Betreff
Kulturelle Veranstaltungen im Stadtgebiet 2. Halbjahr 2022
Vorlage
2022/1486/1
Aktenzeichen
415-30-02-ho
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Beschluss der Vorlage Nr. 2022/1486 wird wie folgt abgeändert.

 

1.    Im zweiten Halbjahr 2022 werden die in der Anlage 1 der Vorlage aufgeführten städtischen Förderungen, soweit sie in die Zuständigkeit des Betriebsausschuss KulturStadtLev (B) und/oder der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III fallen, gewährt.

 

Die Höhe der gewährten Projektförderungen beträgt 60.115 €.

 

2.    Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus den Fördermitteln für das 2. Halbjahr von insgesamt 101.712,66 € nach Abzug der unter Beschlusspunkt 1 vorgesehenen Projektförderungen in Höhe von 60.115 € Restmittel in Höhe von 41.597 € (gerundet) verbleiben, die gemäß Empfehlung der Jury für den Fördertopf „Spontane kulturelle Projekte“ zur Verfügung gestellt werden.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

 

Begründung:

 

Es wurde ein Antrag „Kulturelle Veranstaltungen im Stadtgebiet, 2. Halbjahr 2022“, der fristgerecht am 15.3.2022 per Mail eingegangen ist, übersehen. Die unten genannte Jury befand am 05.05.2022 nachträglich per Mail über diesen Antrag (Nr. 45 laut Anlage 1 dieser Vorlage).

 

Am 12.04.2022 befand die Jury über 44 Anträge. Die Beschlussfähigkeit der Jury wurde durch die Teilnahme aller drei Jurymitglieder sichergestellt. Anwesend waren Engelbert Schmitz (neu, Abteilungsleiter für kulturelle Angelegenheiten, Kreisarchiv und Obere Denkmalbehörde Rhein-Erft-Kreis), Petra Clemens (Regisseurin für Film und Theater, Dozentin an der Kunsthochschule für Medien Köln und vom Gremium der „Kulturkonferenz“ gewählte Vertreterin der Freien Kulturszene in Leverkusen) sowie Johannes Garbe (Autor, Musiker und vom Gremium der „Kulturkonferenz“ gewählter Vertreter der Freien Kulturszene in Leverkusen).

 

Der Vorschlag über die Verteilung der Gelder wurde auf der Grundlage der vom Rat beschlossenen Richtlinien vom 25.06.2020 erstellt.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: Kulturelle Veranstaltungen im Stadtgebiet, Sachkonto: Wirtschaftsplan der KSL 2022

Aufwendungen für die Maßnahme: 100.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein