Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Einführung einer Entgeltordnung für das "Freibad am CaLevornia"
Vorlage
2022/1469
Aktenzeichen
SPL-sr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.    Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die
Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Die Einführung der als Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Entgeltordnung für das „Freibad am CaLevornia“ wird beschlossen.

 

Leverkusen, 08.04.2022

 

gezeichnet:

Richrath                                            Rh. Stefan Hebbel                         Rf. Bunde

 

 

II.   Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Das Freizeitbad CaLevornia mit der angegliederten Park-Sauna ist grundsätzlich ein reines Kombi-Bad mit einem separaten Saunabereich. In den Sommermonaten können die Besucherinnen und Besucher den Außenbereich des Freizeitbades CaLevornia ohne Mehrkosten mit nutzen. Bis zum Jahr 2020 war ein reiner Besuch des Freibades nicht möglich.

 

Aufgrund der Pandemie-Situation in den letzten beiden Jahren wurde das Freizeitbad unter Beachtung der jeweils gültigen CoronaSchVO getrennt von der Schwimmlandschaft betrieben, um die pandemiebedingten negativen finanziellen Auswirkungen der Bäderschließung zu mildern und um den Bürgerinnen und Bürgern ein Schwimmangebot zu unterbreiten.

 

Auch wenn seit dem 03.04.2022 die Corona-Schutzmaßnahmen auf ein Minimum reduziert wurden, wird in § 2 Abs. 2 der CoronaSchVO ausgeführt, dass Betreiberinnen und Betreiber von Einrichtungen empfohlen wird, die bisher für diese Angebote entwickelten Hygienekonzepte weiter aufrecht zu erhalten, beziehungsweise an das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen anzupassen sowie die in Anlage 2 der CoronaSchVO zusammengefassten Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen zu berücksichtigen und so die Eigenverantwortung aller teilnehmenden Personen zu unterstützen. Zur Unterstützung gehört, weiterhin die Möglichkeit zu schaffen, dass die notwendigen Abstandsregelungen eingehalten werden können. Dies ist dann nicht der Fall, wenn beispielsweise ein Starkregenereignis oder Gewitter dazu führt, dass alle Besucherinnen und Besucher aus dem Freibadbereich in die Schwimmhalle strömen. Dann könnten sowohl in der Schwimmlandschaft als auch an der Kasse im Freizeitbad aufgrund des starken Andrangs keine Hygienemaßnahmen sowie Abstandsregelungen mehr sichergestellt werden, da es nunmehr keine Beschränkung von Besuchendenzahlen gibt.

 

Vor dem Hintergrund der notwendigen Sicherstellung und Einhaltung der Hygieneregelungen und zur Vermeidung von Schlangenbildung wird es auch in diesem Jahr keinen Kombi-Betrieb geben, d. h., Schwimmlandschaft und Park-Sauna werden getrennt vom Freibad betrieben. Um einen Kombi-Betrieb sicherstellen zu können, ist auch eine gewisse Personalstärke erforderlich. Aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels zeichnet sich ab, dass der Kombi-Betrieb zum jetzigen Zeitpunkt nicht uneingeschränkt gesichert wäre. Folglich beabsichtigt der Sportpark Leverkusen (SPL) auch in diesem Jahr, den Außenbereich des Freizeitbades CaLevornia als reines „Freibad am CaLevornia“ für Besucherinnen und Besucher während der Freibadsaison vom 23. Mai bis 4. September 2022 zu öffnen.

 

Neben den immer weiter steigenden Preisen in allen Segmenten des öffentlichen Lebens würde durch einen reinen Freibadbetrieb auch am Standort neben dem Freizeitbad CaLevornia die Möglichkeit geschaffen werden, Familien und Kindern einen reinen Freibadbesuch zu einem günstigeren Preis zu ermöglichen.

 

Wie auch in den vergangenen Jahren ist es notwendig, eine Entgeltordnung für den Betrieb des Freibades zu erlassen, da die Entgeltordnung des Freizeitbades CaLevornia auf den Kombi-Betrieb ausgerichtet ist. Es ist vorgesehen, sich an den Eintrittspreisen der für das Freibad Wiembachtal gültigen Entgeltordnung zu orientieren. Demnach zahlen Erwachsene ab 18 Jahren für eine Tageskarte 5,00 € und Kinder von 4 bis 17 Jahren, Schülerinnen und Schüler mit gültigem Ausweis (bis 21 Jahren) und Studierende mit gültigem Ausweis (bis 25 Jahren) 3,50 €. Kinder bis einschließlich drei Jahren können das Freibad kostenlos besuchen.

 

Wie auch in den letzten Jahren wird für die Zugangsregelung zum Freibad ein Online-Buchungs- und Bezahlsystem genutzt. Ein Einlassticket kann nur über dieses Buchungssystem erworben werden. Der Ein- und Auslass erfolgt bei schönem Wetter und an den Wochenenden über den alten Freibadeingang an der Ecke Bismarckstraße/Straße Am Stadtpark; ansonsten über den Kassenbereich des Freizeitbades. Hier ist ein direkter Zugang zum Freibad gesichert. Ergänzend ist hinzuzufügen, dass sich durch das Online-Ticketing eine geordnete Ein- und Auslasssituation bewährt hat.

 

Inhaberinnen und Inhaber eines „Leverkusen für alle“-Passes, einer Ehrenamtskarte oder einer Jugendleiterkarte haben die Möglichkeit, vor Ort ein begrenztes Kontingent an Eintrittskarten zu erwerben.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

Siehe Wirtschaftsplan 2022.

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Aufgrund der erst kürzlich geänderten CoronaSchVO, des weiterhin sehr dynamischen Infektionsgeschehens sowie der sehr angespannten Personalsituation in den Bädern des SPL konnte die Vorlage zur Einführung einer Entgeltordnung für das „Freibad am CaLevornia“ für das Jahr 2022 nicht rechtzeitig erfolgen. Um eine Öffnung des „Freibad am CaLevornia“ am 23.05.2022 dennoch zu ermöglichen, ist eine dringliche Entscheidung zwingend erforderlich.