Betreff
Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine
Vorlage
2022/1434
Aktenzeichen
011-wb
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

  1. Die zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine in Vorbereitung bzw. bereits in Bearbeitung befindlichen Maßnahmen der Verwaltung werden gemäß den Ausführungen in der Begründung der Vorlage zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig weitere Unterbringungsmöglichkeiten auf dem Stadtgebiet von Leverkusen zu prüfen und die zur Realisierung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

 

  1. Die Verwaltung wird ergänzend beauftragt, in ständigem Austausch und Zusammenarbeit mit den Wohnungsgesellschaften, Investoren und Privatpersonen die Nutzung von Wohnungen und Gebäuden zur Unterbringung von Geflüchteten zu prüfen und hierfür notwendige Maßnahmen zu ergreifen.

 

  1. Im Hinblick auf die Unterbringung von Geflüchteten wird weiterhin am Verfahren des „Leverkusener Modells“ festgehalten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den vorbereitenden Maßnahmen zu beginnen, um auf dem Gelände des ehemaligen Freibades Auermühle die Aufstellung von Zelten/Containern zur Unterbringung von bis zu 500 Geflüchteten zu realisieren und hierzu die Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes (ZUE) umsetzungsreif zu verhandeln.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, am Standort Heinrich-Lübke-Straße 142 vorübergehend ca. 160 Geflüchtete unterzubringen und die hierfür erforderlichen Maßnahmen und Abstimmungen mit der WGL durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Katholischen Kirchengemeinde St. Aldegundis auf deren Grundstück in Rheindorf-Süd, Aldegundisstraße, Maßnahmen zur Errichtung einer zweigeschossigen Containeranlage für ca. 80-90 Personen zu treffen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, vorbereitende Maßnahmen zur vorübergehenden Unterbringung von Geflüchteten in städtischen Turnhallen, zunächst für die Sporthallen Heinrich-Brüning-Straße (ca. 300/400 Personen) und Görresstraße (ca. 56 Personen), zu ergreifen und kurzfristig Alternativen für den Schul- und Vereinssport zu prüfen.

 

  1. Die erforderlichen Finanzmittel sind bereitzustellen. Zu erforderlichen Vergabeentscheidungen erfolgen flankierend bzw. nachrichtlich Einzelvorlagen, die ggfs. aus Zeitgründen per Dringlichkeitsentscheidungen gefasst werden müssen.

 

gezeichnet:

                        In Vertretung     In Vertretung     In Vertretung     In Vertretung

 

Richrath        Molitor               Lünenbach        Adomat              Deppe

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Entsprechend § 21 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 21.03.2022 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.

 

Begründung:

 

Die rasch ansteigenden Zahlen von Geflüchteten seit Kriegsausbruch in der Ukraine erfordern kurzfristige Maßnahmen. Mit Stand 17.03.2022 sind bereits 622 Geflüchtete aus der Ukraine in Leverkusen angekommen, die Tendenz ist steigend. Die Einreise vollzieht sich nahezu ungesteuert.

 

Im Vergleich zur Flüchtlingskrise im letzten Jahrzehnt ist davon auszugehen, dass eine vielfach größere Zahl an Geflüchteten sehr kurzfristig in Leverkusen untergebracht werden muss. Es wird mit einer Aufnahme von insgesamt ca. 2 Millionen Geflüchteten für Deutschland gerechnet. Gemäß der Ankündigung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vom 15.03.2022, ab jetzt Geflüchtete aus der Ukraine nach dem Königsteiner Schlüssel (d.h. nach Bevölkerungsproporz) aufzunehmen, geht die Verwaltung daher von einer Aufnahme von ca. 4.000 Geflüchteten für Leverkusen aus.

 

Aufgrund der Dynamik der Ereignisse wurde die Politik über zwei kurzfristig anberaumte Sondersitzungen des erweiterten Ältestenrates am 10. und 16.03.2022 mündlich über die aktuellen Sachstände und angedachten Maßnahmen der Verwaltung informiert. Für die nächsten Wochen sind zum zeitnahen Austausch über die weiteren Entwicklungen bis auf Weiteres wöchentliche Sitzungen des erweiterten Ältestenrates geplant.

 

Das Krisenzentrum Corona wurde zwischenzeitlich zum Krisenzentrum Corona/Ukraine unter der bisherigen Leitung von Herrn Stadtdirektor Adomat/Herrn Beigeordneten Lünenbach erweitert. Informationen zum aktuellen Sachstand sind unter folgendem Link

https://www.leverkusen.de/leben-in-lev/gesellschaft-soziales/ukraine-hilfe.php

der städtischen Homepage zu entnehmen. Hilfsangebote und Anfragen können per E-Mail an das Postfach ukraine-levhilft@stadt.leverkusen.de geschickt werden.

 

Bereits seit Beginn des Krieges in der Ukraine ist die Verwaltung mit der adäquaten Unterbringung von zu erwartenden Geflüchteten befasst und eruiert Möglichkeiten.

Die Verwaltung steht hierzu auch im permanenten Austausch mit den Wohnungsgesellschaften, Investoren und Privatpersonen zur Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten. Die Kapazitäten in städtischen Einrichtungen für eine übergangsweise Unterbringung sind bereits ausgeschöpft.

