Betreff
Jahresabschluss 2021 der AVEA GmbH & Co. KG und deren Tochtergesellschaften und Entlastung
Jahresabschluss 2021 der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2022/1535
Aktenzeichen
020-01-01-14-kr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a)    Der Jahresabschluss 2021 wird mit einer Bilanzsumme von 132.140.063,03 € und einem Jahresüberschuss von 2.012.591,55 € (inklusive 851.543,89 € Gewinne der Tochtergesellschaften aus dem Vorjahr) gem. beigefügter Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1 der Vorlage).

 

b)    Der Bilanzgewinn in Höhe von 4.278.672,85 €, bestehend aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 2.012.591,55 € und dem Gewinnvortrag von 2.266.081,30 €, wird mit einem Betrag von 1.000.000,00 € dem Darlehenskonto der Stadt Leverkusen und mit einem Betrag von 1.000.000,00 € dem Darlehenskonto des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes gutgeschrieben und der restliche Betrag in Höhe von 2.278.672,85 € auf neue Rechnung vorgetragen.

 

c) Der Komplementärin und deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

 

d) Der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 der Vorlage genannten Beschlüsse zu fassen.

 

e) Der Konzernabschluss der AVEA-Konzerngesellschaften wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3 der Vorlage).

 

2. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

3. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss 2021 wird mit einer Bilanzsumme von 69.034,33 € und einem Jahresüberschuss von 2.105,43 € gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 4 der Vorlage) festgestellt.

 

b) Der Jahresüberschuss 2021 wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

 

c) Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2021 Entlastung erteilt.

 

4. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG und der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2022 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.

 

gezeichnet:

                                                                                In Vertretung

Richrath                                                                 Molitor

 

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der AVEA GmbH & Co. KG geprüft. Der Jahresabschluss 2021 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) einschließlich Lagebericht ist in der Anlage 1 beigefügt. Alleinige Kommanditisten der AVEA GmbH & Co. KG und Gesellschafter ihrer Komplementär-GmbH (AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH) sind zu je 50 % die Stadt Leverkusen und der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV). Mitglieder des BAV sind der Rheinisch-Bergische Kreis und der Oberbergische Kreis.

 

Die Beschlussfassung und Zustimmung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichts, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung des Geschäftsführers, die gem. § 11 Abs. 2 Buchstaben h) und i) des Gesellschaftsvertrages der AVEA GmbH & Co. KG der Gesellschafterversammlung unterliegen, erfolgten in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 24.06.2022. Die entsprechenden Beschlüsse wurden nach Vorberatung durch den Aufsichtsrat am 15.06.2022 vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen bzw. einer Weisung durch den Bergischen Abfallwirtschaftsverband gefasst.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:

Die Erträge aus den Jahren 2020 und 2021 setzen sich wie folgt zusammen:

 

 

Die Aufwendungen aus den Jahren 2020 und 2021 der AVEA GmbH & Co. KG stellen sich wie folgt dar:

 

Die Erträge sind um 9.377 T€ gestiegen. Hauptsächlich verantwortlich dafür sind höhere Abfallentsorgungsentgelte und Erträge durch Direktanliefernde. Die Aufwendungen sind um 5.679 T€ gestiegen. Korrespondierend zu den gestiegenen Umsatzerlösen ist beim Materialaufwand ebenfalls ein Anstieg zu verzeichnen, der insbesondere auf höhere Entsorgungskosten, Transport- und Umlagekosten sowie Instandhaltungskosten zurückzuführen ist. Die Abschreibungen haben gegenüber dem Jahr 2020 leicht abgenommen. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich somit ein um 3.698 T€ besseres Ergebnis.

 

 

Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung:

Die AVEA GmbH & Co. KG ist eine Managementholding. Auf der Grundlage des Subunternehmerkonzeptes werden in der Regel alle externen Umsatzerlöse durch die AVEA GmbH & Co. KG realisiert. Die Umsätze werden im Wesentlichen mit den Gesellschaften erzielt; die Abrechnung erfolgt gemäß den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP). Eine Bestätigung dieser Entgeltnachkalkulation erfolgt bei der jährlichen Jahresabschlussprüfung (s. Seite 8 des Anhangs für das Geschäftsjahr 2021). Die Entsorgung der Abfälle im Gebiet der Gesellschafter war im Berichtsjahr jederzeit gewährleistet, sodass der öffentliche Zweck der Gesellschaft erreicht wurde.

 

Tochtergesellschaften:

Die Feststellung der Jahresabschlüsse der in der Anlage 2 aufgeführten Tochtergesellschaften erfolgt nach § 7 Abs. 3 des Konsortialvertrages zwischen der Stadt Leverkusen und dem Bergischen Abfallwirtschaftsverband. Dort wurde vereinbart, dass die Vertretung der AVEA GmbH & Co. KG als Gesellschafterin in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften der AVEA GmbH & Co. KG von dem Geschäftsführer der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wahrgenommen wird. Gleichzeitig ist dieser auch Geschäftsführer der Tochtergesellschaften. Nach den gesetzlichen Regelungen ist es nicht möglich, dass sich der Geschäftsführer als Vertreter der Gesellschafterin selbst Entlastung erteilt. Daher ist es erforderlich, entsprechende Ermächtigungen für die einzelnen Gesellschaften durch die Gesellschafterversammlung der Holding zu beschließen.

 

Zur Gewinnverwendung teilt die Verwaltung mit, dass die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Stadt Leverkusen die Ermächtigung des Geschäftsführers in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 24.06.2022 vorbehaltlich des Weisungsbeschlusses gemäß dieser Vorlage beschlossen haben.

 

Konzernabschluss:

Der konsolidierte Abschluss für die gesamte AVEA-Unternehmensgruppe ist eine jährlich aufzustellende Zusammenfassung der Jahresabschlüsse der rechtlich selbständigen Konzernunternehmen (Mutter- und Tochtergesellschaften). Allen Ratsmitgliedern steht der Prüfungsbericht über den AVEA Konzernabschluss als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 3 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.

 

AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH:

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH geprüft. Der Jahresabschluss 2021 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) einschließlich Lagebericht ist in der Anlage 4 beigefügt.

 

Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften:

Die Beschlüsse über die für die jeweiligen Gesellschaften zu bestellenden Wirtschaftsprüfer erfolgten vorbehaltlich des Weisungsbeschlusses in den Sitzungen der Gesellschafterversammlung der AVEA GmbH & Co. KG und AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH am 24.06.2022.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der AVEA GmbH & Co. KG angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der AVEA GmbH & Co. KG gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).

 

Über den Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der AVEA GmbH & Co. KG tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Rh. Dirk Danlowski

Rh. Tim Feister

Rh. Andreas Keith

Rf. Ina Biermann-Tannenberger

 

Abschließende Hinweise:

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) stehen allen Ratsmitgliedern die Prüfberichte der Jahresabschlüsse der AVEA GmbH & Co. KG und der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 5 a) und b) im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 111101 Sachkonto: 465100

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein