Betreff
Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 IV KomHVO
Vorlage
2022/1496
Aktenzeichen
200-05-05-kr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 zu übertragenden Aufwendungs- und Auszahlungsermächtigungen gem. den als Anlage beigefügten Listen (Anlage 01 der Vorlage: Konsumtiver Haushalt - Aufwand und Auszahlung, Anlage 02 der Vorlage: Konsumtiver Haushalt - nur Auszahlung, Anlage 03 der Vorlage: Investiver Haushalt).

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Molitor

(zugleich in Vertretung

des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Mit der Vorlage Nr. 2020/3803 vom 13.08.2020 hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 24.08.2020 den Regularien zur Bildung von Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 I Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO) zugestimmt.

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses ergibt sich jährlich die Notwendigkeit, nicht verausgabte Haushaltsmittel (Ermächtigungen) in das neue Jahr zu übertragen, um z. B. Baumaßnahmen fortzusetzen oder noch im alten Jahr erteilte Aufträge abzuwickeln. Des Weiteren kommt es im Jahreswechsel zu Überschneidungen, d. h., dass z. B. im konsumtiven Bereich Aufwandsbuchungen noch im alten Jahr erfolgen, die dazu gehörenden Auszahlungen aber erst im neuen Jahr, sodass eine Übertragung des Auszahlungsbudgets notwendig ist.

 

Nach § 22 KomHVO, der im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 erstmalig Anwendung gefunden hat, ist dem Vertretungsorgan eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.

 

Zwar befindet sich die Stadt Leverkusen mit dem Haushalt 2022 nicht mehr im Haushaltssicherungsplan (HSP), trotzdem ist bei den Ermächtigungsübertragungen ein restriktiver Maßstab anzulegen, um große „Schattenhaushalte“ neben dem laufenden Haushaltsplan zu vermeiden. Siehe hierzu auch das Schreiben der Bezirksregierung Köln zum Abschluss des Anzeigeverfahrens für den Haushalt 2022 vom 24.03.2022, Seite 3.

 

Grundsätzlich müssen von den Fachbereichen/Büros Anträge auf Übertragung der Ermächtigungen gestellt werden. Ob und in welcher Höhe eine Übertragung erfolgt, richtet sich u. a. nach den folgenden Kriterien:

 

- Verwendung zweckgebundener Erträge/Einzahlungen,

- kein Ansatz im Folgejahr,

- Auftrag/beantragter Betrag als geringfügig einzustufen im Vergleich

zum Ansatz im Folgejahr,

- gesetzliche oder vertragliche Zahlungsverpflichtung.

 

Für das Jahr 2022 bedeuten die Ermächtigungsübertragungen eine Erhöhung der mit der Haushaltssatzung bzw. dem Haushaltsplan (Vorlage Nr. 2021/1085 vom 13.12.2021) beschlossenen Ansätze im Ergebnis- und Finanzplan sowie in den Teilplänen.

 

Konsumtiver Haushalt:

1. Hierbei handelt sich um die Übertragung von Spenden und zweckgebundenen Zuwendungen gemäß § 22 III KomHVO. Darüber hinaus erfolgen Übertragungen ausschließlich in Budgets des FB Hochbau gemäß Beschluss des Rates vom 22.03.2010 (Vorlagen Nr. 0393/2010 und Nr. 1479/2012).

 

Für diese übertragenen Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen wird in der Schlussbilanz des jeweiligen Jahres im Eigenkapital eine zweckgebundene Deckungsrücklage angesetzt, die entsprechend der Inanspruchnahme der übertragenen Ermächtigungen aufgelöst wird.

 

Anlage 01: Übertragung von Aufwendungs- und Auszahlungs-Ermächtigungen.

 

Betrag zum Jahresabschluss 2021:                              18.012.764,67.

 

Hinweis:

Betrag zum Jahresabschluss 2020:                              10.824.858,86 €.

Betrag zum Jahresabschluss 2019:                                 9.931.680,87 €.

 

2. Darüber hinaus erfolgt eine Übertragung von liquiden Mitteln. Die liquiden Mittel werden benötigt, um Zahlungen aus den entsprechenden Rückstellungen (§ 37 KomHVO) tätigen zu können. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses durch den Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung (FB 14) wird die Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel überprüft.