 

So konnte zunächst die Containeranlage Merziger Straße vorübergehend für Geflüchtete aus der Ukraine belegt werden. Mit 90 Personen ist sie zwischenzeitlich voll belegt. Die Bauarbeiten an der GGS Morsbroicher Straße verschieben sich hierdurch um mindestens sechs Monate, da die für Sommer 2022 geplante vorübergehende Auslagerung der GGS Morsbroicher Straße an den Standort Merziger Straße zurzeit nicht möglich ist. Die Schule wurde bereits entsprechend informiert.

 

Für das Gelände des ehemaligen Freibads Auermühle sollen schnellstmöglich Zelte/Container für bis zu 500 Personen angeschafft und das Gelände entsprechend vorbereitet werden. Der Bereich wurde bereits offiziell als mögliche Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes gemeldet. Das am Standort Auermühle betriebene Corona-Testzentrum der Malteser wird verlagert, zurzeit wird eine Verlegung in das Klinikum geprüft.

 

Für den Standort Heinrich-Lübke-Straße 142 sollen vorübergehend Container zur Unterbringung von ca. 160 Geflüchteten aufgestellt werden.

 

Auf dem Grundstück der Katholischen Kirchengemeinde St. Aldegundis in Rheindorf-Süd, Aldegundisstraße, soll eine zweigeschossige Containeranlage zur Unterbringung von ca. 80-90 Personen aufgebaut werden. Die Stadtverwaltung steht hier in engem Austausch mit der Kirchengemeinde, die das Projekt in der Durchführung - bei Kostenübernahme durch die Stadt - betreut.  

 

Zur Vergabe der vorgenannten Containeranlagen wird kurzfristig eine Dringlichkeitsentscheidung eingeholt (vergl. Vorlage Nr. 2022/1429 nö, Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Kauf/Anmietung von Containern zur Unterbringung von Geflüchteten an Standorten in Leverkusen).

 

Mit Stand 16.03.2022 ergibt sich zudem die alternativlose und unmittelbare Notwendigkeit einer vorübergehenden Belegung von städtischen Turnhallen, um die stetig wachsende Zahl von Geflüchteten vorerst unterbringen zu können. Die Verwaltung ist bemüht, Turnhallen nur für einen überschaubaren Zeitraum zur Unterbringung von Geflüchteten zu nutzen und die Geflüchteten zeitnah anderweitig im Stadtgebiet unterzubringen. Eine belastbare Aussage kann zum gegenwärtigen Zeitraum aufgrund der hohen Dynamik des Zeitgeschehens jedoch nicht gegeben werden.

Das Krisenzentrum hat daher beschlossen, die Sporthallen in der Heinrich-Brüning-Straße (300/400 Personen) und in der Görresstraße (56 Personen) übergangsweise, voraussichtlich bis zu den Sommerferien, zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine zu nutzen.

Die beiden Sporthallen sollen ab dem 21.03.2022 für die Unterbringung von Geflüchteten hergerichtet werden, damit eine Belegung in ca. einer Woche möglich ist. Die betroffenen Schulen und Vereine sowie der Sportbund wurden bereits entsprechend informiert. Alternativen für den Schul- und Vereinssport werden zurzeit geprüft.

 

Maßnahmen zur bestmöglichen Integration der Geflüchteten sollen kurzfristig ergriffen werden und sind derzeit in Vorbereitung.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam Anmietung Containeranlagen

Produkt: 650001700110 Sachkonto: 542107

Aufwendungen für die Maßnahme:

Miete Containeranlage Anbieter A     575.000,- €

Miete Containeranlage Anbieter B     670.000,- €

Miete Containeranlage Anbieter C    265.000,- €

 

Produkt 650001700005 Sachkonto 523107

Aufwendungen für die Maßnahme:

Aufbau Containeranlage Anbieter A 420.000,- €

Aufbau Containeranlage Anbieter B 800.000,- €

Aufbau Containeranlage Anbieter C 300.000,- €

 

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv Kauf Containeranlage

Finanzstelle 65000170012010 Finanzposition 782600 Containerankauf

Finanzstelle 65000170012006 Finanzposition 783100 Aufbaukosten

Auszahlungen für die Maßnahme: ca. 2.000.000,- € (davon Ankauf 1.800.000,- €)

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2023

 Personal-/Sachaufwand:

Miete Containeranlage Anbieter A         865.000,- €

Miete Containeranlage Anbieter B         1.010.000,-€

Miete Containeranlage Anbieter C         395.000,- €

 

Abbaukosten Containeranlage Anbieter A       180.000,- € (2024/2025)

Abbaukosten Containeranlage Anbieter B       144.000,- € (2024/2025)

Abbaukosten Containeranlage Anbieter C       110.000,- € (2026/2027)

 

 Bilanzielle Abschreibungen: 200.000,- € p.a. für 10 Jahre

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Die gegenwärtige sehr dynamische Entwicklung des Krieges in der Ukraine und der daraus resultierenden Flüchtlingswelle macht schnelle Entscheidungen erforderlich. Aus diesem Grunde wird diese Vorlage noch in den laufenden Sitzungsturnus eingebracht, um zumindest die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I über eine Tischvorlage, die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke II und III sowie den Finanz- und Digitalisierungsausschuss über jeweils 2. Nachträge noch zu erreichen. Über die noch zu fertigenden Einladungen wird die Vorlage zur weiteren Vorberatung in den Haupt- und Personalausschuss am 04.04.2022 und zur Entscheidung in den Rat der Stadt Leverkusen am 04.04.2022 eingebracht.