Betreff
Bebauungsplan Nr. 242/II „Opladen - zwischen Wupper, Düsseldorfer Straße und Gerhart-Hauptmann-Straße“
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Vorlage
2022/1555
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.         Dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 242/II „Opladen - Zwischen Wupper, Düsseldorfer Straße und Gerhart-Hauptmann-Straße“, einschließlich Begründung, wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 1 und 2 der Vorlage) zugestimmt.

 

2.         Für den Vorentwurf des Bebauungsplanes wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Dauer der Auslegung beträgt vier Wochen. Während dieser Zeit können die Unterlagen im Internet und als Aushang eingesehen werden.

 

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                         In Vertretung

Deppe                                                                    Lünenbach

 

Begründung:

 

Der bestehende Bebauungsplan Nr. 76/II „Schusterinsel“ ist fehlerhaft und bedarf entsprechender Korrekturen. Unter anderem sind Festsetzungen in Bezug auf die Höhe baulicher Anlagen sowie die im Bebauungsplan angegebene Geländehöhe fehlerhaft. Außerdem wurde im Bebauungsplan eine ungültige Festsetzung zur Verkaufsfläche von Einzelhandelsbetrieben getroffen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 242/II „Opladen - zwischen Wupper, Düsseldorfer Straße und Gerhart-Hauptmann-Straße“ soll die Nutzungsarten der Baugebiete aus dem Ursprungsplan Nr. 76/II Schusterinsel weitestgehend übernehmen. Das Gewerbegebiet, alle Grünflächen, das allgemeine Wohngebiet sowie die Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Soziale Zwecke“ werden in den gegenständlichen Bebauungsplan übernommen. Lediglich im Bereich der Mischgebiete soll - zumindest für einen Teilbereich - eine Festsetzung von zwei Sondergebieten für den großflächigen Einzelhandel erfolgen.

 

Zudem sollen Festsetzungen getroffen werden, die eine nachhaltige Entwicklung, Durchgrünung und ökologische Aufwertung des Plangebietes sicherstellen. So sollen Dächer, Tiefgaragen und Fassaden begrünt werden. Nicht überbaute Flächen sollen da, wo möglich, wasserdurchlässig gestaltet und ebenfalls begrünt werden. Zudem sollen Baum- und Strauchpflanzungen festgesetzt bzw. der Bestand gesichert werden. Weiter sollen im neuen Plan auf Dächern auch Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen zulässig sein.

 

Zur Änderung des Bebauungsplans wurde am 25.01.2021 vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen (SPB) und der Bezirksvertretung II der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 242/II „Opladen - Zwischen Wupper, Düsseldorfer Straße und Gerhart-Hauptmann-Straße“ gefasst. Ein Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB wurde nicht gefasst. Aufgrund mehrerer Baubegehren im Plangebiet, welche den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen, hat der Rat der Stadt Leverkusen zur Sicherung der Planung am 22.02.2021 eine Veränderungssperre im Sinne des § 14 BauGB für den Geltungsbereich erlassen. Beide Beschlüsse wurden am 05.03.2021 ortsüblich bekannt gemacht. Die Veränderungssperre läuft am 05.03.2023 aus und kann bei Bedarf verlängert werden.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 0905 Sachkonto: 526100

Aufwendungen für die Maßnahme: 30000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund noch vorzunehmender inhaltlicher Abstimmungen war es nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger in den Turnus zu geben. Da eine Beschlussfassung im September-Turnus jedoch angeraten ist, wird die Vorlage zum Nachtragstermin noch eingebracht.