Betreff
Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren 2011
Vorlage
0797/2010
Aktenzeichen
664-ra
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 09.11.2010 in anliegender Fassung beschlossene Satzung zustimmend zur Kenntnis.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                Häusler                      

 

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen hat den TBL gemäß § 114 a Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit § 2 Abs. 8 der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt öffentlichen Rechts „Technische Betriebe der Stadt Leverkusen“ das Recht auf Erlass von eigenen Satzungen eingeräumt.

 

Beim Erlass der Satzungen unterliegt der Verwaltungsrat der TBL jedoch gemäß § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NW dem Weisungsrecht des Rates der Stadt Leverkusen. Zur Ausübung dieses Weisungsrechtes wird dem Rat der Stadt Leverkusen die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 09.11.2010 in anliegender Fassung beschlossene Satzung zur Kenntnis gegeben.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund der Tatsache, dass die Gebührenvorlage am 01. Januar 2011 in Kraft treten soll, ist eine Beratung und Beschlussfassung im laufenden Sitzungsturnus erforderlich.