Betreff
Jahresabschluss 2021 der Sparkasse Leverkusen
- Verwendung des Jahresüberschusses 2021
- Entlastung der Organe
Vorlage
2022/1519
Aktenzeichen
020-01-72-14-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat beschließt, von dem durch den Verwaltungsrat festgestellten Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 2.305.595,35 € einen Teilbetrag in Höhe von 1.000.000,00 € brutto unmittelbar der Stadt Leverkusen für gemeinnützige Zwecke nach § 25 Absatz 3 Sparkassengesetz NRW zuzuführen sowie einen Teilbetrag von 1.305.595,35 € in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse Leverkusen einzustellen.

 

2. Der Rat beschließt, den Organen der Sparkasse Leverkusen (Verwaltungsrat, Vorstand) für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Molitor

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

Der Rheinische Sparkassen- und Giroverband (RSGV) hat den Jahresabschluss der Sparkasse Leverkusen für das Geschäftsjahr 2021 geprüft und den notwendigen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen hat die erforderlichen Beschlüsse in seiner Sitzung vom 08.06.2022 gefasst und gem. § 15 Abs. 2 Buchstabe e) Sparkassengesetz NRW dem Rat der Stadt Leverkusen die Empfehlung ausgesprochen, einen Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 1.000.000,00 € (43,4 %) unmittelbar der Stadt zuzuführen. Der Stadt verbleibt nach Steuern ein Betrag von 841.750,00 €. Gem. § 25 Abs. 3 Sparkassengesetz NRW wird dieser Betrag für gemeinnützige Zweck verwandt. Die Empfehlung des Verwaltungsrates entspricht nicht der Veranschlagung der Ausschüttung im Haushaltsplan 2022. Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat dem Rat der Stadt Leverkusen empfohlen, den verbleibenden Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 1.305.595,35 der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:

Die Aufwendungen der Jahre 2020 und 2021 der Sparkasse Leverkusen stellen sich wie folgt dar:

 

 

2021

2020

Veränderung Vorjahr

Personalaufwand

40.510 T€

34.834 T€

+5.676 T€

Andere Verwaltungsaufwendungen

21.878 T€

17.476 T€

+4.402 T€

Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

981 T€

1.263  T€

-282 T€

Sonstige betriebliche Aufwendungen

1.622 T€

1.454 T€

+168 T€

Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft

0 T€

8.672 T€

-8.672 T€

 

Wesentliche Ursache für die Erhöhung der Personalaufwendungen (+16,4 %) sind erforderlich gewordene Anpassungen der Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen. Neben den Auswirkungen im Personalaufwand ergibt sich durch eine Rückstellungsauflösung ein Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge. Lässt man diesen Sondereffekt im Personalaufwand unberücksichtigt, zeigt sich der in der Prognose für 2021 erwartete leichte Anstieg.

 

Der deutliche Anstieg der anderen Verwaltungsaufwendungen um 25,1 % ergibt sich im Wesentlichen aus der Bildung einer Rückstellung für die noch ausstehenden Beiträge bis 2024 zum institutsinternen Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe.

 

Der positive Saldo aus Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen von 4,9 Mio. € ergibt sich hauptsächlich aus dem Kreditgeschäft. Da die erwarteten Folgen der Covid-19-Pandemie auf die Forderungsbewertung im Jahr 2021 erfreulicherweise nicht eingetroffen sind, konnten die in 2020 aufgestockten Pauschalwertberichtigungen in großem Umfang aufgelöst werden. Das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen weist einen negativen Wert auf, der jedoch vom Kreditbewertungsergebnis vollständig kompensiert wird.

 

Die Erträge der Sparkasse Leverkusen stellen sich im Vergleich der Jahre 2020 und 2021 wie folgt dar:

 

 

2021

2020

Veränderung Vorjahr

Zinsüberschuss und laufende Erträge

50.156 T€

56.430 T€

-6.274 T€

Provisionsüberschuss

21.809 T€

21.476 T€

+333 T€

Sonstige betriebliche Erträge

6.248 T€

3.821 T€

+2.427 T€

 

Im normalen Geschäftsverlauf hat sich der Zinsüberschuss des Geschäftsjahres 2021 (einschließlich der laufenden Erträge aus Eigenanlagen, Anteilsbesitz und Gewinnabführungsverträgen) besser entwickelt als erwartet, sodass der hieraus resultierende Rückgang um 2,8 Mio. € deutlich unterhalb des von der Sparkasse prognostizierten, für 2021 erwarteten Rückgangs liegt. Ursächlich für die positivere Entwicklung ist im Wesentlichen die Steigerung des Zinsertrages durch die umfangreichen Neugeschäfte bei den Kundenforderungen. Hinzu kam die Belastung durch die Auswirkungen des BGH-Urteils zu den Zinsanpassungsklauseln in langfristigen Sparverträgen. Die Bildung einer Rückstellung in Höhe von 3,4 Mio. € für die erwarteten Ausgleichszahlungen

an die Kunden trägt zu der deutlichen Reduzierung gegenüber dem Vorjahresergebnis bei.

 

Die Erläuterung zu dem Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge gegenüber dem Vorjahr sind in den Ausführungen zu den Personalaufwendungen enthalten.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung der Sparkassenorgane gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister und die folgenden Ratsfrauen und Ratsherren im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Oberbürgermeister Uwe Richrath

BM Heike Bunde

Rh. Erhard T. Schoofs

Rf. Dr. Monika Ballin-Meyer-Ahrens

Rh. Sven Tahiri

Rf. Roswitha Arnold

Rh. Dirk Löb

Rh. Stephan Adams

 

 

Der Jahresabschluss 2021 wird in der Sitzung des Finanz- und Digitalisierungsausschusses am 22.08.2022 kurz vorgestellt. Für eventuelle Rückfragen steht an dem Tag der Vorsitzende des Vorstandes der Sparkasse zur Verfügung.

 

Abschließende Hinweise:

Die Abschrift des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 08.06.2022, die Bilanz zum 31.12.2021, die Gewinn- und Verlustrechnung 2021, der Lagebericht 2021 sowie der Anhang 2021 sind als Anlagen 1 bis 5 beigefügt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 151601 Sachkonto: 465100

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein