Betreff
Jahresabschluss 2021 der Stadtteilentwicklungsgesellschaft Wiesdorf/Manfort mbH (SWM) und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2022/1533
Aktenzeichen
020-01-21-14-schw
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.     Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Stadtteilentwicklungsgesellschaft Wiesdorf/Manfort mbH (SWM) gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:

 

a) den Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 1.979.873,55 € und einem Jahresfehlbetrag von 53.126,45 € festzustellen,

 

b) den Lagebericht 2021 zu genehmigen,

 

c) den Jahresfehlbetrag von 53.126,45 € auf neue Rechnung vorzutragen,

 

d) der Geschäftsführung der SWM für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

 

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der SWM gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der SWM für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

                                                                  In Vertretung

Richrath                                                   Molitor

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

Dem von der Geschäftsführung der SWM aufgestellten Jahresabschluss 2021 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH, Im Teelbruch 128, 45219 Essen, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 6 Abs. 2 lit. f) + g) i. V. m. § 5 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der SWM beschließt die Gesellschafterversammlung aufgrund einer Weisung des Rates der Stadt Leverkusen über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes und die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung.

 

Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der SWM haben in ihren Sitzungen am 15.08.2022 den Jahresabschluss vorberaten und vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen gebilligt.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:

Da die SWM im Rumpfgeschäftsjahr 2021 ihre eigentliche operative Tätigkeit noch nicht aufnehmen konnte, wird an dieser Stelle auf weitere Ausführungen verzichtet.

 

Abschließende Hinweise:

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.

 

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der SWM angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und Ratsherren im Aufsichtsrat der SWM tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Rf.       Ina Biermann-Tannenberger

Rf.       Annegret Bruchhausen-Scholich

Rh.      Stefan Hebbel

Rh.      Rüdiger Scholz

Rh.      Frank Schönberger

Rf.       Milanie Kreutz

Rf.       Lena Pütz

Rf.       Roswitha Arnold

Rh.      Christoph Kühl

Rh.      Karl Schweiger

Rh.      Markus Pott

Rf.       Dr. Monika Ballin-Meyer-Ahrens

 

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die Gremienbeschlüsse, die am 15.08.2022 gefasst wurden, unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Weisungsbeschlusses standen, ist eine Beschlussfassung über diese Vorlage noch in diesem Turnus erforderlich.