- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Stadtteilentwicklungsgesellschaft Wiesdorf/Manfort mbH (SWM) gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:
a) den Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit
einer Bilanzsumme von 1.979.873,55 € und einem Jahresfehlbetrag von 53.126,45 €
festzustellen,
b) den Lagebericht 2021 zu genehmigen,
c) den Jahresfehlbetrag von 53.126,45 € auf neue Rechnung
vorzutragen,
d) der Geschäftsführung der SWM für das
Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der SWM gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der SWM für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen:
Dem von der
Geschäftsführung der SWM aufgestellten Jahresabschluss 2021 wurde nach
auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische
Revision GmbH, Im Teelbruch 128, 45219 Essen, der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 6 Abs. 2
lit. f) + g) i. V. m. § 5 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der SWM beschließt
die Gesellschafterversammlung aufgrund einer Weisung des Rates der Stadt
Leverkusen über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des
Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines
Verlustes und die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung.
Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der SWM haben in ihren Sitzungen am 15.08.2022 den Jahresabschluss vorberaten und vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen gebilligt.
Wirtschaftliche
Ergebnisse/Auswertung:
Da die SWM im Rumpfgeschäftsjahr 2021 ihre eigentliche operative Tätigkeit noch nicht aufnehmen konnte, wird an dieser Stelle auf weitere Ausführungen verzichtet.
Abschließende
Hinweise:
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der SWM angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und Ratsherren im Aufsichtsrat der SWM tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Rf. Ina Biermann-Tannenberger
Rf. Annegret Bruchhausen-Scholich
Rh. Stefan Hebbel
Rh. Rüdiger Scholz
Rh. Frank Schönberger
Rf. Milanie Kreutz
Rf. Lena Pütz
Rf. Roswitha Arnold
Rh. Christoph Kühl
Rh. Karl Schweiger
Rh. Markus Pott
Rf. Dr. Monika Ballin-Meyer-Ahrens
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Da die Gremienbeschlüsse, die am 15.08.2022 gefasst wurden, unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Weisungsbeschlusses standen, ist eine Beschlussfassung über diese Vorlage noch in diesem Turnus erforderlich.