 

Anlage 02: Übertragung von Auszahlungs-Ermächtigungen.

 

Betrag zum Jahresabschluss 2021:                                 5.103.910,24 €.

 

Hinweis:

Betrag zum Jahresabschluss 2020:                                               µ

Betrag zum Jahresabschluss 2019:                               11.115.614,76 €.

 

µ = keine Ermächtigungsübertragungen in 2021 notwendig, da durch den verspäteten Haushaltsbeschluss 2021 die notwendigen Mittel originär im Haushalt etatisiert werden konnten.

 

Investiver Haushalt:

3. Es handelt sich um Mittel sowohl für Beschaffungen als auch für bauliche Maßnahmen. Die Ermächtigungsübertragungen beziehen sich sowohl auf den sogenannten rentierlichen Bereich, der durch Gebühren refinanziert wird (z. B. Rettungswesen) als auch auf den unrentierlichen Bereich, dem keine entsprechende Gegenfinanzierung gegenübersteht. Weiterhin werden auch Auszahlungsbudgets übertragen, die Maßnahmen betreffen, für die die Stadt Leverkusen Fördergelder bzw. Zuwendungen erhalten hat. Entgegen der ursprünglichen Anträge aus den Fachbereichen werden verwaltungsweit einheitliche Kürzungen vorgenommen, insbesondere werden die Beschaffungen nur in Höhe der Bestellungen aufgenommen.

 

Anlage 03: Übertragung von investiven Auszahlungs-Ermächtigungen.

 

Betrag zum Jahresabschluss 2021:                              86.243.018,09 €.

 

Hinweis:

Betrag zum Jahresabschluss 2020:                              65.014.580,48 €.

Betrag zum Jahresabschluss 2019:                              49.141.658,82 €.

 

Sonderfälle im konsumtiven und investiven Haushalt:

4. Des Weiteren kommt es regelmäßig zum Jahreswechsel vor, dass Kreditorenrechnungen im alten Jahr gebucht werden, aber erst im neuen Jahr ausgezahlt werden. Da die Budgetprüfung für diese Rechnungen bereits im alten Jahr beim Erfassen der Rechnung erfolgt und nicht rückwirkend erst bei der Auszahlung im neuen Jahr, sieht es in den Budgetberichten und im Jahresabschluss des neuen Jahres so aus, als wäre keine Ermächtigung für die Auszahlung vorhanden.

 

Um zu dokumentieren, dass für die Auszahlung von Rechnungen des Vorjahres im neuen Jahr eine Ermächtigung vorliegt, muss hier ebenfalls eine Ermächtigungsübertragung vorgenommen werden. Diese darf jedoch kein Budget zum Buchen weiterer Rechnungen des neuen Jahres generieren. Es handelt sich daher um einen „technischen Budgetübertrag“. Aus diesem Grund wird dieses Budget im neuen Jahr gesperrt. Das verhindert, dass weitere Bestellungen/Rechnungen des neuen Jahres gebucht werden. Es handelt sich daher um eine rein technisch begründete Übertragung, für die es keinen Entscheidungsspielraum gibt. Daher wird auf eine Einzelübersicht der über 100 Übertragungsposten an dieser Stelle verzichtet.

 

Betrag zum Jahresabschluss 2021:                                 5.837.138,55 €.

 

Hinweis:

Betrag zum Jahresabschluss 2020:                                 5.470.811,38 €.

Betrag zum Jahresabschluss 2019:                                 6.471.335,30 €.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

 

Die Ermächtigungsübertragungen sind Bestandteil des Jahresabschlusses 2021 und bedeuten eine Erhöhung der mit der Haushaltssatzung bzw. dem Haushaltsplan (Vorlage Nr. 2021/1085 vom 13.12.2021) beschlossenen Ansätze im Ergebnis- und Finanzplan 2022 sowie in den jeweiligen Teilplänen.

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die entsprechenden Unterlagen konnten erst nach dem internen Buchungsschluss zum Jahresabschluss 2021 erstellt werden und liegen somit erst jetzt vor.