- Einführung einer Entgeltordnung für das "Freibad am CaLevornia"
Beschlussentwurf:
I.
Weil es sich um einen Fall äußerster
Dringlichkeit handelt, beschließen die
Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
Die Einführung der als Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Entgeltordnung für das „Freibad am CaLevornia“ wird beschlossen.
Leverkusen, 08.04.2022
gezeichnet:
Richrath Rh. Stefan Hebbel Rf. Bunde
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Das Freizeitbad CaLevornia mit der
angegliederten Park-Sauna ist grundsätzlich ein reines Kombi-Bad mit einem
separaten Saunabereich. In den Sommermonaten können die Besucherinnen und Besucher
den Außenbereich des Freizeitbades CaLevornia ohne Mehrkosten mit nutzen. Bis zum
Jahr 2020 war ein reiner Besuch des Freibades nicht möglich.
Aufgrund der Pandemie-Situation in den
letzten beiden Jahren wurde das Freizeitbad unter Beachtung der jeweils
gültigen CoronaSchVO getrennt von der Schwimmlandschaft betrieben, um die
pandemiebedingten negativen finanziellen Auswirkungen der Bäderschließung zu
mildern und um den Bürgerinnen und Bürgern ein Schwimmangebot zu unterbreiten.
Auch wenn seit dem 03.04.2022 die Corona-Schutzmaßnahmen
auf ein Minimum reduziert wurden, wird in § 2 Abs. 2 der CoronaSchVO
ausgeführt, dass Betreiberinnen und Betreiber von Einrichtungen empfohlen wird,
die bisher für diese Angebote entwickelten Hygienekonzepte weiter aufrecht zu
erhalten, beziehungsweise an das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen
anzupassen sowie die in Anlage 2 der CoronaSchVO zusammengefassten Hygiene- und
Infektionsschutzempfehlungen zu berücksichtigen und so die Eigenverantwortung
aller teilnehmenden Personen zu unterstützen. Zur Unterstützung gehört,
weiterhin die Möglichkeit zu schaffen, dass die notwendigen Abstandsregelungen
eingehalten werden können. Dies ist dann nicht der Fall, wenn beispielsweise
ein Starkregenereignis oder Gewitter dazu führt, dass alle Besucherinnen und
Besucher aus dem Freibadbereich in die Schwimmhalle strömen. Dann könnten
sowohl in der Schwimmlandschaft als auch an der Kasse im Freizeitbad aufgrund
des starken Andrangs keine Hygienemaßnahmen sowie Abstandsregelungen mehr
sichergestellt werden, da es nunmehr keine Beschränkung von Besuchendenzahlen gibt.
Vor dem Hintergrund der notwendigen Sicherstellung und
Einhaltung der Hygieneregelungen und zur Vermeidung von Schlangenbildung wird
es auch in diesem Jahr keinen Kombi-Betrieb geben, d. h.,
Schwimmlandschaft und Park-Sauna werden getrennt vom Freibad betrieben. Um einen Kombi-Betrieb sicherstellen zu können, ist auch eine gewisse
Personalstärke erforderlich. Aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels zeichnet
sich ab, dass der Kombi-Betrieb zum jetzigen Zeitpunkt nicht uneingeschränkt
gesichert wäre. Folglich beabsichtigt der Sportpark Leverkusen (SPL) auch in
diesem Jahr, den Außenbereich des
Freizeitbades CaLevornia als reines „Freibad am CaLevornia“ für Besucherinnen
und Besucher während der Freibadsaison vom 23. Mai bis 4. September 2022 zu
öffnen.
Neben den immer weiter
steigenden Preisen in allen Segmenten des öffentlichen Lebens würde durch einen
reinen Freibadbetrieb auch am Standort neben dem Freizeitbad CaLevornia die
Möglichkeit geschaffen werden, Familien und Kindern einen reinen Freibadbesuch
zu einem günstigeren Preis zu ermöglichen.
Wie auch in den
vergangenen Jahren ist es notwendig, eine Entgeltordnung für den Betrieb des
Freibades zu erlassen, da die Entgeltordnung des Freizeitbades CaLevornia auf
den Kombi-Betrieb ausgerichtet ist. Es ist vorgesehen, sich an den
Eintrittspreisen der für das Freibad Wiembachtal gültigen Entgeltordnung zu
orientieren. Demnach zahlen Erwachsene ab 18 Jahren für eine Tageskarte 5,00 €
und Kinder von 4 bis 17 Jahren, Schülerinnen und Schüler mit gültigem
Ausweis (bis 21 Jahren) und Studierende mit gültigem Ausweis (bis 25 Jahren) 3,50 €. Kinder bis einschließlich drei Jahren können das Freibad
kostenlos besuchen.
Wie auch in den letzten Jahren wird für die
Zugangsregelung zum Freibad ein Online-Buchungs- und Bezahlsystem genutzt. Ein
Einlassticket kann nur über dieses Buchungssystem erworben werden. Der Ein- und
Auslass erfolgt bei schönem Wetter und an den Wochenenden über den alten
Freibadeingang an der Ecke Bismarckstraße/Straße Am Stadtpark; ansonsten über
den Kassenbereich des Freizeitbades. Hier ist ein direkter Zugang zum Freibad
gesichert. Ergänzend ist hinzuzufügen, dass sich durch das Online-Ticketing
eine geordnete Ein- und Auslasssituation bewährt hat.
Inhaberinnen und Inhaber eines „Leverkusen für alle“-Passes, einer
Ehrenamtskarte oder einer Jugendleiterkarte haben die Möglichkeit, vor Ort ein
begrenztes Kontingent an Eintrittskarten zu erwerben.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Siehe Wirtschaftsplan 2022.
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Aufgrund der erst kürzlich geänderten CoronaSchVO, des weiterhin sehr dynamischen Infektionsgeschehens sowie der sehr angespannten Personalsituation in den Bädern des SPL konnte die Vorlage zur Einführung einer Entgeltordnung für das „Freibad am CaLevornia“ für das Jahr 2022 nicht rechtzeitig erfolgen. Um eine Öffnung des „Freibad am CaLevornia“ am 23.05.2022 dennoch zu ermöglichen, ist eine dringliche Entscheidung zwingend erforderlich.