Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt den vorgelegten Planungsentwurf zur Entsiegelung und Bepflanzung des Schulhofes der Gemeinschaftsgrundschule Herderstraße mit voraussichtlichen Kosten i. H. v. 225.000 €.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Im Rahmen des Projektaufrufs „Steigerung der Klimaresilienz“ - Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas im Rahmen des Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe (REACT-EU) wurde im Oktober 2021 ein Förderantrag für die Entsiegelung und Bepflanzung des Schulhofes der Gemeinschaftsgrundschule Herderstraße in Quettingen gestellt. Mit der Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen will das Land Nordrhein-Westfalen einen Beitrag zur Stärkung der Klimaresilienz in den Kommunen leisten. Am 17.02.2022 erhielt die Stadt Leverkusen den Zuwendungsbescheid über 97.000 Euro.
Die GGS Herderstraße ist für diese Maßnahme prädestiniert, da der überwiegende Teil des Schulhofes aus versiegelter Asphaltfläche besteht. Es gibt lediglich einen Solitärbaum, dessen Wachstumsbedingungen aufgrund der versiegelten Fläche jedoch denkbar schlecht sind. Der Schulhof erscheint trostlos. Aufgrund des fehlenden Baumbestandes gibt es besonders in den warmen Monaten keine Schattenspender für die auf dem Schulhof spielenden Kinder.
Der Entwurf sieht hier eine Verbesserung und Verschönerung vor; Baumbeete lockern den Bereich auf, spenden Schatten und entsiegeln die Fläche. Der Schulhof wird für die Kinder attraktiver gestaltet und bietet dann abwechslungsreiche Aufenthaltsbereiche. Durch die Entsiegelung wird ein Beitrag zum Bodenschutz geleistet und die Hochwassergefahr gesenkt. Eine Baubeschreibung sowie zwei Übersichtspläne sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
Durch das Förderprogramm werden vegetationstechnische Maßnahmen zur Steigerung der Klimaresilienz gefördert. Da darüberhinausgehende Maßnahmen, wie Baustelleneinrichtung, Sitzmöglichkeiten unter den neuen Bäumen, Bodenbelag der begehbaren Baumscheiben usw. nicht gefördert werden, werden diese aus städtischen Haushaltsmitteln finanziert.
Die Gesamtkosten der geplanten Maßnahme belaufen sich auf rd. 225.000 Euro, davon werden 97.000 Euro durch den Zuwendungsbescheid gefördert. Es verbleiben 128.000 Euro als nicht förderfähige Maßnahmen auf dem Schulhof der GGS Herderstraße als städtischer Eigenanteil.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 67001305011049 Finanzposition/en:
783300
Auszahlungen für die Maßnahme: 225.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja
Name Förderprogramm: „Steigerung der
Klimaresilienz“, Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas im
Rahmen des Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe
(REACT-EU)
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: 97.000 €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |