Betreff
Jahresabschluss 2021 der WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WfL) und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs.1 GO NRW
Vorlage
2022/1542
Aktenzeichen
020-01-17-14-th
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:

 

a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 4.988.321,49 € und einem Jahresfehlbetrag von 799.795,33 € wird festgestellt.

 

b) Der Lagebericht 2021 wird genehmigt.

 

c) Der Jahresfehlbetrag von 799.795,33 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.

 

d) Der Geschäftsführung der WfL wird für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

 

e) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTEGRITAS Gesellschaft für Revision und Beratung mbH, Herr Timo Lange-Gerhold, Elisabeth-Selbert-Str. 2, 40786 Langenfeld, wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2022 bestellt.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WfL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WfL für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

                                                                     In Vertretung

Richrath                                                     Molitor

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

Dem von der Geschäftsführung der WfL aufgestellten Jahresabschluss 2021 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft INTEGRITAS, Gesellschaft für Revision und Beratung mbH, 40764 Langenfeld, am 09.05.2022 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 7.2 i. V. m. § 11.1 Buchstaben g), i) und k) des Gesellschaftsvertrages der WfL beschließt die Gesellschafterversammlung aufgrund einer Weisung des Rates der Stadt Leverkusen über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichts, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung sowie die Bestellung des Abschlussprüfers.

 

Zum Jahresabschluss 2021, der Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung sowie Bestellung des Abschlussprüfers wird nach Beschlussfassung der Gremien der WfL per Umlaufbeschluss am 01.06.2022 eine Entscheidung des Rates der Stadt Leverkusen am 29.08.2022 eingeholt. Die Beschlüsse stehen somit nach § 7.2 des Gesellschaftsvertrages der WfL unter Weisungsvorbehalt.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:

Ein Vergleich von Wirtschaftsplanung und Jahresergebnis ergibt folgende Abweichungen:

 

Im Vergleich mit dem Vorjahr ergeben sich folgende Veränderungen:

 

Finanzkennzahlen zum 31.12.2021

 

Abschließende Hinweise:

Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage die Bilanz zum 31.12.2021, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2021 sowie der Lagebericht beigefügt.

 

Der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses steht als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 allen Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der WfL im Geschäftsjahr 2021 angehörten, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der WfL gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).

 

Über die Beschlusspunkte 1 und 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und -herren im Aufsichtsrat der WfL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

BM Bernhard Marewski

Rf. Annegret Bruchhausen-Scholich

BM Heike Bunde

Rf. Milanie Kreutz

Rf. Claudia Wiese

Rh. Jörg Berghöfer

 

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 150701 Sachkonto: 531700

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Das Geschäftsjahr der WfL 2021 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von

799.795,33 € ab.

 

Mit der Vorlage Nr. 2020/0099 vom 14.12.2020 hat der Rat der Stadt Leverkusen zur Verlustabdeckung bei der WfL folgenden Beschluss gefasst (Ratsbeschluss über WP 2021 der WfL):

 

„Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, der WFL für das Geschäftsjahr 2021 aus dem Sachkonto 531700 einen Betrag in Höhe von maximal 850.000,00 € in Abhängigkeit des von der Stadt Leverkusen anteilig zu tragenden Jahresfehlbetrages zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2021 vom Rat verabschiedet wird, die Kommunalaufsicht gegen die Bewirtschaftung des Haushaltes 2021 keine Bedenken erhebt sowie ein festgestellter Jahresabschluss 2021 vorliegt.“

 

Der Zuschuss der WfL wurde im Rahmen der Genehmigung der Haushaltssatzung durch den Rat der Stadt Leverkusen am 22.03.2021, Vorlage Nr. 2021/0400 um 150.000 € von bisher 850.000 € auf neu 1.000.000 € in 2021 festgesetzt. Der Verlustausgleich mit der Gesellschaft erfolgt erst im Nachgang auf der Basis eines testierten Jahresabschlusses.

 

Eine entsprechende Rückstellung in Höhe von 1.000.000,00 € wurde im Jahresabschluss 2021 gebildet. Sollte sich ein nicht anderweitig gedeckter Liquiditätsbedarf der Gesellschaft ergeben, kann dieser durch vorzeitige Zahlung eines Abschlages auf die Verlustabdeckung ausgezahlt werden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 hat die Gesellschaft keinen Abschlag auf die Verlustabdeckung angefordert.

 

Somit ergibt sich folgender Betrag:

 

Jahresfehlbetrag                                                                                       799.795,33 €,

davon 78,9931 % als Anteil Stadt = anzuweisender Betrag             631.783,12 €.

      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein