschäden und der Kriegsvertriebenen nicht auf diese
Formalien verzichtet werden. Auch wenn die Verwaltung zunächst darum gebeten
hat, für diese Teilmaßnahme der Aufstockung des Gebäuderiegels auf die Vorlage
eines Planungs- und Baubeschlusses zu verzichten, damit dieses Teilprojekt
umgehend und ohne weitere Zeitverzögerung umgesetzt und die Schule
schnellstmöglich wieder vollständig bezogen werden kann. Die Verwaltung wird
regelmäßig im Bericht der Dezernentin im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen
und Bauen, über z.d.A.: Rat bzw. über die Homepage der Stadt zu
Ausschreibungsergebnissen, der Beauftragung sowie entsprechenden Baufortschritten
bzw. der Fertigstellung dieser Teilmaßnahme berichten.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 65000170011171 Finanzposition/en:
783100
Auszahlungen für die Maßnahme: 600.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja 100 %
Name Förderprogramm: Wiederaufbauprogramm
Flutschäden
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12
Die Maßnahme ist Bestandteil der Vorlage „Zuwendungsantrag
für Billigkeitsleistungen des Landes NRW zur Beseitigung von Schäden an
öffentlicher Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen-
und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021“, siehe Vorlage 2022/1319, laufende
Nummer 123. Im Vorgriff auf die Erstattung der Finanzmittel durch das Land NRW
stellt die Verwaltung die benötigten Finanzmittel im Rahmen dieser Vorlage
haushaltsneutral zur Verfügung.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Sowohl der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen als auch der Schulausschuss haben in ihren Sitzungen vom 14.03.2022 einstimmig die entsprechende Beschlussempfehlung ausgesprochen. Daher ist eine weitere Beratung im laufenden Turnus erforderlich.