Betreff
Jahresabschluss 2021 der Klinikum Leverkusen gGmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2022/1512
Aktenzeichen
020-01-06-14-tl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:

 

a) Den Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 188.538.360,83 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.564.606,03 € festzustellen,

 

b) den Lagebericht 2021 zu genehmigen,

 

c) den Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.564.606,03 € mit dem bestehenden Bilanzverlust in Höhe von 2.138.777,78 € zu saldieren und mit 8.703.383,81 € auf das neue Geschäftsjahr 2022 vorzutragen,

 

d) der Geschäftsführung der Klinikum Leverkusen gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Klinikum Leverkusen gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

                                                                            In Vertretung

Richrath                                                            Molitor

                                                                           

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

Der Jahresabschluss 2021 der Klinikum Leverkusen gGmbH wurde auftragsgemäß von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG geprüft und hat unter dem Datum vom 28.03.2022 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.

 

Als Teilergebnis der Prüfung wurde der Klinikum Leverkusen gGmbH unter Zugrundelegung des derzeit gültigen Betrauungsaktes vom 17.02.2014 bescheinigt, dass die Verwendung der kommunalverbürgten Darlehensmittel 2021 im Einklang mit dem zitierten Betrauungsakt erfolgt ist.

 

Die Beschlussfassung und Zustimmung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichts, die Verwendung des Ergebnisses sowie die Entlastung des Geschäftsführers, die gem. § 14 Nr. 2 Buchstabe j) des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Leverkusen gGmbH der Gesellschafterversammlung obliegen, erfolgte vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 31.03.2022.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:

 

Leistungen

 

Jahr 2017

Jahr 2018

Jahr 2019

Jahr

2020

Jahr

2021

Veränderung Vorjahr

Planbetten / Plätze

Anzahl

740

740

740

740

740

+0

Fallzahlen ohne interne Verlegung (voll- und teilstationär)

Anzahl

 

34.067

33.479

34.191

30.523

29.745

-778

Vereinbarte Fallzahlen

Anzahl

33.975

33.469

-

-

-

-

Behandlungstage

Anzahl

203.227

196.411

199.974

172.055

167.621

-4.434

Behandlungstage vollstationär

Anzahl

203.227

196.411

199.974

172.055

167.621

-4.434

Verweildauer (durchschnittlich) (voll- und teilstationär)

Tage

6,0

5,9

5,8

5,6

5,6

+0

Auslastung (voll- und teilstationär)

%

75,24

72,72

74,04

63,53

62,06

-1,47

Anzahl der ambulanten Operationen/ Behandlungen

Anzahl

1.377

1.528

1.259

1.239

1.184

-55

Ertragslage

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsatzerlöse

T€

139.678

141.970

148.517

159.969

150.797

-9.172

Vollkräfte

 

1.104

1.082

1.114

1.127

1.133

+6

Personalaufwand je Fall

2.513

2.630

2.755

3.275

3.456

+181

Materialaufwand je stationärem Fall

1.654

1.721

1.771

1.980

2.172

+192

 

Die allgemeine wirtschaftliche Situation des Klinikums sei anhand der folgenden Finanzkennzahlen dargestellt:

 

 

Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der Klinikum Leverkusen gGmbH und die Realisierung ihrer satzungsgemäßen Ziele wird durch folgende Zahlen belegt:

 

12

Fachrichtungen bestätigen das umfassende medizinische Leistungsspektrum der Klinikum Leverkusen gGmbH.

29.745

Patientinnen/Patienten wurden im Jahr 2021 behandelt.

1.053,77

CM-Punkte wurden weniger abgerechnet als im Vorjahr.

1.765

Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter versorgen und betreuen die Patientinnen/Patienten (Zahl ohne an Beteiligungen gestelltes Personal).

740

Betten stehen insgesamt für die Patientinnen/Patienten zur Verfügung.

 

Auf Vorschlag der Geschäftsführung wird der Jahresfehlbetrag 2021 in Höhe von 6.564.606,03 € mit dem bestehenden Bilanzverlust in Höhe von 2.138.777,78 € saldiert und mit 8.703.383,81 € auf das neue Geschäftsjahr 2022 vorgetragen.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister sowie die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Oberbürgermeister Uwe Richrath

Rf. Annegret Bruchhausen-Scholich

Rf. Ariane Koepke

Rh. Oliver Ruß

Rh. Christoph Kühl

Rh. Stefan Baake

 

 

Abschließende Hinweise:

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein