Betreff
Planungsbeschluss - Aufstockung des nördlichen Gebäuderiegels der Theodor-Heuss-Realschule im Rahmen der Flutschädensanierung
Vorlage
2022/1433
Aktenzeichen
60-65-krü
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Planung zur Aufstockung des nördlichen Gebäuderiegels der Theodor-Heuss-Realschule im Rahmen der Flutsanierung fortzuführen.

 

2. Die dazu erforderlichen Finanzmittel i. H. v. 600.000 € werden entsprechend zur Verfügung gestellt.

 

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung                                   In Vertretung

Richrath                                Molitor                                   Deppe

Begründung:

 

Sowohl in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen am 14.03.2022 als auch in dem parallel stattgefundenen Schulausschuss wurde durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft (FB 65) eine Übersicht über die anstehenden Maßnahmen bei den durch das Flutereignis im Sommer 2021 entstandenen Schäden an städtischen Gebäuden präsentiert, nachdem nunmehr aktuelle Kostenhochrechnungen sowie aktualisierte Bauzeitenpläne vorliegen.

 

Bezüglich der Sanierung des Schulgebäudes der Theodor-Heuss-Realschule erläuterte der Fachbereich Gebäudewirtschaft in diesen Sitzungen, dass aufgrund des notwendigen Ausgleichs infolge der flutsicheren Neuverortung der Technik in höheren Etagen zwei Klassenräume und ein Nebenraum im Untergeschoss umgenutzt werden. Darüber hinaus entfallen zwei Klassenräume in den oberen Geschossen. Diese Räume bzw. der Entfall der Räume in den Obergeschossen durch die Verlagerung der Technik aus dem Keller sollen durch eine Aufstockung des nördlichen Gebäuderiegels in verkürzter Bauzeit durch vorgefertigte Holzbauweise und eine Verlängerung des Treppenhauses in das entstehende zweite Obergeschoss kompensiert werden. Die Planung ist sowohl mit dem Fachbereich Schulen (40) als auch mit den Nutzenden abgestimmt. Die Maßnahme ist Teil des durch den Rat in seiner Sitzung am 14.02.2022 beschlossenen Wiederaufbauplans für Infrastrukturen in Kommunen (vgl. Anlage zur Vorlage Nr. 2022/1319, Zuwendungsantrag für Billigkeitsleistungen des Landes NRW zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021, lfd. Projektnummer 123). Für die Maßnahme sind Gesamtkosten i. H. v. 2.500.000 € im Wiederaufbauplan aufgenommen worden.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann aus fördertechnischen Gründen nicht ausgeschlossen werden, dass die zur Umsetzung der Baumaßnahmen notwendigen Planungs- und Baubeschlüsse gegenüber dem Fördermittelgeber formell nachgewiesen werden müssen.

 

Daher kann trotz der extremen personellen Belastung des Fachbereiches Gebäudewirtschaft durch die Sanierung der Flutschäden und der Kriegsvertriebenen nicht auf diese Formalien verzichtet werden. Auch wenn die Verwaltung zunächst darum gebeten hat, für diese Teilmaßnahme der Aufstockung des Gebäuderiegels auf die Vorlage eines Planungs- und Baubeschlusses zu verzichten, damit dieses Teilprojekt umgehend und ohne weitere Zeitverzögerung umgesetzt und die Schule schnellstmöglich wieder vollständig bezogen werden kann. Die Verwaltung wird regelmäßig im Bericht der Dezernentin im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen, über z.d.A.: Rat bzw. über die Homepage der Stadt zu Ausschreibungsergebnissen, der Beauftragung sowie entsprechenden Baufortschritten bzw. der Fertigstellung dieser Teilmaßnahme berichten.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 65000170011171 Finanzposition/en: 783100

Auszahlungen für die Maßnahme: 600.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja 100 %

Name Förderprogramm: Wiederaufbauprogramm Flutschäden

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

 

Die Maßnahme ist Bestandteil der Vorlage „Zuwendungsantrag für Billigkeitsleistungen des Landes NRW zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021“, siehe Vorlage 2022/1319, laufende Nummer 123. Im Vorgriff auf die Erstattung der Finanzmittel durch das Land NRW stellt die Verwaltung die benötigten Finanzmittel im Rahmen dieser Vorlage haushaltsneutral zur Verfügung.

 

 

 

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Sowohl der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen als auch der Schulausschuss haben in ihren Sitzungen vom 14.03.2022 einstimmig die entsprechende Beschlussempfehlung ausgesprochen. Daher ist eine weitere Beratung im laufenden Turnus erforderlich.