Beschlussentwurf:
1. Die Stadt Leverkusen stimmt der Entsendung von Vertretern der Stadt Leverkusen
zur Auflösung des Zweckverbandes Olympia Rhein-Ruhr 2012 zu.
2. Der Rat bestellt gem. § 63 Abs. 2 i.V.m. § 113 Abs. 1 und 2 GO NRW als Vertreter/in
in der Zweckverbandsversammlung
1. Mitglied: Herr Oberbürgermeister Buchhorn
2. Mitglied: Herr Kostka, SPL
3. Mitglied: Herr Rosendahl, SPL
1. stv. Mitglied: Herr Boßhammer, Betriebsleiter SPL
2. stv. Mitglied: Frau Esser, SPL
3. stv. Mitglied: Frau Bergerhoff, SPL
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Der Zweckverband Olympia Rhein-Ruhr 2012 ist im Jahr 2001
mit der Zielsetzung, eine Bewerbung für die Austragung der olympischen
Sommerspiele 2012 vorzubereiten, gegründet worden. Der Gesellschaft oblag die
Durchführung des operativen Teils der Bewerbung. Die Stadt Leverkusen ist am
23.11.2001 in der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Olympia
Rhein-Ruhr dem Zweckverband beigetreten, um die Leverkusener Interessen und den
Standort Leverkusen bei der Bewerbung für die Austragung der olympischen Sommerspiele 2012 angebracht zu
vertreten.
Die Entscheidung des Nationalen Olympischen Komitees (NOK) am 12. April
2003 ist zu Gunsten der Region Leipzig gefallen, um Deutschland im
internationalen Verfahren zu vertreten. Nachdem zwischenzeitlich die Entscheidung
gefallen ist, die Olympischen Sommerspiele 2012 in London durchzuführen, ist
eine Rückabwicklung und Auflösung des Zweckverbandes erforderlich.
Nach intensiver Prüfung durch die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf
ist eine Auflösung des Zweckverbandes auf dem Verwaltungsweg nicht möglich,
sondern es bedarf noch einmal einer Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Rhein-Ruhr 2012, um die Entscheidung über die förmliche Auflösung des
Zweckverbandes zu treffen.
Der Rat der Stadt Leverkusen hat im Jahr 2001 als Vertreter im
Zweckverband für die Stadt Leverkusen die folgenden Personen bestellt:
1.
Mitglied: Herr
Oberbürgermeister Hebbel
2.
Mitglied: Frau
Beigeordnete Roesgen
3.
Mitglied: Herr
Becker, SPL
1. stv. Mitglied: Herr Stadtkämmerer Häusler
2. stv. Mitglied: Herr Beigeordneten Stein
3. stv. Mitglied: Herr Laux, SPL
Da
die Verbandsersammlung zu Beginn der Wahlperiode 2009 - 2014 nicht neu besetzt
wurde und zwischenzeitlich ein Teil der damaligen Mitglieder der Verbandsversammlung
nicht mehr im Amt ist, sind neue Vertreter im Zweckverband für die Stadt
Leverkusen zu benennen.
Die
abschließende Zweckverbandsversammlung wird einen rein bürokratischen Charakter
haben und als einzigen Tagesordnungspunkt die „Auflösung des Zweckverbandes
Rhein-Ruhr 2012“ beinhalten. Der ehemalige Geschäftsführer des Zweckverbandes
empfiehlt daher die Vertreter für den Zweckverband nicht aus dem politischen,
sondern aus dem Verwaltungsbereich zu rekrutieren, die auch kurzfristig
abkömmlich sind, um zeitnah einen Termin für die Einberufung der
Zweckverbandsversammlung abstimmen zu können.
Nach § 4 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes besteht die
Verbandsversammlung aus jeweils drei von den Städten zu bestellenden
Mitgliedern, von denen eine Person der Oberbürgermeister sein muss. Für jedes
Mitglied ist eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu benennen.
Insofern schlägt die Verwaltung die im Beschlussentwurf genannte Besetzung vor:
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0802/2010
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Kostka, SPL, 0214-8684013
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Keine Etatisierung im Wirtschaftsplan 2011 des SPL. Das Konto des Zweckverbandes wird aufgelöst und nach der im letzten Zweckverbands-
Haushalt enthaltenen Umlagequote auf die Mitglieder des Zweckverbandes
aufgeteilt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)