Betreff
Stichstraße zur Erschließung Muldestraße Nordwest
Vorlage
2022/1571
Aktenzeichen
660-Fr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung zum Bau der Stichstraße Muldestraße wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation:

Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 23.09.2022 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „V33/ I Rheindorf - Wohnbebauung Muldestraße“ beschlossen. Die Satzungsreife des Bebauungsplans wird voraussichtlich im November 2022 erreicht. Ein Investor möchte auf einem Grundstück an der Muldestraße in Leverkusen-Rheindorf ein Wohnparkprojekt mit 27 Reihenhäusern errichten. Der vorhandene, mit einer Schwarzdecke befestigte Feldweg, soll im Zuge dieser Maßnahme auf einer Länge von ca. 50 m als öffentliche Anliegerstraße ausgebaut werden und somit die geplante private Anwohnerstraße mit der Muldestraße verbinden. Die Planung der Privatstraße ist nicht Bestandteil dieser Vorlage.

 

Planung:

Die Erschließung zum neuen Wohngebiet soll über eine 6 m breite und ca. 50 m lange Planstraße erfolgen. Im Zufahrtsbereich zur Muldestraße ist aufgrund des angrenzenden privaten Flurstückes nur eine Straßenbreite von 5 m möglich. Die Planstraße wird als Mischverkehrsfläche aus Pflaster mit niveaugleichem Ausbau ausgebildet. Die Entwässerung des öffentlichen Verkehrsraums erfolgt über Sinkkästen in einen neu herzustellenden Regenwasserkanal. Vonseiten des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr (FB 36) wird die Ausweisung als Fahrradstraße vorgeschlagen.

 

Für die Beleuchtung sind zwei Lichtpunkte vorgesehen. Zu dem benachbarten Wohngrundstück Muldestraße 37 ist zudem eine Rodung des Buschwerks an der Grundstücksgrenze erforderlich. Hinter dem Einmündungsbereich sind gemäß Bebauungsplan fünf private Stellplätze vorgesehen.

 

Kosten:

Die Kosten für den Straßenbau, einschließlich Beleuchtung, belaufen sich auf 85.000 €. Die gesamten Kosten werden vom Erschließungsträger getragen. Hierzu wird mit dem Investor ein Erschließungsvertrag abgeschlossen. Für die Erstellung des Regenwasserkanals wird mit den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen AöR (TBL) ebenfalls ein Erschließungsvertrag abgeschlossen.

 

Weiteres Vorgehen:

Vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung wird zur Umsetzung der Maßnahme zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt Leverkusen ein Erschließungsvertrag nach §11 Abs.1 BauGB abgeschlossen. Die Umsetzung der Maßnahme ist im Anschluss an die Hochbautätigkeiten bis zum 31.12.2025 vorgesehen.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2026

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: 2.100 €

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2026

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 2.100 €

Produkt: PN1205 Sachkonto 416700

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein