Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung von Spielgeräten im Stadtbezirk I zu.
2. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung von Spielgeräten im Stadtbezirk II zu.
3. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung von Spielgeräten im Stadtbezirk III zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Im Haushaltsjahr 2022 standen ursprünglich 150.000 € für die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf Kinderspielplätzen zur Verfügung, derzeit sind noch gut 85.000 € verfügbar. Von den bereits verwendeten 65.000 € entfallen 54.000 € auf die Erneuerung des Kletternetzes am Hitdorfer Badesee; der restliche Betrag von 11.000 € musste für unerwartete Mehrkosten bei Arbeiten zur Ersatzbeschaffung von Spielgeräten aus dem Vorjahr eingesetzt werden. Hierbei handelt es sich um Altaufträge aus 2021, bei denen während der Durchführung des Auftrags durch Mehrarbeiten, die nicht vorhersehbar waren, höhere Kosten entstanden sind, die aus dem Budget für 2022 bezahlt werden mussten.
Der vordringliche Bedarf wird von der Verwaltung in diesem Jahr auf folgenden Spielplätzen gesehen:
Stadtbezirk I: Hitdorfer Laach,
Stadtbezirk II: Am Hagelkreuz,
Stadtbezirk III: Marie-Schlei-Straße.
Da die Ersatzbeschaffungen bedarfsorientiert vorgenommen werden müssen, ist eine gleichmäßige Aufteilung der verfügbaren Haushaltsmittel auf die Stadtbezirke kaum möglich. Bestandteile dieser Vorlage sind neben einer Kostenzusammenstellung Kopien aus Spielgerätekatalogen, die die Art des für die Ersatzbeschaffungen vorgesehenen Geräts beispielhaft wiedergeben.
Nach erfolgter Beschlussfassung werden die Spielgeräte zunächst produktneutral ausgeschrieben. Die letztendlich zur Aufstellung geplanten Geräte können in Details von den Abbildungen abweichen. Zu welchem Zeitpunkt die neuen Geräte tatsächlich aufgebaut werden, ist von den erheblichen Lieferfristen der Herstellerfirmen abhängig.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 67001305012002 Finanzposition/en:
782600
Auszahlungen für die Maßnahme: 84.900 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12
Auf der Kontierung - Finanzstelle 67001305012002 - Kinderspielplätze/Finanzposition 782600 - stehen dem Fachbereich Stadtgrün (FB 67) im Jahr 2022 ca. 346.000 € zur Verfügung. Ob diese Mittel für alle vom FB 67 geplanten Maßnahmen auskömmlich sind, kann seitens des Fachbereichs Finanzen (FB 20) nicht bewertet werden und obliegt einzig dem FB 67 im Rahmen seiner Budgethoheit.
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme
im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |