Betreff
Auflösung des Zweckverbandes Olympia Rhein-Ruhr 2012
Vorlage
0802/2010
Aktenzeichen
kos
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Die Stadt Leverkusen stimmt der Entsendung von Vertretern der Stadt Leverkusen

zur Auflösung des Zweckverbandes Olympia Rhein-Ruhr 2012 zu.

 

2. Der Rat bestellt gem. § 63 Abs. 2 i.V.m. § 113 Abs. 1 und 2 GO NRW als Vertreter/in

in der Zweckverbandsversammlung

 

1.   Mitglied:              Herr Oberbürgermeister Buchhorn

2.   Mitglied:             Herr Kostka, SPL

3.   Mitglied:              Herr Rosendahl, SPL

 

1.   stv. Mitglied:       Herr Boßhammer, Betriebsleiter SPL

2.   stv. Mitglied:       Frau Esser, SPL

3.   stv. Mitglied:       Frau Bergerhoff, SPL

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Der Zweckverband Olympia Rhein-Ruhr 2012 ist im Jahr 2001 mit der Zielsetzung, eine Bewerbung für die Austragung der olympischen Sommerspiele 2012 vorzubereiten, gegründet worden. Der Gesellschaft oblag die Durchführung des operativen Teils der Bewerbung. Die Stadt Leverkusen ist am 23.11.2001 in der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Olympia Rhein-Ruhr dem Zweckverband beigetreten, um die Leverkusener Interessen und den Standort Leverkusen bei der Bewerbung für die Austragung der olympischen Sommerspiele 2012 angebracht zu vertreten.

 

Die Entscheidung des Nationalen Olympischen Komitees (NOK) am 12. April 2003 ist zu Gunsten der Region Leipzig gefallen, um Deutschland im internationalen Verfahren zu vertreten. Nachdem zwischenzeitlich die Entscheidung gefallen ist, die Olympischen Sommerspiele 2012 in London durchzuführen, ist eine Rückabwicklung und Auflösung des Zweckverbandes erforderlich.

 

Nach intensiver Prüfung durch die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf ist eine Auflösung des Zweckverbandes auf dem Verwaltungsweg nicht möglich, sondern es bedarf noch einmal einer Verbandsversammlung des Zweckverbandes Rhein-Ruhr 2012, um die Entscheidung über die förmliche Auflösung des Zweckverbandes zu treffen.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat im Jahr 2001 als Vertreter im Zweckverband für die Stadt Leverkusen die folgenden Personen bestellt:

 

1.   Mitglied:                  Herr Oberbürgermeister Hebbel

2.   Mitglied:                  Frau Beigeordnete Roesgen

3.   Mitglied:                  Herr Becker, SPL

 

1.  stv. Mitglied:            Herr Stadtkämmerer Häusler

2.  stv. Mitglied:            Herr Beigeordneten Stein

3.  stv. Mitglied:            Herr Laux, SPL

 

Da die Verbandsersammlung zu Beginn der Wahlperiode 2009 - 2014 nicht neu besetzt wurde und zwischenzeitlich ein Teil der damaligen Mitglieder der Verbandsversammlung nicht mehr im Amt ist, sind neue Vertreter im Zweckverband für die Stadt Leverkusen zu benennen.

 

Die abschließende Zweckverbandsversammlung wird einen rein bürokratischen Charakter haben und als einzigen Tagesordnungspunkt die „Auflösung des Zweckverbandes Rhein-Ruhr 2012“ beinhalten. Der ehemalige Geschäftsführer des Zweckverbandes empfiehlt daher die Vertreter für den Zweckverband nicht aus dem politischen, sondern aus dem Verwaltungsbereich zu rekrutieren, die auch kurzfristig abkömmlich sind, um zeitnah einen Termin für die Einberufung der Zweckverbandsversammlung abstimmen zu können.

 

Nach § 4 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes besteht die Verbandsversammlung aus jeweils drei von den Städten zu bestellenden Mitgliedern, von denen eine Person der Oberbürgermeister sein muss. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu benennen.

 

Insofern schlägt die Verwaltung die im Beschlussentwurf genannte Besetzung vor:

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0802/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Kostka, SPL, 0214-8684013

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine Etatisierung im Wirtschaftsplan 2011 des SPL. Das Konto des Zweckverbandes wird aufgelöst und nach der im letzten Zweckverbands-

Haushalt enthaltenen Umlagequote auf die Mitglieder des Zweckverbandes

aufgeteilt.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

           

Keine

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Keine

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)