- Verwendung des Jahresüberschusses 2021
- Entlastung der Organe
Beschlussentwurf:
1.
Der Rat beschließt, von dem durch den Verwaltungsrat festgestellten
Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 2.305.595,35 € einen Teilbetrag in Höhe
von 1.000.000,00 € brutto unmittelbar der Stadt Leverkusen für
gemeinnützige Zwecke nach § 25 Absatz 3 Sparkassengesetz NRW zuzuführen
sowie einen Teilbetrag von 1.305.595,35 € in die Sicherheitsrücklage der
Sparkasse Leverkusen einzustellen.
2.
Der Rat beschließt, den Organen der Sparkasse Leverkusen (Verwaltungsrat,
Vorstand) für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen:
Der Rheinische Sparkassen- und Giroverband (RSGV) hat den Jahresabschluss der Sparkasse Leverkusen für das Geschäftsjahr 2021 geprüft und den notwendigen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen hat die erforderlichen Beschlüsse in seiner Sitzung vom 08.06.2022 gefasst und gem. § 15 Abs. 2 Buchstabe e) Sparkassengesetz NRW dem Rat der Stadt Leverkusen die Empfehlung ausgesprochen, einen Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 1.000.000,00 € (43,4 %) unmittelbar der Stadt zuzuführen. Der Stadt verbleibt nach Steuern ein Betrag von 841.750,00 €. Gem. § 25 Abs. 3 Sparkassengesetz NRW wird dieser Betrag für gemeinnützige Zweck verwandt. Die Empfehlung des Verwaltungsrates entspricht nicht der Veranschlagung der Ausschüttung im Haushaltsplan 2022. Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat dem Rat der Stadt Leverkusen empfohlen, den verbleibenden Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 1.305.595,35 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:
Die Aufwendungen der Jahre 2020 und 2021 der Sparkasse Leverkusen stellen sich wie folgt dar:
|
2021 |
2020 |
Veränderung Vorjahr |
Personalaufwand |
40.510 T€ |
34.834 T€ |
+5.676 T€ |
Andere
Verwaltungsaufwendungen |
21.878 T€ |
17.476 T€ |
+4.402 T€ |
Abschreibungen
und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen |
981 T€ |
1.263 T€ |
-282 T€ |
Sonstige
betriebliche Aufwendungen |
1.622 T€ |
1.454 T€ |
+168 T€ |
Abschreibungen
und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie
Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft |
0 T€ |
8.672 T€ |
-8.672 T€ |
Wesentliche Ursache für die Erhöhung der Personalaufwendungen (+16,4 %) sind erforderlich gewordene Anpassungen der Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen. Neben den Auswirkungen im Personalaufwand ergibt sich durch eine Rückstellungsauflösung ein Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge. Lässt man diesen Sondereffekt im Personalaufwand unberücksichtigt, zeigt sich der in der Prognose für 2021 erwartete leichte Anstieg.
Der deutliche Anstieg der anderen Verwaltungsaufwendungen um 25,1 % ergibt sich im Wesentlichen aus der Bildung einer Rückstellung für die noch ausstehenden Beiträge bis 2024 zum institutsinternen Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe.
Der positive Saldo aus Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen von 4,9 Mio. € ergibt sich hauptsächlich aus dem Kreditgeschäft. Da die erwarteten Folgen der Covid-19-Pandemie auf die Forderungsbewertung im Jahr 2021 erfreulicherweise nicht eingetroffen sind, konnten die in 2020 aufgestockten Pauschalwertberichtigungen in großem Umfang aufgelöst werden. Das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen weist einen negativen Wert auf, der jedoch vom Kreditbewertungsergebnis vollständig kompensiert wird.
Die Erträge der Sparkasse Leverkusen stellen sich im Vergleich der Jahre 2020 und 2021 wie folgt dar:
|
2021 |
2020 |
Veränderung Vorjahr |
Zinsüberschuss und laufende
Erträge |
50.156 T€ |
56.430 T€ |
-6.274 T€ |
Provisionsüberschuss |
21.809 T€ |
21.476 T€ |
+333 T€ |
Sonstige betriebliche
Erträge |
6.248 T€ |
3.821 T€ |
+2.427 T€ |
Im normalen Geschäftsverlauf hat sich der Zinsüberschuss des Geschäftsjahres 2021 (einschließlich der laufenden Erträge aus Eigenanlagen, Anteilsbesitz und Gewinnabführungsverträgen) besser entwickelt als erwartet, sodass der hieraus resultierende Rückgang um 2,8 Mio. € deutlich unterhalb des von der Sparkasse prognostizierten, für 2021 erwarteten Rückgangs liegt. Ursächlich für die positivere Entwicklung ist im Wesentlichen die Steigerung des Zinsertrages durch die umfangreichen Neugeschäfte bei den Kundenforderungen. Hinzu kam die Belastung durch die Auswirkungen des BGH-Urteils zu den Zinsanpassungsklauseln in langfristigen Sparverträgen. Die Bildung einer Rückstellung in Höhe von 3,4 Mio. € für die erwarteten Ausgleichszahlungen
an die Kunden trägt zu der deutlichen Reduzierung gegenüber dem Vorjahresergebnis bei.
Die Erläuterung zu dem Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge gegenüber dem Vorjahr sind in den Ausführungen zu den Personalaufwendungen enthalten.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung der Sparkassenorgane gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine
entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im
abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister und die folgenden Ratsfrauen
und Ratsherren im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen tätig und unterliegen
somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Oberbürgermeister
Uwe Richrath
BM Heike Bunde
Rh. Erhard T.
Schoofs
Rf. Dr. Monika
Ballin-Meyer-Ahrens
Rh. Sven
Tahiri
Rf. Roswitha
Arnold
Rh. Dirk Löb
Rh. Stephan
Adams
Der Jahresabschluss 2021 wird in der Sitzung des Finanz- und
Digitalisierungsausschusses am 22.08.2022 kurz vorgestellt. Für eventuelle
Rückfragen steht an dem Tag der Vorsitzende des Vorstandes der Sparkasse zur
Verfügung.
Abschließende Hinweise:
Die Abschrift des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 08.06.2022, die Bilanz zum 31.12.2021, die Gewinn- und Verlustrechnung 2021, der Lagebericht 2021 sowie der Anhang 2021 sind als Anlagen 1 bis 5 beigefügt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: 151601
Sachkonto: 465100
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |