Beschlussentwurf:
Der Planung zum Bau der Stichstraße Muldestraße wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 23.09.2022 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „V33/ I Rheindorf - Wohnbebauung Muldestraße“ beschlossen. Die Satzungsreife des Bebauungsplans wird voraussichtlich im November 2022 erreicht. Ein Investor möchte auf einem Grundstück an der Muldestraße in Leverkusen-Rheindorf ein Wohnparkprojekt mit 27 Reihenhäusern errichten. Der vorhandene, mit einer Schwarzdecke befestigte Feldweg, soll im Zuge dieser Maßnahme auf einer Länge von ca. 50 m als öffentliche Anliegerstraße ausgebaut werden und somit die geplante private Anwohnerstraße mit der Muldestraße verbinden. Die Planung der Privatstraße ist nicht Bestandteil dieser Vorlage.
Planung:
Die Erschließung zum neuen Wohngebiet soll über eine 6 m breite und ca. 50 m lange Planstraße erfolgen. Im Zufahrtsbereich zur Muldestraße ist aufgrund des angrenzenden privaten Flurstückes nur eine Straßenbreite von 5 m möglich. Die Planstraße wird als Mischverkehrsfläche aus Pflaster mit niveaugleichem Ausbau ausgebildet. Die Entwässerung des öffentlichen Verkehrsraums erfolgt über Sinkkästen in einen neu herzustellenden Regenwasserkanal. Vonseiten des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr (FB 36) wird die Ausweisung als Fahrradstraße vorgeschlagen.
Für die Beleuchtung sind zwei Lichtpunkte vorgesehen. Zu dem benachbarten Wohngrundstück Muldestraße 37 ist zudem eine Rodung des Buschwerks an der Grundstücksgrenze erforderlich. Hinter dem Einmündungsbereich sind gemäß Bebauungsplan fünf private Stellplätze vorgesehen.
Kosten:
Die Kosten für den Straßenbau, einschließlich Beleuchtung, belaufen sich auf 85.000 €. Die gesamten Kosten werden vom Erschließungsträger getragen. Hierzu wird mit dem Investor ein Erschließungsvertrag abgeschlossen. Für die Erstellung des Regenwasserkanals wird mit den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen AöR (TBL) ebenfalls ein Erschließungsvertrag abgeschlossen.
Weiteres Vorgehen:
Vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung wird zur Umsetzung der Maßnahme zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt Leverkusen ein Erschließungsvertrag nach §11 Abs.1 BauGB abgeschlossen. Die Umsetzung der Maßnahme ist im Anschluss an die Hochbautätigkeiten bis zum 31.12.2025 vorgesehen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2026
Bilanzielle Abschreibungen: 2.100 €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2026
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 2.100 €
Produkt: PN1205 Sachkonto 416700
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |