Betreff
Klimaneutrales Leverkusen 2033
Vorlage
2022/1560
Aktenzeichen
cj
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.  Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Leverkusen 2021 die Gold-Auszeichnung des „European Energy Awards" (eea) für ihr Engagement für Energieeffizienz und Klimaschutz erhalten hat.

2.  Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die strukturelle Weiterentwicklung des eea-Prozesses mit der Einrichtung des „Lenkungskreises Energiewende“, um eine klimaneutrale Energieversorgung in Leverkusen bis 2033 sicherzustellen. Diesen Prozess gestalten Verwaltung und die Energieversorgung Leverkusen (EVL) in gemeinsamer Verantwortung.

3.  Für die Anpassung der Klimaschutzziele aus dem „Integrierten Klimaschutzkonzept“ (2017) sowie für die Begleitung des „Lenkungskreises Energiewende“ werden externe Experten hinzugezogen.

 

 

 

 

gezeichnet:

                                                                     In Vertretung

Richrath                                                     Lünenbach

 

Hintergrund

Vor dem Hintergrund des jüngsten IPCC-Sachstandberichts (Weltklimabericht der Vereinten Nationen) und des Pariser Klimaabkommens, der völkerrechtlichen Verpflichtung zur Beschränkung des weltweiten Temperaturanstiegs möglichst auf 1,5°C, will die Stadt Leverkusen klimaneutral werden. Zur Erreichung der Klimaneutralität sind erhebliche Energie- und Ressourceneinsparungen in allen Sektoren erforderlich. Oberste Priorität hat dabei die Dekarbonisierung, insbesondere in den Bereichen Energie, Gebäude und Verkehr. Die Stadt Leverkusen setzt schon jetzt umfassende und zielgerichtete Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen, die in das „Integrierte Klimaschutzkonzept“ eingebettet sind, um. Mit dem Ziel der Klimaneutralität wird die Stadt Leverkusen ihrer kommunalen Verantwortung gerecht und leistet ihren Beitrag zu den übergeordneten Zielsetzungen auf Landes-, Bundes-, EU- und internationaler Ebene.

 

Energie- und Verkehrswende

Laut Ratsbeschluss vom 13.12.2021 zum Antrag 2021/1162 leiten die Stadt Leverkusen und die Energieversorgung Leverkusen (EVL) einen Prozess zu einer beschleunigten, klimaneutralen Energieversorgung in Leverkusen bis zum Jahr 2033 ein. Zur Erreichung der weltweit beschlossenen Reduzierung der Treibhausgase, u.a. CO2, muss auch Leverkusen erhebliche Anstrengungen unternehmen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen. Der Krieg in der Ukraine und das daraus folgende Embargo der Lieferungen von Kohle, Öl und Gas aus Russland ist ein zweiter Treiber im Ausbau der erneuerbaren Energien.

 

Für Leverkusen sind die zentrale Herausforderungen und Handlungsansätze der Ausbau der erneuerbaren Energieversorgung im Strom- (insbesondere Photovoltaik) und Wärmebereich, in der energetischen Sanierung des Altbaubestandes und in der Reduzierung des CO2- emittierenden Individualverkehrs. Sowohl zur Stromerzeugung als auch zur Wärmegewinnung müssen sehr schnell umsetzbare Alternativen ausgebaut werden. Photovoltaik, Biomasse, Fernwärme, Windenergie um nur einige Ansätze zu nennen.

 

An verschiedenen Instrumenten wird derzeit gearbeitet. So an einem Förderprogramm Photovoltaik oder an einer Offensive zum Ausbau des Radwegenetzes in Leverkusen. Außerdem wird der Nahverkehrsplan Leverkusen aktualisiert, um den ÖPNV in Leverkusen stringent weiter zu entwickeln. Darüber hinaus beteiligt sich die Stadt an innovativen Konzepten, wie der Machbarkeitsstudie für ein Wasserbussystem in Zusammenarbeit mit dem Region Köln/ Bonn e. V. und die Partnerschaft mit der H2-Werkstatt Rhein-Berg zur Errichtung eines regionalen Wasserstoff-Kompetenzzentrums. Diese Maßnahmenbausteine werden durch den vorgeschlagenen strukturierten Prozess der Energiewende zu einem effizienten Maßnahmenpaket gebündelt.

 

Bisherige Energie- und Klimaschutzarbeit

Bereits seit 2010 nimmt die Stadt Leverkusen an dem Programm European Energy Award (eea) teil, das der Energieeinsparung, der effizienten Nutzung von Energie und der Steigerung des Einsatzes regenerativer Energien in Kommunen dient (Ratsbeschluss 2017/1748). Der eea ist ein internationales Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsinstrument, das auf europäischer Ebene entwickelt und umgesetzt wird. Ziel ist es, die Qualität der Energieerzeugung und -nutzung in Kommunen bewerten zu können, regelmäßig zu überprüfen und Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz zielgerichtet zu erschließen.

 

In den Jahren 2012 und 2016 erhielt die Stadt Leverkusen die Silber-Auszeichnung des eea aufgrund ihrer Erfolge im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz. Für die jahrelange, kontinuierliche Steigerung der Energie- und Klimaschutzarbeit wurde die Stadt im Oktober 2021 als „Europäische Energie- und Klimakommune“ ausgezeichnet und erhielt die eea Gold-Auszeichnung. Mit der Unterstützung eines externen eea-Beraters wurde ein umsetzungsorientierter Prozess aufgesetzt und die Maßnahmen erfolgreich durchgeführt, um einen Beitrag zu einer zukunftsverträglichen Entwicklung der Gesellschaft zu leisten. Mit dem Ziel, die bisherige erfolgreiche Energie- und Klimaschutzarbeit weiterzuentwickeln, hat sich die Stadt Leverkusen dazu entschieden, den eea-Prozess im Kontext des European Climate Adaption Awards (eca) fortzuführen. Ein erstes verwaltungsinternes Arbeitstreffen fand am 19.05.2022 statt. Durch die Fortsetzung können bisherige Energie- und Klimacontrolling-Strukturen genutzt und die Ergebnisse in einem neuen Format mit Fokus auf Klimafolgenanpassung gebündelt werden.

 

Anpassung der kommunalen Klimaschutzziele

Der Maßnahmenkatalog des letzten eea-Prozesses entsprach den Klimaschutzzielen aus dem „Integrierten Klimaschutzkonzept“ der Stadt Leverkusen aus dem Jahr 2017. Die darin formulierten Klimaschutzziele, die in nationale und internationale Zielsetzungen eingebettet sind, wurden zwischenzeitlich auf EU-Ebene und im Klimaschutzgesetz Deutschlands erhöht. Daher bedarf es der Anpassung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Leverkusen durch die Beauftragung einer externen Expertise in Zusammenarbeit mit der EVL. Die Mittelanmeldung erfolgt mit den Haushaltsplanberatungen für 2023.

 

Einrichtung eines „Lenkungskreises Energiewende“

Für die Fortführung der bisherigen eea-Maßnahmen zur Energieeinsparung, Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung von erneuerbaren Energien sowie zur Umsetzung des Ratsbeschlusses „Klimaneutrale Energieversorgung in Leverkusen“ vom 13.12.2021 zum Antrag 2021/1162 wird ein „Lenkungskreis Energiewende“ eingerichtet. Innerhalb der Verwaltung sowie im Stadtgebiet gibt es verschiedenste Akteure, die bereits unterschiedliche Energieprojekte umgesetzt haben und gegenwärtig durchführen und daher in die Arbeit des „Lenkungskreises Energiewende“ einbezogen werden sollen. Dieser Lenkungskreis wird in enger Abstimmung zwischen der EVL und der Stadt Leverkusen durchgeführt.

 

Die Verknüpfung, die Weiterentwicklung und die Intensivierung der verschiedenen Aktivitäten und Akteure im Stadtgebiet sind daher die wichtigsten Anliegen für das neue Format. Für die Begleitung der Arbeit des Lenkungskreises und der Umsetzungsphase wird eine externe Expertise in Zusammenarbeit mit der EVL hinzugezogen.

 

Zur Umsetzung der Zielsetzung „Klimaneutrales Leverkusen“ werden drei Arbeitsgremien eingerichtet:

1) Lenkungskreis Energiewende

2) Kernteam und

3) Koordination (s. Abbildung 1).

 

Die drei Arbeitsgremien sind zuständig für die Organisation des Prozesses, die Entwicklung und Umsetzung, eine regelmäßige Berichterstattung sowie die Verstetigung.

 

Der Lenkungskreis Energiewende setzt sich aus verschiedenen kommunalen Akteuren zusammen, die aufgrund ihrer Stellung oder Funktion Verantwortung für die Umsetzung der Energiewende tragen (Stakeholderbeteiligung). Vorgesehen für den Lenkungskreis sind Vertreterinnen und Vertreter der im Aufsichtsrat der EVL vertretenen Fraktionen, und Geschäftsführer*innen der städtischen Töchter. Weitere zu beteiligende Akteure bzw. Institutionen sollen ein breites thematisches Spektrum abbilden. Nach Beschluss der Vorlage wird ein konkreter Vorschlag zur Zusammensetzung des Lenkungskreises erarbeitet.

 

Das Kernteam ist ein verwaltungsinternes Arbeitsgremium, setzt sich aus unterschiedlichen Fachbereichen (z. B. Stadtplanung, Umwelt, Gebäudewirtschaft) und der Wirtschaftsförderung zusammen. Die Struktur des bisherigen „Energieteams“ des eea-Prozesses kann übernommen, als „Energiewendeteam“ ergänzt und als Kernteam fortgeführt werden. Zentrale Aufgabe des Kernteams ist die inhaltliche Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Lenkungskreises, die Aufarbeitung vorangegangener Prozesse mit Bezug zur Klimaneutralität und die Beschaffung notwendiger projektrelevanter Informationen. Das Kernteam unterstützt weiterhin die Koordination bei der Organisation und Begleitung des Entwicklungs- und Umsetzungsprozesses.

 

Die Koordination wird durch ein Team von Verwaltung (FB 31) und EVL gebildet. Sie übernimmt die Aufgabe, den Entwicklungs- und Umsetzungsprozess des Lenkungskreises organisatorisch zu steuern. Sie ist die zentrale Anlaufstelle für die unterschiedlichen Akteure und Projektbeteiligten und darüber hinaus für die Ergebnissicherung und die kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Die Koordination ist Teil des Kernteams.

 

Die Arbeit des „Lenkungskreises Energiewende“ ist ein Querschnittsthema und weist Verbindungen zum Forum „Zukunftsaufgabe klimaresilientes Leverkusen“ (ZAK) auf. Die von der Stadtverwaltung zusammen mit der Politik im Januar 2022 gegründete Diskussions- und Informationsplattform für klimawandelangepasste Stadtentwicklung hat Schnittstellen mit dem Ziel der Klimaneutralität. Folglich sollen die Prozesse des „Lenkungskreises Energiewende“ in das Forum ZAK integriert werden. Der Lenkungskreis Energiewende ist quasi ein Arbeitskreis im Forum Zukunftsaufgabe Klimaresilienz Leverkusen (s. Abbildung 2).

 

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar. Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen der Haushaltsanmeldungen 2023.  

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein