Betreff
Durchführung von Lolli-Testungen in Kindertagesstätten
Vorlage
2022/1452
Aktenzeichen
IV
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die in der Begründung dargestellte Sachlage zur Kenntnis und trifft den nachfolgenden Beschluss:

 

1.    Die derzeit in den Kindertagesstätten auf freiwilliger Basis durchgeführten PCR-basierten Lolli-Testungen werden zum Ende der Osterferien eingestellt.

 

2.    Die Stadt Leverkusen wird beauftragt, mit dem im Rahmen des EU-weiten Vergabeverfahrens ausgewählten Unternehmen eine Regelung zu finden, dass der bestehende Auftrag aufrecht erhalten bleibt, sodass im Bedarfsfall eine Einführung der Lolli-Testungen z. B. im Herbst im Rahmen des bestehenden Auftrags erfolgen kann. Die politischen Gremien werden über das Ergebnis der Prüfung mittels z.d.A.: Rat informiert.

 

 

gezeichnet:

                                                         In Vertretung                        In Vertretung

Richrath                                         Lünenbach                          Adomat

Begründung:

 

Aufgrund des Beschluss des Rates wurde nach Abschluss eines EU-weiten Vergabeverfahrens zum 01.11.2021 die Durchführung von freiwilligen PCR-basierten Lolli-Testungen in Kindertagesstätten in Leverkusen beauftragt und durchgeführt. Die Durchführung hat sich im Rahmen der vergangenen Infektionslage bewährt und wurde in den meisten Kindertagesstätten von den Eltern gut angenommen. Die aktuelle Änderung im Infektionsgeschehen und auch in den rechtlichen Regelungen macht es erforderlich, den bestehenden Ratsbeschluss auf seine weitere Umsetzung zu prüfen.

 

Grundsätzlich hat das Land NRW entschieden, nach den Osterferien in den Kindertagesstätten keine Testungen mehr durchzuführen, daher werden den Kitas keine Schnelltests mehr durch das Land zur Verfügung gestellt. Ferner hat das Land auch die Unterstützung der Lolli-Testungen beendet.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Beteiligung an den Lolli-Testungen nach den Osterferien aufgrund der aktuellen Lage und der Anpassung der Verfahrensweise des Landes (Keine Bereitstellung mehr von Schnelltests) deutlich sinken wird, sodass eine sinnvolle Teststruktur in den Kitas nicht gegeben sein wird. Eine Abfrage bei Kommunen, die ebenfalls PCR-basierte Lolli-Testungen in den Kitas anbieten, hat ergeben, dass aktuell keine Kommune eine Umsetzung der Testungen über die Osterferien hinaus anstrebt.

 

An dieser Stelle muss auch darauf hingewiesen werden, dass sich das Infektionsgeschehen durch die neuen Varianten deutlich verändert hat. Die jetzt vorherrschende Omikronvariante ist in ihrer Infektiosität sehr deutlich von den vorhergehenden Varianten zu unterscheiden. Durch die erheblich höhere Infektiosität der neuen Virusvariante besteht im Falle von Kontakten mit Infizierten eine unmittelbare Ansteckungsgefahr.

Während es bei der Dominanz der Deltavariante vielfach noch gelungen ist, Infektionen durch Ermittlung von hauptsächlich asymptomatischen Personen schnell zu entdecken und weitere Infektionen zu verhindern, ist dies im aktuellen Fall über den zeitlichen Ablauf der Pooltestungen kaum möglich. Die Gruppen bleiben am Pooltesttag mindestens den gesamten Kindergartentag ohne Maske noch im entsprechenden Setting. In der Regel erfolgen in diesem Zeitraum schon entsprechende Infektionen, so dass es aktuell kaum möglich ist, Infektionsketten mit entsprechenden Testszenarien früh zu unterbrechen bzw. zu verhindern.

 

Aus Sicht des Fachbereichs Medizinischer Dienst (FB 53) ist daher der Erfolgsfaktor der Teststrategie bei der Omikron-Variante leider nicht mehr gegeben.

 

Die Verwaltung prüft aktuell, ob die Möglichkeit besteht, den bestehenden Vertrag zur Umsetzung der Lolli-Testungen „ruhend zu stellen“, um z. B. im Bedarfsfall bzw. bei einem veränderten Infektionsgeschehen die Testungen in den Kitas wiederaufzunehmen, ohne ein erneutes Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Die Prüfungen und Abstimmungen laufen hierzu aktuell.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Durch die aktuell geänderte Vorgehensweise ist eine kurzfristige Abstimmung zum weiteren Verfahren zwingend erforderlich.