- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Beschlussentwurf:
1. Dem
Vorentwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich „südlich Bonner
Straße“, einschließlich Begründung mit Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. 4 und 2a
BauGB, wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 1 und 2 der Vorlage) zugestimmt.
2. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Der Vorentwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich „südlich Bonner Straße“, mit Begründung und Umweltbericht wird für die Dauer von vier Wochen öffentlich ausgehängt sowie im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen eingestellt.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Lünenbach
Begründung:
Planungsanlass:
Der bestehende
Bebauungsplan Nr. 76/II „Schusterinsel“ ist fehlerhaft und bedarf
entsprechender Korrekturen. Unter anderem wurde im Bebauungsplan eine ungültige
Festsetzung zur Verkaufsfläche von Einzelhandelsbetrieben getroffen. Die
erforderlichen Korrekturen machen eine Neuaufstellung des Bebauungsplans
erforderlich, was wiederum die Änderung des Flächennutzungsplans im
Parallelverfahren erfordert.
Ziel + Zweck der Änderung des
FNP:
Die 24. Änderung des
Flächennutzungsplans erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 242/II „Opladen - zwischen Wupper,
Düsseldorfer Straße und Gerhart-Hauptmann-Straße“.
Verfahren:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 25.01.2021 die 24. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich „südlich Bonner Straße“, beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 5. März 2021 im Amtsblatt der Stadt Leverkusen (Nr. 15) bekannt gemacht. Der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll gefasst werden.
Weiteres Vorgehen:
Im nächsten
Verfahrensschritt werden die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt. Im Rahmen eines öffentlichen
Aushangs werden die Ziele und Zwecke der beigefügten Planung erläutert. Die
Öffentlichkeit hat hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Die während
der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen werden nach Prüfung und
Auswertung durch die Verwaltung den politischen Gremien zur Beschlussfassung
über die öffentliche Auslegung als darauffolgender Verfahrensschritt vorgelegt.
Hinweis:
Aufgrund aktueller Schutzmaßnahmen im Rahmen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) kann es zu weiteren Vorgaben in Bezug auf den öffentlichen Aushang der Planung (Terminabsprachen, Schutzmaßnahmen oder Schutzvorrichtungen) kommen, die im Rahmen der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen bekannt gemacht werden.
(Hinweis des Fachbereichs
Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Im Ratsinformationssystem Session sind die
unten genannten Anlagen auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um die vorgesehenen Maßnahmen zügig umsetzen zu können, wird eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus befürwortet. Die notwendige interne Abstimmung konnte erst jetzt zum Abschluss gebracht werden, daher wird die Vorlage erst über den Nachtrag vorgelegt.